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Hunderte Klagen auf Auszahlung von Corona-Pflegebonus
Pflegekräfte fühlen sich bei der Pandemie-Prämie ungleich behandelt
München. Altenpfleger bekamen den bayerischen Corona-Pflegebonus - doch was ist mit Haushältern in einem Seniorenheim? Krankenschwestern in der Klinik bekamen ihn - doch was ist mit ihren Kolleginnen in ambulanten Einrichtungen? Das Verwaltungsgericht München verhandelt am Mittwoch mehrere Klagen im Zusammenhang mit dem bayerischen Corona-Bonus für Pflegekräfte. Geklagt haben unter anderem Pfleger in ambulanten Einrichtungen und eine Haushälterin in einem Altenheim, die jeweils leer ausgingen. Die Kammer will anhand dieser Fälle die konkrete Förderpraxis aufklären.
Der Anwalt Franz Bette vertritt eine Frau, die als Serviceassistentin in einem Münchner Krankenhaus arbeitet, die Patienten dort beispielsweise wäscht, eincremt und ihre Betten bezieht. »Das erscheint mir schon sehr patientennah und warum das so nicht sein soll, erschließt sich mir nicht ohne Weiteres«, sagt Bette. »Da bin ich gespannt.«
Anwalt Simon Voigt aus Seehausen am Staffelsee vertritt seine eigene Ehefrau, die als Krankenschwester in einer ambulanten Dialyseeinrichtung arbeitet - »bei an Corona erkrankten Patienten in voller Schutzmontur«, wie Voigt betont. Sie sei genau so einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt wie ihre Kollegen in einer Klinik. »Dass ihr der Bonus aber nicht zustehen soll, ist für uns nur schwer nachzuvollziehen«, sagt er. »In unserem Fall geht es - aus juristischer Sicht - primär um die Gleichbehandlung von Angehörigen der Pflegeberufe bei vergleichbaren pflegerischen Tätigkeiten.«
Insgesamt sind nach Angaben eines Gerichtssprechers rund 200 Klagen im Zusammenhang mit dem an Pflegekräfte ausgezahlten Corona-Bonus allein am Münchner Gericht anhängig - und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Verwaltungsgerichten in Freistaat ergab, gingen bayernweit mehr als 900 solcher Klagen ein.
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Beim Verwaltungsgericht Ansbach etwa sind nach Angaben eines Sprechers noch 160 Klagen anhängig, 115 weitere seien schon erledigt, »da das Landesamt für Pflege nochmals den Fall geprüft und abgeholfen« - also den Bonus ausgezahlt hat. In Bayreuth etwa gingen insgesamt 160 Klagen ein, von denen derzeit noch knapp 60 anhängig sind. In Würzburg sind nach Gerichtsangaben noch 71 Verfahren anhängig, in 60 weiteren gab es außergerichtliche Einigungen. Am Verwaltungsgericht Regensburg sind nach Angaben eines Sprechers derzeit noch 170 Verfahren zum Corona-Pflegebonus anhängig.
Nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums gingen bis zum Ende der Antragsfrist am 30. Juni insgesamt 351.428 Anträge auf den Bonus beim Landesamt für Pflege ein. Von diesen Anträgen wurden 12.293 storniert - zum Beispiel, weil ein und derselbe Antragsteller mehrere Anträge eingereicht hatte. 65.065 Anträge wurden abgelehnt - das entspricht etwa 19 Prozent der Anträge. Insgesamt wurden nach Ministeriumsangaben mehr als 117 Millionen Euro ausgezahlt.
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Grundlage für diese Auszahlung ist die »Richtlinie über die Gewährung eines Bonus für Pflege- und Rettungskräfte in Bayern« aus dem Frühjahr 2020. »Beschlossen hat die Bayerische Staatsregierung den Bonus als einmalige finanzielle Anerkennung für das herausragende Engagement insbesondere von Pflegekräften in Krankenhäusern, Reha-Kliniken, stationären Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten«, teilt das Gesundheitsministerium mit. Außerdem durften auch Einsatzkräfte im Rettungsdienst den Bonus für ihre Arbeit im Kampf gegen die Seuche beantragen, der - je nach vertraglicher Arbeitszeit - 300 oder 500 Euro betragen konnte.
Die SPD-Landtagsfraktion kritisierte, die Richtlinie sei »im Eilverfahren durchgepeitscht« worden, »um lediglich einen schnellen positiven Effekt für sich in der Öffentlichkeit zu erzeugen«.
Eine Kritik, die das Ministerium zurückweist: »Es war eine große Menge an Anträgen, die in möglichst kurzer Zeit bearbeitet werden musste«, sagte ein Ministeriumssprecher. »Uns ist bewusst, dass auch viele andere Menschen unter hohem Aufwand ebenfalls Hervorragendes zur Bewältigung der Corona-Pandemie geleistet haben.« Es sei kein Verfahren durchgepeitscht worden - »es wurde lediglich möglichst zeitnah die monetäre Anerkennung für oben beschriebene Leistungen zum Ausdruck gebracht«. dpa/nd
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