Elektro-Bike-Boom ruft Langfinger auf den Plan
versicherung für Kostspielige gefährte
Seit Beginn der Corona-Krise haben viele Deutsche ihre Liebe zum Fahrrad entdeckt. Elektrofahrräder stehen dabei besonders hoch im Kurs. Doch die kostspieligen Gefährte sind nicht nur ein begehrtes Diebesgut, sie sind aufgrund ihres hohen Tempos auch für eine Zunahme an Unfällen verantwortlich. Wie also kann man das motorisierte Zweirad bestmöglich gegen Diebstahl, Vandalismus & Co abzusichern?
Der Sitznachbar niest, ein anderer Fahrgast hustet voller Inbrunst - Bus- und Bahnfahrten können sich in Corona-Zeiten schnell zur nervenden Tortur entwickeln. Kein Wunder, dass viele Deutsche lieber aufs infektionsfreie Rad umsteigen.
Besonders beliebt sind hochwertige E-Bikes. Die verkaufen sich laut Zweirad-Industrie-Verband gegenwärtig auf Rekordniveau. So lag der Absatz an Fahrrädern und E-Bikes im Jahr 2020 mit 5,04 Millionen Stück rund 17 Prozent höher als im Jahr zuvor. Der Anteil von E-Bikes am Gesamtabsatz betrug dabei 38,7 Prozent. Doch wie werden sie am besten versichert?
Korrekte Klassifizierung wichtig
Wichtig ist, sein Elektrofahrrad zuvor korrekt zu klassifizieren. Dabei kommt es vor allem auf die Höchstgeschwindigkeit an, die der elektronische Untersatz maximal erreicht. Während E-Bikes auf 20 bis 45 km/h kommen, erreichen Pedelecs, die für »Pedal Electric Cycle« stehen und unter deren Kategorie die meisten Elektrofahrräder fallen, maximal 25 km/h. Eine Ausnahme sind S-Pedelecs, deren Höchstgeschwindigkeit bei ebenfalls 45 km/h liegt. Die Hausratversicherung versichert ausschließlich E-Bikes oder Pedelecs mit maximal 25 km/h mit. Allerdings ist das teure Gefährt zunächst nur bei Einbruchdiebstahl aus einem geschlossenen Raum wie dem Keller oder der Wohnung abgesichert. Da ein solcher Diebstahl eher selten vorkommt, ist es ratsam, einen extra Fahrraddiebstahlschutz in die Hausratversicherung zu integrieren.
In vielen Fällen ist die abschließbare Höhe aber begrenzt. Hat man beispielsweise eine Versicherungssumme von 100 000 Euro versichert und der Betrag für Fahrraddiebstahl ist auf zehn Prozent der Versicherungssumme gedeckelt, erstattet der Versicherer für einen Verlust maximal 10 000 Euro. Außerdem sollte man die Kaufbelege für den Fall eines Diebstahls gut aufbewahren. Wer sich doppelt absichern will, kann sein E-Bike oder Pedelec auch bei der Polizei registrieren und sich einen Fahrradpass ausstellen lassen.
Die separate Fahrradversicherung
Ebenfalls möglich ist der Abschluss einer separaten Fahrradversicherung. Diese kann zum Beispiel in Großstädten sinnvoll sein, in denen viele Langfinger unterwegs sind. Denn während die Prämie für eine Hausratspolice bei einem erhöhten Diebstahlrisiko im Wohnort bei einigen Versicherern stark ansteigt, kann man mit einer separaten Fahrradversicherung teilweise günstiger davonkommen. Oftmals bieten die Versicherer hier auch weitere Leistungen wie Reparaturschutz oder eine Pannenhilfe an.
Ganz gleich, welche Option man wählt: Bei beiden Versicherungsvarianten ist Vorsicht geboten. Denn Versicherungen zahlen bei sogenanntem einfachen Diebstahl nur, wenn das E-Bike entsprechend gesichert war. In den Versicherungsbedingungen sind daher häufig Vorgaben zu Schlossformen wie Bügel- oder Faltschlösser sowie Angaben zu Sicherheitslevels enthalten. Wird das E-Bike gestibitzt, das nicht ausreichend gesichert war, zahlt die Versicherung keinen Cent.
Und bei Personenschaden?
Doch was passiert, wenn man bei einer Fahrt mit dem neuen E-Bike oder Pedelec einer anderen Person Schaden zufügt? In diesem Fall greift die Privathaftpflichtversicherung. Sie kommt nicht nur finanziell für Schäden auf, sondern wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Allerdings müssen bei elektrounterstützten Fahrräder ähnlich wie bei der Hausratversicherung besondere Bestimmungen beachtet werden.
Am einfachsten ist die Absicherung von Pedelecs. Sie sind beitragsfrei in der Privathaftpflicht eingeschlossen, sofern sie folgende technische Voraussetzungen erfüllen:
Der E-Motor hat eine Maximalleistung von 250 Watt und läuft ohne Tretunterstützung des Fahrenden max. 6 km/h;
der E-Motor läuft bei Geschwindigkeiten über 6 km/h nur mit Tretunterstützung (und schaltet sich ansonsten ab);
der E-Motor schaltet sich bei Geschwindigkeiten über 25 km/h in jedem Fall ab.
Komplizierter wird es bei E-Bikes, die 45 km/h erreichen. Sie dürfen nur mit Helm und Mofa-Führerschein gefahren werden. Ähnlich sieht es beim S-Pedelec aus, das sogar als Kleinkraftrad kategorisiert wird und für das ebenfalls ein Mofa-Führerschein erforderlich ist.
Wer sich also ein E-Bike und S-Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h anschafft, benötigt einen Kfz-Haftpflichtschutz und damit ein Versicherungskennzeichen, über das die/der Fahrer*in dann haftpflichtversichert ist. BdV/nd
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