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- Gesundheitsversorgung für Papierlose
Ängste statt Arztbesuche
Die Gesundheitsversorgung von Papierlosen in Deutschland ist stark verbesserungswürdig
Auf welche Schwierigkeiten stoßen Menschen ohne Papiere in Deutschland, wenn sie gesundheitliche Probleme haben?
Die Menschen wissen nie genau, was ihre Rechte sind. Auch wenn sie sich ohne geltende Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, können sie bestimmte Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Wenn sie beispielsweise einen Notfall haben und ins Krankenhaus müssen, dann muss sie das Krankenhaus auch aufnehmen und behandeln. Aber dann stellt sich die Frage der Kostenübernahme - wer bezahlt die Behandlung? Eigentlich springen in diesem Fall die Sozialbehörden ein, das ist ein einfacher Antrag. Jedoch bleiben Krankenhäuser manchmal auf den Kosten sitzen, weil Menschen ohne Papiere oft die Dokumente fehlen, die nachweisen, dass sie bedürftig sind. Bei Krankheiten, die kein akuter Notfall sind, aber trotzdem ärztlicher Behandlung bedürfen, ist die Sozialbehörde verpflichtet, eine Meldung an die Ausländerbehörde zu machen - das nennt sich Übermittlungspflicht. Und das bedeutet dann für die Betroffenen konsequenterweise, dass sie mit ihrer Abschiebung rechnen müssen.
Christiane Borup leitet seit Januar 2021 die Programme von »Ärzte der Welt« in der Bundesrepublik. Die humanitäre Hilfsorganisation ist der deutsche Zweig der 1980 gegründeten international tätigen »Médecins du Monde«. Zuvor hat Christiane Borup 13 Jahre im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums gearbeitet und Public-Health-Projekte betreut. Mit ihr sprach Helena Piontek.
Man muss sich also entscheiden, ob einem die Behandlung der eigenen Gesundheit wert ist, eine Abschiebung zu riskieren?
Genau, deshalb setzen wir uns dafür ein, diese Übermittlung nach Paragraf 87 Aufenthaltsgesetz im Gesundheitsbereich einzuschränken. Im Bildungsbereich ist das schon der Fall. Das heißt, Kinder ohne geregelten Aufenthaltsstatus und ohne Papiere können erst mal zur Schule gehen, und die Bildungseinrichtungen sind von dieser Übermittlungspflicht ausgenommen. Das wollen wir analog auch für den Gesundheitsbereich schaffen, damit Menschen nicht mehr aus Angst vor Abschiebung von notwendigen Arztbesuchen abgehalten werden. Diese Praxis in Deutschland haben auch die Vereinten Nationen gerügt.
Wie meinen Sie das?
Der diskriminierungsfreie Zugang zu Gesundheitsversorgung wird im internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte als Menschenrecht definiert. Deutschland hat sich diesem Pakt verpflichtet. Die Übermittlungspflicht verstößt nicht nur gegen internationale Menschenrechte, sondern ist auch verfassungswidrig, weil jeder Mensch laut Grundgesetz ein Recht auf Zugang zu medizinischer Grundversorgung hat, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Und die Versorgung wird ja auch de jure gewährleistet, Betroffene können ihren Anspruch aber de facto wegen der Übermittlungspflicht nicht geltend machen. Damit wird ein Grundrecht zu migrationspolitischen Zwecken relativiert. Das darf nicht sein! Das hat auch schon das Verfassungsgericht entschieden.
Als Leiterin der Inlandsprogramme von Ärzte der Welt haben Sie einen guten Blick für die Entwicklung der papierlosen Menschen in Deutschland. Wie hat sich deren Situation seit Beginn der Pandemie verändert?
Viele Papierlose haben in prekären Verhältnissen gearbeitet und durch die Pandemie ihre Arbeit verloren. Viele, die normalerweise zwischen den europäischen Ländern ein- und ausreisen, zum Beispiel wegen saisonbedingten Arbeiten, saßen auf einmal hier fest, ohne Geld. Das heißt, wir haben dann auch Patient*innen gehabt, die an in Deutschland kaum vorstellbaren Sachen wie Hunger gelitten haben.
Wie wirkt sich die Pandemie auf die gesundheitliche Versorgung der Betroffenen aus?
Ihre Lage ist schwieriger geworden. Die meisten Einrichtungen, die ihnen sonst helfen konnten, wurden aufgrund von Corona vorübergehend geschlossen oder haben ihr Angebot stark einschränken müssen. Zu uns sind an einigen Orten dadurch mehr Menschen gekommen, auch von weiter weg. Viele können auch gar nicht richtig einschätzen: Was ist das für eine Krankheit, und wie kann ich mich davor schützen? Die Informationslage ist für diese Gruppe sehr schwierig, viele Informationen und Quellen, die für uns selbstverständlich zugänglich sind, erreichen diese Menschen gar nicht.
Haben Papierlose in Deutschland Zugang zu Coronatest?
Das ist ein Flickenteppich. Der Bund hat die Kompetenz für dieses Thema an die Länder abgegeben und die handhaben das teilweise sogar innerhalb einer Stadt unterschiedlich. Bei vielen Testangeboten muss man verpflichtend den Personalausweis oder die Versichertenkarte vorlegen, nur bei manchen geht das auch alleine mit dem Nachnamen oder einer Nummer. Aber genau dieser Flickenteppich ist die Schwierigkeit für diese Menschengruppe. Woher sollen sie das alles wissen? Viele Papierlose trauen sich überhaupt nicht nachzufragen, aus Angst, sie könnten der Ausländerbehörde gemeldet werden. Diese Menschen begegnen allem, was irgendwie institutionalisiert ist, mit großer Skepsis, weil sie nicht genau wissen, was da mit ihnen passiert.
Wie begegnen Sie diesem Umstand in der Praxis?
Wir haben informelle Lösungen mit Gesundheitsämtern angestrebt. In Berlin beispielsweise haben wir Betroffene mit Begleitperson zum Test geschickt und vereinbart, dass ein Alias als Name aufgenommen wird.
Sind papierlose Menschen auch in der Impfstrategie bedacht?
Wir sind momentan im Gespräch mit den Kommunen, auch hier gibt es keine einheitliche Lösung. Das Problem ist, dass wir und andere Organisationen für die Betroffenen zunächst einmal einen Bedarf formulieren müssen, also dass so und so viele Menschen aus diesen Gründen eine Impfung benötigen. Aber wir müssen einen Weg finden das zu tun, ohne die persönlichen Daten der Menschen zu übermitteln. Wir überlegen hier jetzt mit Codes zu arbeiten und die Impfdosen dann einfach im normalen Praxisbetrieb an unseren Standorten an die Betroffenen zu verimpfen.
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