Nur Mini-Gesetz auf den Weg gebracht

postreform

  • Wolf von Dewitz
  • Lesedauer: 2 Min.

Wer vergeblich auf ein Paket wartet oder sich über eine beschädigte Sendung ärgert, kann künftig auf die Schützenhilfe durch eine Bundesbehörde zählen. Die Bundesregierung beschloss am 20. Januar 2021 eine Postreform, der zufolge künftig alle Post- und Paketdienstleister an Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur teilnehmen müssen.

Bisher ist die Teilnahme nur freiwillig. So macht der Paketdienstleister Hermes mit, der Marktführer Deutsche Post DHL hingegen nicht. Entsprechend hoch ist der Anteil der Schlichtungsverfahren, die scheitern. Im vergangenen Jahr war es knapp die Hälfte der bei der Behörde eingereichten Schlichtungsanträge.

In der Hälfte der Schlichtungsverfahren werden Verlust als Grund genannt, in einem Viertel Schäden und im verbliebenen Viertel Sonstiges. In den allermeisten Fällen geht es um Pakete, der Anteil von Einschreiben und gewöhnlichen Briefen ist gering. Die Schlichtungsverfahren beschäftigen sich mit Sendungen, die am Schalter oder an einer Paketstation aufgegeben werden. Um Pakete, die von Online-Händlern kommen, geht es nicht. Denn hier trägt ohnehin der Verkäufer das Risiko von Schäden beim Versand - der »Gefahrübergang« erfolgt erst an der Haustür.

Die Deutsche Post ist nicht glücklich mit der Pflicht zur Schlichtungsteilnahme. Ein Firmensprecher verwies darauf, dass Paketempfänger schon jetzt vor Gericht klagen könnten. In einem Großteil solcher Verfahren obsiege die Post. »Wir sind nicht davon überzeugt, dass ein neu eingeführtes Schlichtungsverfahren zu einem anderen Ergebnis hinsichtlich der Schadenregulierung führen wird.« Die Deutsche Post hoffe, dass sich der durch die Verfahren verursachte bürokratische Aufwand in Grenzen halte. »Wegen dieses höheren Aufwands und der für uns sehr zweifelhaften Aussicht einer Verbesserung aus Kundensicht« habe die Post die Teilnahme an Schlichtungsverfahren bisher abgelehnt, so der Post-Sprecher.

Die Gesetzesänderungen, die noch im Bundestag und Bundesrat beraten werden müssen und erst danach verbindlich wären, dürften frühestens im März 2022 in Kraft treten. Unterm Strich geht es um ein Mini-Gesetz, Die erwartete »große« Postgesetz-Überarbeitung wurde auf die nächste Legislaturperiode verschoben. dpa/nd

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