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Friedensbewegung will an Ostermärschen festhalten
Das von den Ministerpräsidenten angekündigte Ansammlungsverbot sorgt für Empörung - kommt aber vielleicht gar nicht zur Geltung
Die Friedensbewegung ist in heller Aufregung. Denn die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten haben sich am Montag auf ein Ansammlungsverbot für den Zeitraum vom 1. bis zum 5. April verständigt. Davon betroffen wären bundesweit zahlreiche Ostermärsche, darunter auch die in Berlin und in Frankfurt (Oder).
Die Berliner Friedenskoordination plant ihren Ostermarsch für den 3. April um 13 Uhr. Vom Rosa-Luxemburg-Platz aus soll es eine Demonstration durch den Stadtteil Prenzlauer Berg geben, die zu ihrem Ausgangspunkt zurückführt. Ob das so erlaubt wird, war am Mittwoch zunächst noch unklar. Die Polizei hatte erst einmal noch keine genauere Kenntnis von der kurzfristig angekündigten Maßnahme des Ansammlungsverbots, war also genauso überrascht wie die Friedensbewegung. Am Nachmittag kam dann aber das Signal von der Polizei, der Ostermarsch dürfe nach gegenwärtigem Stand durchgeführt werden, erklärte Laura von Wimmersperg von der Berliner Friedenskoordination dem »nd«. Die Kanzlerin war von ihrer Idee einer Osterruhe abgerückt. 2020 hatte der Berliner Ostermarsch wegen der Coronakrise online stattgefunden.
Der Ostermarsch von Frankfurt (Oder) soll am 4. April sein und um 14 Uhr an der Friedensstele am Anger starten.
Von der brandenburgischen Landesregierung war am Mittwoch keine erschöpfende Auskunft zu erhalten. Das Innenministerium verwies auf Nachfrage an das Gesundheitsministerium, das zuständig sei. Es könne aber sein, so hieß es gleich dazu, dass es Antworten erst gebe, wenn sich das Kabinett mit der Eindämmungsverordnung befasst habe.
Das Polizeipräsidium verwies auf die derzeit gültige Verordnung vom 6. März. Ihr zufolge sind Kundgebungen höchstens 500 Teilnehmern zulässig, solange es in den vergangenen sieben Tagen weniger als 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100 000 Einwohner gab. In Frankfurt (Oder) lag dieser Wert am Mittwoch bei 65,8, in Potsdam bei 99,8. Potsdam zu nennen ist hier wichtig, weil auch dort ein Ostermarsch geplant ist. Der ist allerdings von einem möglichen Ansammlungsverbot nicht betroffen. Denn er soll bereits am 27. März von 14.30 bis 16 Uhr am Platz der Einheit als Kundgebung stattfinden. Diese Kundgebung sei von der Polizei genehmigt, teilte Michael Meixner von der Friedenskoordination Potsdam mit. Gleichwohl ist ihm das Schicksal der anderen Ostermärsche nicht egal. In seiner Pressemitteilung steht: »Wir fordern die Landesregierung auf, von einer Umsetzung dieses Ansammlungsverbots im Land Brandenburg abzusehen und sich engagiert für einen Umsetzungsstopp in Berlin und allen anderen Bundesländern einzusetzen.«
Als Redner auf dem Platz der Einheit in Potsdam ist neben anderen auch der Bundestagsabgeordnete Norbert Müller (Linke) angekündigt. »Ich finde völlig unverständlich, warum das Versammlungsrecht faktisch schon wieder suspendiert wird«, beklagte sich Müller über die Vorgehensweise der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten. »Auch dem Potsdamer Ostermarsch wurde die eigentliche Demonstration verboten, es darf nur eine Stehkundgebung geben«, fügte er hinzu. Besonders in Anbetracht der Tatsache, dass die Polizei teilweise nicht bereit sei, »Auflagen bei Versammlungen der Corona-Leugner durchzusetzen«, sei das überhaupt nicht akzeptabel. Die Ostermärsche sollten mit den üblichen Hygienekonzepten stattfinden dürfen, forderte Müller. Im Übrigen stellte er sich die Frage, warum die Religionsfreiheit zum christlichen Osterfest nicht angetastet werde, die Versammlungsfreiheit aber »ohne mit der Wimper zu zucken«.
Unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes führe die Bundesregierung »Krieg gegen die sozialen und demokratischen Rechte der arbeitenden Bevölkerung«, schimpfte Männe Grüß, Landesvorsitzender der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP). Es sei die »Pflicht aller antifaschistischen und friedensbewegten Kräfte, zu den Ostermärschen zu mobilisieren und ein deutliches Zeichen zu setzen für Frieden mit Russland und die grundsätzliche Verteidigung des Versammlungsrechts«.
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