Alle Macht für den Präsidenten

Das zentralasiatische Kirgistan verabschiedet sich per Referendum von der parlamentarischen Demokratie

  • Birger Schütz
  • Lesedauer: 3 Min.

Sie gingen immer wieder lautstark gegen Korruption und Missstände auf die Straße, jagten in den Jahren 2005 und 2010 ihre selbstherrlichen Präsidenten Askar Akajew und Kurmanbek Bakijew ins Exil und entschieden sich vor elf Jahren für ein parlamentarisches Regierungssystem: Im Umfeld der autoritär regierten Staaten Zentralasiens nahm Kirgistan lange eine besondere Stellung ein. Das Hochgebirgsland mit den rund sechseinhalb Millionen Einwohnern galt im Westen als »Insel der Demokratie«, die kirgisische Zivilgesellschaft als engagiert, zupackend und wehrhaft. Journalisten schrieben von der »Schweiz Zentralasiens«.

Dieses Bild dürfte nun wohl der Vergangenheit angehören: Am Wochenende stimmten die Kirgisen in einem umstrittenen Referendum für eine neue Verfassung, welche die Rechte des einst so kraftvollen Parlaments beschneidet - und die Vollmachten von Präsident Sadyr Schaparow massiv ausweitet. Rund 80 Prozent der Wähler unterstützten das Vorhaben, vermeldete die nationale Wahlkommission. Allerdings erreichte die Wahlbeteiligung mit nur 35 Prozent einen Tiefstand.

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Das neue Regelwerk erlaubt dem Präsidenten unter anderem eine zweite Amtszeit und gibt ihm das Recht, den ihm künftig unterstellten Regierungschef zu bestimmen. Außerdem wird die Zahl der Abgeordneten von 120 auf 90 verringert. In Zukunft soll dem Parlament zudem ein »Kurutai« zur Seite gestellt werden - ein traditioneller Volksrat, der politische Empfehlungen unterbreiten kann. Mechanismen zur Kontrolle des Staatschefs sucht man in der neuen Verfassung vergebens. Auch das bisherige Bekenntnis zur Herrschaft des Rechts und der Absatz über die Informationsfreiheit der Bürger wurden gestrichen.

»Diese Änderungen bedeuten eine klare Absage an demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien, die die Revolution von 2010 etabliert hatte«, schrieb Andrea Schmitz von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in einer Analyse.

Angestoßen wurde das Verfassungsreferendum von Kirgistans neuem starken Mann Sadyr Schaparow. Der frühere Parlamentsabgeordnete der konservativen Partei »Ata-Zhurt« (Vaterland) und Gefolgsmann von Ex-Präsident Bakijew war im Zuge der Unruhen vom Oktober 2020 an die Macht gekommen.

Damals war bekannt geworden, dass mehrere Parteien bei den Parlamentswahlen Stimmen gekauft hatten. Gegen den Betrug gingen in der Hauptstadt Bischkek Tausende empörte Demonstranten mit Transparenten auf die Straße. Die Proteste wuchsen sich zu einer Staatskrise mit schweren Unruhen und gewalttätigen Ausschreitungen aus. Anhänger der demokratischen Ordnung und Unterstützer des 2010 gestürzten Bakijew-Regimes kämpften gegeneinander.

Während der chaotischen Auseinandersetzungen wurde Sadyr Dschaparow von Anhängern mit Einsatz von Gewalt aus einem Hochsicherheitsgefängnis befreit, wo er seit dem Jahr 2017 eine elfjährige Haftstrafe wegen der Entführung eines Lokalpolitikers absaß. Was dann folgte, war ein atemberaubender Aufstieg an die Spitzen von Staat und Regierung, der selbst Experten und erfahrene Politiker überforderte, wie die Wissenschaftlerin Mahabat Sadyrbek von der Universität Halle im Januar dieses Jahres schrieb.

Der verurteilte Geiselnehmer übernahm den Posten den Regierungschefs, zwang den den 2017 regulär gewählten Präsidenten Sooronbai Dscheenbekow mit Hilfe seiner gewaltbereiten Anhänger zum Rücktritt und führte zeitweise sogar die Ämter des Premierministers und des Übergangspräsidenten in Personalunion aus.

Im Januar ließ sich der mit populistischen und nationalistischen Parolen punktende 52-Jährige zum Präsidenten wählen und stieß die Verfassungsänderung an. Schnell war von einer »Khanstituzia« - ein Wortspiel aus dem russischen Wort für Verfassung »Konstituzia« und dem Titel »Khan« der allmächtigen zentralasiatischen Reitervölker die Rede.

Die Venedig-Komission, ein Gremium des Europarates, bewertete die neue Verfassung im März als »reales Risiko der Untergrabung der Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit« und auch ein EU-Gutachten monierte eine Gefährdung von Machtbalance, Freiheitsrechten und rechtsstaatlicher Prinzipien.

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