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Klimagesetz-Entwurf sieht verschärfte Ziele für einzelne Sektoren vor
Bis 2030 sollen 67 Millionen Tonnen CO2 mehr eingespart werden als zuvor geplant
Berlin. In den einzelnen Wirtschaftssektoren wie Industrie oder Verkehr sollen bis 2030 die Treibhausgasemissionen in Deutschland teils erheblich sinken. Das geht aus einem Entwurf des geplanten neuen Klimaschutzgesetzes vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Auch das »Handelsblatt« hatte darüber berichtet. Demnach sollen in allen sechs Sektoren außer der Abfallwirtschaft die Treibhausgasemissionen ab 2023 schrittweise reduziert werden und Ende des Jahrzehnts ein niedrigeres Niveau erreichen. Die größten Einsparungen sind dem Entwurf zufolge in der Energiewirtschaft vorgesehen.
Das bisherige Klimaschutzgesetz sieht für den Energiesektor und für das Jahr 2030 eine erlaubte Ausstoßmenge von 175 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten vor - die Einheit, in der die Treibhausgase zur besseren Vergleichbarkeit angegeben werden.
Dem neuen Entwurf zufolge sollen die Emissionen in diesem Bereich nur noch 108 Millionen Tonnen betragen, ein Minus von 67 Millionen Tonnen. Auch für die Industrie verschärft sich der erlaubte Wert laut Entwurf von bislang 140 Millionen Tonnen auf 119 Millionen Tonnen. Im Verkehr wäre 2030 statt eines Ausstoßes von 95 Millionen Tonnen Treibhausgasen nur noch ein Ausstoß von 85 Millionen Tonnen erlaubt. Die Landwirtschaft müsste demnach mit Blick auf den Emissionshaushalt am Ende des Jahrzehnts mit vier Millionen Tonnen weniger auskommen.
Nur im Abfallsektor, in dem ohnehin die niedrigsten Ausstoßmengen vorgesehen sind, würden die erlaubten Mengen, sofern es bei dieser Entwurffassung bleiben sollte, gleich bleiben - demnach bei fünf Millionen Tonnen. Neu in der Novelle sind jährliche Emissions-Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 sowie branchenspezifische Emissionsmengen für die Jahre 2035 und 2040.
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Die neuen Ziele für die einzelnen Wirtschaftssektoren ergeben sich durch die Anpassung des Klimaschutzgesetzes, deren Eckpunkte die Bundesregierung am Mittwoch verkündet hatte. Die Neuregelung war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in der vergangenen Woche mit einem wegweisenden Urteil aufgetragen hatte, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.
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