Entschädigung nach einem Impfschaden

Sozialgerichtsurteil

  • Lesedauer: 1 Min.

Die bloße Möglichkeit einer schädlichen Wirkung eines Impfstoffs reiche nicht aus, teilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az. L 10 VE 11/16) mit. Hintergrund war das Verfahren eines Soldaten aus dem Landkreis Oldenburg, der 2010 wegen eines bevorstehenden Auslandseinsatzes gegen Gelbfieber geimpft wurde. Danach klagte der Mann über verlangsamte Augenbewegungen, Schwindel und Sprachprobleme.

In einer Einschätzung hielt der Truppenarzt einen Zusammenhang zwischen neurologischen Ausfällen und der Impfung für möglich. Die Bundeswehr lehnte jedoch eine Entschädigung ab, weil es Hinweise gebe, dass die Erkrankung schon vorher aufgetreten sei.

Das Gericht bestätigte auf der Grundlage mehrerer Gutachten die Rechtsauffassung der Bundeswehr. Es habe nicht festgestellt werden können, dass die Impfung die Ursache der Erkrankung war, die genaue Ursache sei nicht bekannt. Maßgeblich sei der aktuelle Stand der medizinischen Forschung, so das Gericht. Obwohl der verwendete Impfstoff schon in über 600 Millionen Dosen gespritzt worden sei, gebe es keine Berichte über ähnliche Fälle. Dies sei ein Indiz für anderweitige Ursachen, zumal der Mann schon vor der Impfung erste Symptome der Augenkrankheit gezeigt habe. dpa/nd

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