Heil will Befristung begrenzen

Arbeitsminister legt Gesetzentwurf zur Einschränkung der Befristung von Jobs vor

Seit vielen Jahren kritisieren die Gewerkschaften das »Befristungsunwesen« in vielen Branchen. Ein großer Teil der Arbeitsverträge werde ohne sachlichen Grund befristet. Seit langer Zeit kündigt die SPD in der Großen Koalition auch an, die Möglichkeiten zur sogenannten sachgrundlosen Befristung stark einschränken zu wollen.

Nun hat das Bundesarbeitsministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Dauer und Häufigkeit von Arbeitsverträgen begrenzt werden soll, die ohne nachvollziehbare Begründung befristet sind. »Es gibt zu viele willkürlich befristete Arbeitsverträge, die vor allem für junge Menschen große Unsicherheiten in der Lebensplanung bedeuten«, sagte Ressortchef Hubertus Heil (SPD) am Donnerstag gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Viele Befristungen seien häufig nicht betrieblich notwendig, sondern nur Mittel zur Umgehung des Kündigungsschutzes, sagte der Minister.

Während die Gewerkschaften die Pläne begrüßten, kam aus der Wirtschaft und vom Koalitionspartner umgehend Kritik. Heil wies jedoch darauf hin, dass im Koalitionsvertrag vereinbart sei, Befristungen »deutlich« zurückzudrängen. Das setze er nun um. Sachgrundlose Befristungen durch eine kürzere Dauer und eine Obergrenze pro Unternehmen wieder zu der Ausnahme werden, als die sie ursprünglich gedacht gewesen seien.

Zudem sollten Befristungen mit Sachgrund nicht mehr endlos gelten. »Wir gehen also auch gegen endlose Kettenbefristungen vor«, sagte Heil. Nach seinen Plänen soll das Gesetz, das derzeit regierungsintern beraten wird, zum 1. Januar 2022 in Kraft treten und sowohl für den öffentlichen Dienst als auch die Privatwirtschaft gelten.

Gründe für einen befristeten Vertrag können etwa bestimmte Projekte eines Unternehmens sein, Vertretungen bei Elternzeit von Mitarbeitern oder auch die Erprobung eines neuen Kollegen. Eine Befristung ohne solchen Sachgrund soll laut Gesetzentwurf künftig noch 18 Monate statt wie bisher zwei Jahre zulässig sein. In dem Zeitraum darf sie zudem nur einmal statt bislang dreimal verlängert werden. Firmen mit mehr als 75 Beschäftigten sollen davon künftig maximal 2,5 Prozent ihrer Angestellten sachgrundlos befristet beschäftigen dürfen. Zudem sollen sachgrundlose Befristungen künftig auf Neueinstellungen begrenzt bleiben. Befristete Arbeitsverträge bei demselben Arbeitgeber sollen für einen Beschäftigten auf eine Höchstdauer von insgesamt fünf Jahren begrenzt werden. Zeiten in Leiharbeit für das Unternehmen sollen darauf angerechnet werden.

Die Gewerkschaften begrüßten die Pläne. Nach Angaben des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung hat die Corona-Pandemie das Befristungsunwesen noch einmal verschärft. Von rund 1,7 Millionen Neueinstellungen, die es bundesweit im zweiten Quartal 2020 gegeben habe, seien 700 000 befristet gewesen. »In den Branchen, in denen derzeit eingestellt wird, sind sachgrundlose Befristungen leider eher die Regel als die Ausnahme«, beklagte Verdi-Chef Frank Werneke. Dem müsse »ein Riegel vorgeschoben werden«.

Das unternehmernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bezeichnete das Vorhaben als »mittlerweile aus der Zeit gefallen« und als »kurzsichtig«. »Angesichts der Coronakrise auf dem Arbeitsmarkt wäre es viel sinnvoller, Befristungen zu erleichtern«, erklärte das Institut. Die Alternative zum befristeten Job sei oft gar keiner. Mit Agenturen

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