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Etwas Entspannung

In der Pandemie hat die Politik viele Einschränkungen verordnet - und Hartz-IV-Restriktionen gelockert

  • Eva Roth
  • Lesedauer: 4 Min.

Die Freiheit von armen Menschen war hierzulande schon vor der Pandemie stark eingeschränkt. Sie können nicht einfach so ins Kino und Restaurant gehen, ihrem Kind einen guten Laptop und sich selbst ein neues Fahrrad kaufen. Wegen der Pandemie hat der Bundestag nun einige Restriktionen beim Hartz-IV-Bezug gelockert. Mittlerweile gibt es Überlegungen, solche Sonderregelungen dauerhaft festzuschreiben.

Als im Frühjahr 2020 Theater und Restaurants schließen mussten, konnten selbst radikale Leistungsideologen nicht mehr fordern, Künstlerinnen und Kellner sollten sich mehr anstrengen, damit sie einen Job finden. Plötzlich waren Reglungen möglich, die zuvor mit einer schwarz-roten Koalition kaum durchsetzbar schienen: Der Bundestag beschloss ein »Sozialschutzpaket«, dem weitere folgten. Seit März vorigen Jahres werden demnach Menschen, die erstmals Hartz IV beziehen, die tatsächlichen Wohnkosten erstattet, unabhängig davon, wie hoch die Miete ist. Diese Regelung wurde zuletzt bis Dezember dieses Jahres verlängert, sie gilt zwar generell nur für »neue« Hartz-IV-Bezieher und lediglich einen Teil der schon länger Bedürftigen. Die Grundidee hält der Vorsitzende des Erwerbslosen- und Sozialhilfevereins Tacheles, Harald Thomé, jedoch für den wichtigsten positiven Ansatz unter den Corona-Sonderregeln.

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Mieten, prekäre Jobs und Schulden

Arbeitsminister Hubertus Heil will diese Regelung nach der Pandemie nicht einfach wieder abschaffen, sondern bedürftigen Menschen auch künftig eine längere »Karenzzeit« gewähren: Der SPD-Politiker legte Anfang des Jahres einen Gesetzentwurf vor, nach dem Personen, die auf Hartz IV angewiesen sind, in den ersten zwei Jahren die bestehenden Unterkunftskosten erstattet werden. Dies würde die Situation der Menschen deutlich entspannen, sagt Andreas Aust, sozialpolitischer Referent beim Paritätischen Gesamtverband. Sie könnten in ihrer Wohnung und in ihrem sozialen Umfeld bleiben, ihre Kinder müssten keinen Schulwechsel befürchten.

Welche Wohnkosten (inklusive Betriebskosten und Heizung) Sozialbehörden bezahlen müssen, ist seit Einführung von Hartz IV umstritten. Vor der Pandemie hat das Gesetz generell vorgeschrieben, dass die Ämter spätestens nach sechs Monaten nur noch Unterkunftskosten übernehmen sollen, die »angemessen« sind. Was das konkret heißt, überließ der Gesetzgeber Städten und Kreisen, etliche Gerichte haben sich mittlerweile damit befasst. Zuletzt wurde Zwei-Personen-Haushalten im bundesweiten Durchschnitt eine Warmmiete von rund 540 Euro erstattet. Das reicht jedoch oft nicht.

Wie viele Menschen deshalb umziehen müssen, ist nicht bekannt. Klar ist, dass bei Hunderttausenden Hartz-IV-Haushalten die tatsächlichen Wohnkosten höher sind als die anerkannten, 2019 galt dies für rund 500 000 Haushalte. Im Schnitt betrug die Differenz laut Bundesregierung 86 Euro im Monat. Wenn die Menschen einen Teil der Miete selbst zahlen müssen, erhöhe das den Druck, irgendeine prekäre Arbeit anzunehmen oder etwas zu verkaufen, sagt Aust. Andere fangen womöglich an, sich bei Freunden oder der Familie zu verschulden. Die Heil-Regelung würde eine zeitlang davor bewahren.

Der Arbeitsminister will auch eine zweite pandemiebedingte Lockerung zur Regel machen: Arbeitslosengeld-II-Beziehende sollen in den ersten zwei Jahren Ersparnisse bis zu 60 000 Euro behalten dürfen. Auch erwerbsgeminderte und alte Menschen sollen mehr Geld behalten dürfen. Vor der Pandemie galt die Regel, dass Rentnerinnen und Rentner, die Grundsicherung beziehen, nur 5000 Euro Bargeld haben dürfen.

Doch Heil kann seine Pläne wohl vorerst nicht durchsetzen. Die CDU lehne eine Entfristung von Sonderregelungen ab, ließ ihr Sozialpolitiker Peter Weiß wissen. Auch der Landkreistag sieht die Unterkunftspläne kritisch: Pressesprecher Markus Mempel verweist darauf, dass Hartz IV lediglich das Existenzminimum sichern soll. Dazu passe nicht, auch sehr hohe Mieten zu erstatten.

Das kann man so sehen. Dann wäre die Frage, wie man Menschen vor Hartz IV schützen kann. Ein Weg ist es, Geringverdienende höher zu entlohnen, damit sie bei Arbeitslosigkeit nicht sofort in Hartz IV fallen. Eine andere Möglichkeit ist, das Arbeitslosengeld I zu verlängern, wofür der Sozialforscher Gerhard Bosch von der Uni Duisburg-Essen plädiert.

Abgeschnitten von Informationen

Die Pandemie hat auch dazu geführt, dass eine alte Forderung des Sozialhilfevereins Tacheles zumindest mit Einschränkungen beschlossen wurde: Seit diesem Februar sind Jobcenter angehalten, Schülerinnen und Schülern digitale Endgeräte wie Laptops und Drucker zu zahlen, wenn sie Distanzunterricht haben und die Schulen keine Leihgeräte anbieten. Der Paritätische Gesamtverband fordert nun ebenso wie Tacheles, dass alle bedürftigen Menschen Anspruch auf Hardware und einen Internetzugang haben. Sie seien Voraussetzung dafür, dass Menschen Zugang zu Informationen, Beratung und Bildung haben und politisch partizipieren können, so der Paritätische. Digitale Teilhabe gehöre darum zum soziokulturellen Existenzminimum.

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