Ein Widerruf muss akzeptiert werden
Online-Apotheken
In der Corona-Zeit kaufen vermehrt Verbraucher Medikamente im Internet. Auch bei Online-Einkäufen von Arzneimitteln haben Käufer ein grundsätzliches Widerrufsrecht. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) mahnte eine Online-Apotheke ab, die das Widerrufsrecht pauschal ausgeschlossen hatte. Die Apotheke zeigte sich daraufhin einsichtig und verpflichtete sich, die unzulässige Praxis künftig zu unterlassen.
Eine Brandenburgerin hatte bei einer Online-Apotheke Medikamente bestellt. Als sie die noch versiegelte ungeöffnete Packung mit Tabletten zurücksenden wollte, verwies der Anbieter die Verbraucherin auf seine Verkaufsbedingungen, wonach das Widerrufsrecht bei Arzneimitteln ausgeschlossen war.
»Eine solche Beschränkung des Widerrufsrechts ist unzulässig«, sagt Katarzyna Guzenda, Rechtsexpertin bei der VZB. Verbraucher können Online-Bestellungen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Zwar gibt es Ausnahmen, etwa bei schnell verderblichen Waren oder Produkten, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene versiegelt geliefert werden, wenn der Verbraucher die Versiegelung entfernt hat. Einen generellen Ausschluss des Widerrufsrechts bei Medikamenten hat der Gesetzgeber aber nicht vorgesehen. VZB/nd
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