Der Ehemann stirbt beim mitverschuldeten Verkehrsunfall - was nun?
Ein Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung
Beim Abbiegen mit dem Leichtmotorroller wurde ein Ehepaar vom hinter ihm fahrenden Auto erfasst. Der Ehemann starb noch an der Unfallstelle. Die Frau wurde schwer verletzt und blieb querschnittgelähmt. Rollerfahrer und Autofahrer hatten den Unfall gleichermaßen verschuldet. Für die Krankenhauskosten der Ehefrau wollte die Haftpflichtversicherung ihres Mann jedoch nicht aufkommen.
Laut Oberlandesgericht Hamm (Az. 6 U 227/93) müssen beide Haftpflichtversicherungen (vom Ehemann und vom Autofahrer) jeweils die Hälfte der Kosten übernehmen. Die Ehefrau sei durch den Unfall zur Alleinerbin geworden. Damit habe sie als Unfallgeschädigte Anspruch auf Schadenersatz von der Haftpflicht ihres Ehemannes. Gleichzeitig gehe der Versicherungsvertrag auf sie als Erbin über.
Zwar führten in der Regel solche Konfusionen (Zusammenfallen von Anspruchsteller und Antragsgegner in einer Person) zum Erlöschen der Forderung. In dem Fall überwiege das schützenswerte Interesse der Ehefrau am Schadenersatz. OnlineUrteile.de
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