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  • Berlin
  • Abwendungsvereinbarungen

Auflagen statt Kommunalisierung

Die Zahl der Vorkäufe in Berlin geht zurück, dafür boomen Abwendungsvereinbarungen

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 3 Min.

Ernüchterung bei den Mieterinnen und Mietern der Weddinger Maxgärten. Der Käufer der 184 Wohnungen an Reinickendorfer und Maxstraße, die Berliner Mähren AG, hat am vergangenen Freitag eine Abwendungsvereinbarung unterzeichnet. Just an jenem Tag hatte sich eine am Vorkauf interessierte Genossenschaft gemeldet, doch mit der geschlossenen Vereinbarung ist diese Option Geschichte. »Die Abwendungsvereinbarung ist ein kleiner Trost, aber langfristiger Milieuschutz ist das unserer Meinung nach nicht«, heißt es vonseiten der Bewohnenden. Immerhin sind Luxussanierungen und die Aufteilung in Eigentumswohnungen damit für 20 Jahre ausgeschlossen. Wie »nd« berichtete, setzten die Mieter auf das Vorkaufsrecht, um die Wohnungen dauerhaft in gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung zu bekommen.

Der Trend geht in Berlin allgemein hin zu Abwendungen. Laut dem am Montag veröffentlichten Jahresbericht der Stadtentwicklungsverwaltung wurde 2020 bei 576 Wohnungen das Vorkaufsrecht ausgeübt - rund zehn Prozent weniger als 2019. Abwendungsvereinbarungen wurden hingegen für 3545 Wohnungen unterzeichnet, fast dreimal so viele wie im Vorjahr.

Allein 82 Häuser mit über 2200 Wohnungen davon gehören zum Megadeal des skandinavischen Wohnungskonzerns Heimstaden. Nach einem wochenlangem Nervenkrieg stimmte er im November 2020 schließlich der Abwendung zu. Das Paket umfasste insgesamt rund 130 Häuser. Doch das Vorkaufsrecht gilt nur in Milieuschutzgebieten. Im Juli 2020 hatte die Deutsche Wohnen, ebenfalls nach längerem Gezerre, die Abwendung bei 16 Häusern aus einem Paket von 23 unterzeichnet.

Geprüft worden ist die Ausübung des Vorkaufsrechts 2020 insgesamt in 252 Fällen - weitergehender Mieterschutz durch Kauf oder vertragliche Regelungen, bei denen Verstöße Strafen bis zu 500 000 Euro nach sich ziehen können, konnte in nicht ganz zwei Dritteln der Fälle erreicht werden. Vorkäufe scheitern meist an den in den Ursprungsverträgen ausgehandelten hohen Preisen, die in keinem Verhältnis zu den erzielbaren Mieteinnahmen liegen.

»Die Vorkaufsfälle nehmen leider nicht nur ab, weil viele potenzielle Käufer eine Abwendung unterzeichnen, sondern auch, weil die landeseigenen Wohnungsunternehmen oft nicht mehr bereit waren, das Instrument zu nutzen«, sagt Grünen-Mietenexpertin Katrin Schmidberger zu »nd«. Dagegen seien vor allem die kleineren Genossenschaften beim Vorkaufsrecht zuverlässige Partner für die Bezirke. Nur die Hälfte von 18 Ausübungen 2020 gingen auf das Konto der Landeseigenen, achtmal griffen Genossenschaften zu, einmal eine Stiftung. »Dass die Landeseigenen so zurückhaltend agieren, ist auch deshalb nicht verständlich, weil wir als Haushaltsgesetzgeber*innen erst letztes Jahr den Finanztopf für das Vorkaufsrecht aufgefüllt haben«, sagt Schmidberger. Sowohl Finanz- als auch Stadtentwicklungsverwaltung stünden in der Pflicht, zu lenken.

Eigentlich müssten die Fälle deutlich zunehmen, denn mit Spandau ist der zehnte Bezirk 2020 dazugekommen, in dem Milieuschutzgebiete ausgewiesen worden sind. Deren Anzahl hat sich von 22 im Jahr 2015 auf 64 Ende 2020 fast verdreifacht. Über eine Million Berlinerinnen und Berliner leben nun in Gebieten mit sozialen Erhaltungssatzungen.

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