Zahlen & Fakten

  • Lesedauer: 2 Min.

Genitalverstümmelung: Schutzbrief für Mädchen

Das Bundesfamilienministerium stellte Anfang Februar einen Schutzbrief vor, der Mädchen vor Genitalverstümmelungen bewahren soll. Der blaue Flyer im Passformat dokumentiere, dass Genitalverstümmelung in Deutschland ein eigener Straftatbestand ist, auch wenn sie im Ausland verübt wird, und bis zu 15 Jahren Haft drohen.

Der Schutzbrief, der in mehrere Sprachen übersetzt werden soll, sei ein Instrument zur Aufklärung und »ein Baustein im Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung«. Weltweit sind laut WHO 200 Millionen Frauen von der Verstümmelung vor allem in afrikanischen, arabischen und asiatischen Ländern betroffen. Weltweit sind drei Millionen Mädchen bedroht.

In Deutschland leben 68 000 Frauen, die an ihren Genitalien beschnitten wurden. Etwa 15 000 minderjährige Mädchen in Deutschland sind von diesem archaischen Eingriff bedroht. Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) wies darauf hin, dass insbesondere die Corona-Pandemie die Gefährdung von Mädchen weltweit deutlich erhöhe.

1600 Menschen änderten ihre Geschlechtseintrag

Nach der Änderung des Personenstandsgesetzes im Januar 2019 haben rund 1600 Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister geändert. 1191 Menschen ließen den Eintrag von männlich zu weiblich umschreiben oder umgekehrt. 394 Menschen hätten den Geschlechtseintrag offengelassen oder die Option divers gewählt. 19 Neugeborene sind als divers registriert worden. Die Daten beziehen sich nach Angaben des Bundesfamilienministeriums auf den Zeitraum von Januar 2019 bis 30. September 2020.

Unterrichtsausschluss für Maskenverweigerer?

Wer ohne Maske zur Schule kommt, darf nach Auffassung des Hamburger Oberverwaltungsgerichts (Az. 1 Bs 237/20) nicht dauerhaft vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das OVG stellte sich damit gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg.

Die Maskenpflicht an Schulen ist laut OVG nach der Coronavirus-Eindämmungsverordnung ein verhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der Schüler. Es fehle jedoch an einer gesetzlichen Grundlage für den »auf unbestimmte Zeit andauernden Unterrichtsausschluss« eines Schülers. Weder die Coronavirus-Eindämmungsverordnung noch das Schulgesetz enthielten eine entsprechende Befugnis. Agenturen/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

Vielen Dank!