Der Drohnen-Führerschein wird eingeführt

Fragen & Antworten rund um die privaten Drohnen

  • Lesedauer: 3 Min.

Das verlangt die neue EU-Drohnenverordnung, sobald die Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt. Bisher galt dies für Drohnen über 2 Kilogramm. Allerdings gibt es Übergangszeiten, aber vom 1. Januar 2022 an muss jeder Drohnen-Pilot den EU-Kompetenznachweis oder ein EU-Fernpiloten-Zeugnis haben, so das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig. Bislang hätten sich fast 79 000 für die Online-Prüfung registriert und fast 75 000 bestanden die Prüfung. Nach Schätzungen soll es in Deutschland über 450 000 privat genutzte Drohnen geben.

Für den neuen Drohnenführerschein oder besser Kenntnisnachweis gelten seit 31. Dezember 2020 neue Regeln. Was bedeutet das?

Entscheidend für die meisten ist die »offene Kategorie« oder auch die Kategorie »offen für jedermann«. In dieser Kategorie dürfen Drohnen geflogen werden, wenn der Pilot mindestens 16 Jahre alt ist, die maximale Flughöhe 120 Meter beträgt, Sichtkontakt während des gesamten Fluges besteht und die Drohne höchstens 25 Kilogramm wiegt. Allerdings sollen sogenannte Geo-Zonen eingerichtet werden, wo der Drohnenbetrieb eingeschränkt oder verboten ist. Das aber wird wohl erst Ende 2021 der Fall sein.

Wie ist das mit den Unterkategorien?

Es gibt mehrere Unterkategorien von A1 (Drohnen bis 900 Gramm) bis A3 (Drohnen bis 25 Kilogramm). Für diese wird der EU-Kompetenznachweis gebraucht. In der Kategorie A2 für Drohnen bis 4 Kilogramm braucht man das EU-Fernpilotenzeugnis.

Für die Unterkategorien gibt es spezielle Regelungen: Drohnen der Unterkategorie A1 dürfen an Menschen herangeflogen werden, sie aber möglichst nicht überfliegen. Drohnen der Kategorie A2 dürfen sich Menschen auf bis zu 30 Meter nähern, im »Langsamflugmodus« auch bis auf 5 Meter. Bei Drohnen der Kategorie A3 gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Sie dürfen nur geflogen werden, wenn keine unbeteiligten Menschen gefährdet sind. Sogenannte »Bestandsdrohnen«, die noch nicht mit EU-Recht konform sind, dürfen bis Ende 2022 weiter geflogen werden und bis zu einem Gewicht bis 500 Gramm sogar ohne Drohnenführerschein.

Was ist mit den Prüfungen?

Für den EU-Kompetenznachweis reicht ein Online-Test, der bis zum späten Frühjahr 2021 noch kostenlos ist, weil die deutschen Gesetze und Verordnungen noch nicht an die neue EU-Verordnung angepasst sind. Das Luftfahrt-Bundesamt ist aber gesetzlich verpflichtet, eine Prüfung anzubieten. Es ist die einzige Behörde in Deutschland, die den Nachweis ausstellt, der fünf Jahre gültig ist.

Das Bundesamt musste wegen der Prüfungen viel Kritik einstecken.

Die Prüfung sei zu einfach und zu leicht zu manipulieren, heißt es. Statt das Online-Training mit Fragen etwa zu Wettereinflüssen und auch die Prüfung wie erwartet in drei Stunden zu absolvieren, ist schon in einer halben Stunde alles erledigt. Wer beim Online-Training die Antworten gibt, wird nicht kontrolliert.

Wie sagt das Bundesamt dazu?

Die Sprecherin des Bundesamts, Cornelia Cramer, sagt: »Uns ist bewusst, dass auch jemand anderes als der registrierte Prüfling die Prüfung am Rechner ablegen könnte.« Aber man schätze die Gefahr der Manipulation als gering ein. Der Drohnenflug in der »offenen Kategorie« sei ein Hobby. Man gehe davon aus, dass sich 99 Prozent der Prüflinge an die geltenden Regeln halten. Wer gegen die Rechtsvorschriften verstößt, muss mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro rechnen. dpa/nd
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