- Politik
- Paragraf 218
Das Gegenteil von einer Mutter und total kaputt
Die Gruppe »Mehr als du denkst« will Mythen und Klischees zu Schwangerschaftsabbrüchen beseitigen: mit Zahlen und Fakten
»Mir wurde einfach gesagt, dass ich zu spät dran bin«, berichtet eine junge Frau. In der neunten Schwangerschaftswoche befand sie sich da. Von den Praxismitarbeiterinnen wurde sie wieder nach Hause geschickt - ohne Eingriff. Und das, obwohl in Deutschland eigentlich eine gesetzliche Frist von zwölf Wochen gilt, innerhalb derer ein Abbruch zwar nicht legal, aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleibt.
Es sind Fälle wie dieser, den die Gruppe »Mehr als du denkst« seit heute auf ihrer Webseite und in den sozialen Medien dokumentiert. Persönliche Abtreibungsgeschichten von Betroffenen, aber auch Zahlen und Fakten zum Thema. »Denn zu Schwangerschaftsabbrüchen kursieren auch heute noch zahlreiche Mythen, Vorurteile und großes Halbwissen«, sagt Nina Oerter von der Gruppe »Mehr als du denkst« im Gespräch mit dem »nd«. Im März 2020 nahm sie an einem Treffen des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung in Berlin teil. In einem Arbeitskreis tauschte sie sich dort mit anderen Aktivist*innen aus, darunter waren Psychologinnen, Schwangerschaftskonfliktberaterinnen und Juristinnen. Schnell stand für alle fest: Über Schwangerschaftsabbrüche wird noch immer zu wenig geredet. Vielen Menschen sei deshalb gar nicht bewusst, dass in Deutschland jede vierte bis sechste Frau eine Schwangerschaft abgebrochen hat. »Statistisch gesehen kennt also jeder eine Person in seinem direkten Umfeld«, sagt Oerter. Als sich wenige Wochen später auch Doctors for Choice - ein Netzwerk von Mediziner*innen, die sich für einen selbstbestimmten Umgang mit Familienplanung einsetzen - der Gruppe anschloss, begannen die Recherchen.
Dabei sei die Gruppe im vergangenen Jahr aber immer wieder auf große Hürden gestoßen, sagt Oerter. »Teilweise mussten wir uns auf Studien aus dem Ausland stützen, weil für Deutschland überhaupt keine Daten vorliegen.« Viel zu viele Menschen würden sich hierzulande noch immer nicht trauen, öffentlich Angaben zu Schwangerschaftsabbrüchen zu machen. »Und das gilt nicht nur für ungewollt Schwangere, sondern auch für Ärzt*innen«, berichtet die Aktivistin.
Schuld an dieser Tatsache ist nicht zuletzt auch Paragraf 219a, der »Werbung« für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, der eine lange Geschichte hat. Kaum an der Macht, hatte ihn die NSDAP am 26. Mai 1933 eingeführt, auch wenn seine Ursprünge bis in die Gesetzgebung des Deutschen Kaiserreiches zurückreichen. Nach 1945 wurde der Tatbestand in der Gesetzgebung der BRD mehrfach wortgleich übernommen. Erst 1974 formulierte ihn die damalige sozialliberale Koalition in seine jetzige Fassung um. Seitdem verbietet er Ärzt*innen, »öffentlich und zu ihrem eigenen Vermögensvorteil oder in grob anstößiger Weise« darüber zu informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen. Und das, obwohl ihnen bereits ihre Berufsordnung werbende Informationen verbietet. Zwar wurde der »Werbe«-Paragraf etliche Jahrzehnte lang faktisch nicht angewendet. Seit einigen Jahren haben es sich Abtreibungsgegner aber zum politischen Hobby gemacht, Ärzt*innen, die im Internet über ihre medizinischen Leistungen informieren, aufzuspüren und anzuzeigen.
Bundesweite Bekanntheit erlangte der Paragraf so im November 2017, als die Ärztin Kristina Hänel vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Webseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Hänels Verurteilung löste nicht nur heftige Proteste aus, sondern zog auch eine Debatte im Bundestag nach sich: Außer CDU, CSU und AfD forderten schließlich alle Parteien eine Abschaffung des Paragrafen. Die SPD konnte sich am Ende jedoch nicht durchsetzen: Im Dezember 2018 einigte sich die Koalition deshalb lediglich auf eine Reform des Paragrafen. Laut Gesetzesänderung von Anfang 2019 dürfen Ärzt*innen nun zwar darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Es ist ihnen jedoch weiterhin verboten, das Wie darzulegen. Dass die Situation für viele Ärzt*innen nach der Reform widersprüchlicher ist als zuvor, belegen inzwischen mehrere Urteile. So wurde die Berliner Ärztin Bettina G. bereits im November 2019 wegen des kurzen Satzes: »Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen« verurteilt. Sie hat inzwischen Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Auch Hänel hat Ende Februar dieses Jahres vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklagt: Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hatte ihre Revision im Januar zurückgewiesen und das Urteil des Amtsgerichts Gießen damit für rechtskräftig erklärt. »In anderen Ländern wie Irland, Argentinien und Südkorea werden die Gesetze liberalisiert, nirgends sonst gibt es einen Strafrechtsparagrafen, der sachliche Informationen verbietet«, sagte Hänel kurz nach dem Urteil. Angesichts der großen Probleme der Corona-Pandemie scheine es »zunehmend absurder, an diesem unsäglichen Relikt festzuhalten«.
Dass der Paragraf jeden Tag negative Auswirkungen auf ungewollt Schwangere hat, weiß auch Oerter. »Seit der Reform gibt es zwar eine Liste der Bundesärztekammer, anhand derer sich Schwangere informieren können«, so die Aktivistin. Für die Ärzt*innen seien die Angaben allerdings freiwillig. Viele wollten dort nicht erscheinen - aus Angst vor Repressalien und fundamentalistischen Abtreibungsgegnern. So stünden für die Großstadt Köln gerade einmal vier Praxen auf der Liste. In anderen Regionen Deutschlands müssten Schwangere über 100 Kilometer für einen Abbruch fahren. Dass es kaum Informationen über die angewendete Methode gibt, führe zu weiteren Problemen: »In den meisten Industrienationen bevorzugen Schwangere den medikamentösen Abbruch«, sagt Oerter. Er wird von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen und auch die meisten Patientinnen empfinden ihn als angenehmer. Dennoch werden Abtreibungen in Deutschland nach wie vor fast ausschließlich operativ durchgeführt - auch, weil es an Fortbildungen mangelt, so Oerter. »An den Universitäten werden Abbrüche ja bis heute nicht gelehrt.«
Es ist diese gesellschaftliche Tabuisierung, gestützt auf eine religiöse Argumentation und viele Mythen rund um Schwangerschaftsabbrüche, denen die Gruppe etwas entgegensetzen will. Die »Lebensschutzbewegung« habe sogar das sogenannte Post-Abortion-Syndrom erfunden, sagt Oerter. Demnach sollen Frauen nach Abtreibungen den Rest ihres Lebens traumatisiert sein. »Ein Gerücht, das der Frauenfeind Vince Rue im Jahr 1981 in die Welt gesetzt hat und das sich bis heute hartnäckig hält, obwohl es dafür keinerlei Beweise gibt.« Im Gegenteil: Langzeitstudien aus Großbritannien und den USA belegen längst, dass die allermeisten Menschen, die sich für einen Abbruch entschieden haben, auch langfristig mit der Entscheidung zufrieden waren. Falsch sei zudem auch das Bild, das viele noch immer von Frauen hätten, die abgetrieben haben, meint Oerter. Immerhin 60 Prozent von ihnen hätten zum Zeitpunkt des Abbruchs bereits Kinder. »Wir wollen endlich das Klischee beseitigen, dass Menschen, die abtreiben, das Gegenteil von einer Mutter sind, Kinderhasser und sowieso total kaputt«.
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