Ein Zerrbild der Gesellschaft

Die Migrantenquote in Berlin ist gescheitert. Zivile Initiativen kritisieren die Debatte

  • Hülya Gürler
  • Lesedauer: 5 Min.

Warum ist die Migrant*innenquote in Berlin gescheitert? Unter anderem darüber diskutierten am Donnerstagabend die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) und die neuen deutschen organisationen (ndo) mit Politiker*innen des rot-rot-grünen Senats. Mit dabei waren Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Integrationssenatorin Elke Breitenbach (Linke).

Letztere hatte vor wenigen Wochen in einem Gesetzentwurf die Quote für Menschen mit Migrationshintergrund vorgeschlagen. Demnach sollten Menschen mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem Anteil von 35 Prozent an der Berliner Gesamtbevölkerung im Öffentlichen Dienst bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden. Unterstützt wurde sie dabei von den Grünen. Das genügte bekanntlich nicht, die Quote scheiterte vor allem am sozialdemokratischen Koalitionspartner. Die daraus folgende öffentliche Debatte ließ viele Fragen zurück, die nun, moderiert von Marta Neüf vom Polnischen Sozialrat, diskutiert wurden.

Anfang des Monats hatten sich die Senator*innen Andreas Geisel und Elke Breitenbach letztlich auf einen Kompromiss des Partizipations- und Migrationsgesetzes geeinigt. Statt einer Quote sieht der derzeitige Gesetzentwurf vor, bei der Besetzung von Stellen und Ausbildungsplätzen Menschen mit Migrationshintergrund »in besonderem Maße« zu berücksichtigen.

Wie das dann konkret aussehen würde, blieb auch in der Diskussion am Donnerstag unklar. »Der Migrationshintergrund kann ein Entscheidungskriterium sein, wenn zum Beispiel interkulturelle Kompetenz gebraucht wird«, interpretierte etwa der Innensenator die Stellen im Entwurf. Neu ist das nicht. Schwieriger werde es in anderen Konstellationen, Geisel nannte ein Beispiel: »Wenn ein Bewerber für Gruppenleitung im Vermessungsamt in Pankow bei sonst gleicher Qualifikation genommen wird, nur weil sein Großvater vor 50 Jahren eingewandert ist, so ist das keine sachbezogene Entscheidung und würde vor dem Arbeitsgericht scheitern.«

»Bemühungen« als Kompromiss

Auch werde künftig auf freiwilliger Basis erfasst, wie viel Menschen mit Migrationshintergrund in der Verwaltung arbeiteten und wie viele sich bewerben, fügte Elke Breitenbach hinzu. Von den Grünen nahm Bettina Jarasch an der Veranstaltung teil, die Spitzenkandidatin ihrer Partei für die Abgeordnetenhauswahl im Herbst dieses Jahres. »Die Debatte um die Quote war unnötig, weil nie von einer harten Quote die Rede war«, sagte Jarasch, die auch Sprecherin für Integration, Flucht und Religionspolitik der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus ist. »Wir hätten uns mehr gewünscht vom Kompromiss. Auf uns kommt ein Generationswechsel zu.« Die Verwaltung brauche dringend Nachwuchs, so Jarasch. »Wir stehen in einem harten Wettbewerb mit den Institutionen des Bundes.« Dennoch seien im Kompromiss wichtige Fortschritte erhalten geblieben. »Beispielsweise müssen die Verwaltungen ihr Bemühen um Menschen mit Migrationshintergrund nachweisen.«

Die Enttäuschung der Vertreter*innen der (post-)migrantischen Vereine wurde auch in der freundlichen Talkrunde deutlich. Einige hatten zuvor beratend an der Novelle des Partizipations- und Migrationsgesetzes mitgewirkt. »Uns beruhigt die symbolische Zielmarke nicht«, sagte ndo-Sprecherin Ferda Ataman mit Blick auf den Kompromissentwurf. »Es muss sich radikal etwas ändern.«

Im Kern ist sich die Koalition einig: Die Vielfalt der Stadtgesellschaft muss sich auch im Öffentlichen Dienst widerspiegeln. Ataman ist froh, dass überhaupt über eine Quote für Menschen mit Migrationsgeschichte beziehungsweise People of Colour diskutiert wurde: »In Berlin haben jetzt schon rund 50 Prozent der Unter-18-Jährigen einen Migrationshintergrund.« Um irgendwann in den Institutionen einen 35-Prozent-Anteil zu erreichen, müsste man »bereits jetzt 100 Prozent einstellen«. Es sei bitter, dass bereits bei einer Drittel-Quote sehr viel Widerstand gekommen sei, so Ataman.

»Wir mussten einen Gesetzentwurf formulieren, der vor dem Arbeitsgericht Bestand haben würde. Die Migrantenquote wäre nicht rechtssicher gewesen«, begründete Innensenator Geisel die SPD-Haltung, die die Quote schließlich zu Fall gebracht hatte.

Ärgerlich sei gewesen, dass bei der Debatte der Eindruck entstanden sei, durch die Quote würde die Bestenauslese außer Kraft gesetzt und Menschen mit Migrationsgeschichte wären vor anderen bevorzugt behandelt worden, gab Ataman zu bedenken. »Für uns People of Colour war die Debatte total ärgerlich. Wir sind ja nicht weniger intelligent. Dass wir in der Verwaltung nicht durchkommen, liegt an den Strukturen.« 35 Prozent People of Colour bedeuteten im Umkehrschluss 65 Prozent weiße Deutsche, fügte die ndo-Sprecherin hinzu.

Das strittige Wort »Integration«

Die jetzige Situation im Öffentlichen Dienst sei ein Zerrbild der Gesellschaft, ist sich Marianne Ballé Moudoumbou von der BKMO sicher. Mit einer Quote sei das Problem nicht zu beheben, denn der Migrationshintergrund allein reiche nicht aus. Man müsse weitere Kriterien berücksichtigen. Auch bei der Marke 35 Prozent gelte: »Viele Talente würden wegen der heutigen Verfahrens- und Einstellungsmechanismen durch das Raster fallen.« Moudoumbou weist auf eine wichtige Streitfrage hin, die schon vor dem Kompromiss die Einführung der Quote erschwerte: Wer soll dabei berücksichtigt werden?

Daniel Gyamerah von ndo macht eine Unterscheidung: »Im jetzigen Gesetzentwurf sollten rassistisch Diskriminierte explizit genannt werden und nicht unter die Rubrik Menschen mit Migrationsgeschichte fallen.« Zu Ersteren zählen Menschen, die keine eigene oder familiäre Migrationsgeschichte haben, darunter viele Sinti und Roma sowie Schwarze Deutsche. Gyamerah widerspricht Andreas Geisels verfassungsrechtlichen Bedenken: »Es gibt andere Einschätzungen, die sagen, dass eine Quote wie diese rechtlich durchaus möglich wäre.«

Ein Gesetz reiche aber nicht aus, erklärte der Innensenator: »Man muss auch alle überzeugen und gezielt um Menschen mit Migrationshintergrund werben.« Geisel äußerte Bedenken gegen die Rassismuserfahrung von Menschen als explizites Einstellungskriterium: »Es ist rechtlich noch schwieriger zu fassen.« Für eine Kontroverse sorgte außerdem das Wort »Integration«, das auf Wunsch der SPD - trotz der Widerstände von Linke und Grünen - in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde. »Dass Menschen, die über viele Jahre hier leben, den Begriff als Affront erleben, ist verständlich«, so Geisel. Trotzdem rechtfertigt er den Begriff, da damit in erster Linie Neuzuwanderer wie Geflüchtete angesprochen würden.

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