Ist die Doppelbesteuerung von Renten rechtmäßig?
entscheidung des bundesfinanzhofs ende mai
Hintergrund ist die vom Bundesverfassungsgericht angestoßene Umstellung von einer vor- auf die nachgelagerte Besteuerung von Renten. Bei der vorgelagerten Besteuerung werden die Beiträge zu Rentenversicherungen aus dem versteuerten Einkommen bezahlt, die Renten selbst sind dafür steuerfrei. Bei der nachgelagerten Besteuerung ist es umgekehrt: Die Beiträge werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, dafür wird dann später auf die Renten Einkommensteuer fällig.
In der Übergangsphase steigt der von Rentnern zu versteuernde Anteil ihrer Bezüge bis 2040 stufenweise auf dann 100 Prozent an. Dadurch sollen die noch aus versteuertem Einkommen bezahlten Rentenbeiträge später bei der Auszahlung steuerfrei bleiben. Versteuert wird dann nur der Ertragsanteil, also die Differenz zwischen Beiträgen und später ausgezahlten Renten.
Die Kläger machen geltend, dass dies bei ihnen nicht gelungen sei, so dass früher versteuerte Einkünfte nun im Rentenalter nochmals besteuert würden. Einer zahlte zunächst als Angestellter in die gesetzliche Rentenversicherung ein und führte dies dann als Selbstständiger fort. Der andere zahlte neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch in ein berufsständisches Versorgungswerk ein und schloss zudem 22 private Rentenversicherungen ab, darunter mehrere sogenannte Rürup-Renten.
Der Bundesfinanzhof in München wird nun grundsätzlich prüfen, ob der Gesetzgeber den bis 2040 steigenden Rentenanteil richtig berechnete. Dabei wird es unter anderem darum gehen, wie steuerfreie Rentenanteile wie der Grundfreibetrag und die Krankenversicherungsbeiträge sowie bei Ehepaaren die Hinterbliebenenversorgung in die Berechnung eingehen.
Zudem geht es um die vor 20 Jahren abgeschaffte freiwillige sogenannte Höherversicherung bei der gesetzlichen Rente sowie eine begünstigende Öffnungsklausel für Rentner, die früher gemessen an ihrem Einkommen sehr hohe Beiträge zur Altersvorsorge zahlten.
Wenn der Bundesfinanzhof zu dem Ergebnis kommt, dass eine Doppelbesteuerung aufgrund der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Altersbezüge der Fall ist, so können Rentner und Rentnerinnen unter Umständen sehr viel Geld zurückbekommen. In manchen Fällen dürfte es dabei um einige Tausend Euro gehen. AFP/nd
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