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Isolation mit Nachteilen
Johanna Treblin über die Arbeitsquarantäne für fast 900 Saisonkräfte
Die beste Antwort kommt aus Hamburg: »Wir operieren nicht mit dem von Ihnen genannten Begriff«, heißt es von der Pressestelle der Sozialbehörde, die auch für das Thema Gesundheit zuständig ist. Die Rede ist von der sogenannten Arbeitsquarantäne, die eigentlich Freizeitquarantäne heißen müsste: Menschen, die mit Corona-Infizierten in Kontakt waren (oder hätten gewesen sein können), dürfen ihre Wohnstätte nur verlassen, um ihren Arbeitsplatz aufzusuchen.
Was in Bremen ein »Dürfen« ist - dort gibt es Arbeitsquarantäne nur auf Antrag der Beschäftigten -, ist in der Regel ein »Müssen«: Bisher gab es in der Pandemie »Arbeitsquarantäne« für Fußballer (hoch dotiert), Krankenpfleger*innen (schlecht bezahlt), meistens aber für ausländische Wanderarbeiter*innen (noch schlechter bezahlt). Und die werden normalerweise nicht gefragt, ob es ihnen sicher genug erscheint, ihrer Arbeit weiter nachzugehen.
Aktuell befinden sich rund 870 Saisonkräfte des Spargelhofs Thiermann in Niedersachsen in »Arbeitsquarantäne«. Dem Betreiber wird vorgeworfen, trotz Hinweisen zu spät die komplette Belegschaft durchgetestet zu haben. So verbreitete sich das Virus weiter. Und das, obwohl sich die Gruppen von Arbeiter*innen nach den Hygienevorschriften gar nicht hätten vermischen dürfen. Wurden die Vorschriften also nicht eingehalten? Die Antwort kann nur »ja« lauten. Nur so erklärt sich die Notwendigkeit der »Arbeitsquarantäne« für nicht Infizierte. Denn wo nur gesunde Menschen aufeinandertreffen und es keine Vermischung mit Infizierten oder deren Kontaktpersonen gibt, da kann es eigentlich keine Ansteckung geben.
Dann wäre auch die Quarantäne überhaupt obsolet. Und 870 Menschen müssten nicht in ihren Wohnunterkünften und an ihren Arbeitsplätzen eingesperrt werden. Auch die Bußgeldbescheide für jene, die sich doch in Supermärkte gewagt haben, müssten zurückgenommen werden.
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