Vorkaufsrecht für Siemens-Campus

Land Berlin will sich Zugriffsrecht auf Grundstücke des Konzerns bei Veräußerung sichern

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 3 Min.

Hinter den Kulissen wird eifrig an der Zukunft der nur noch mäßig ausgelasteten Produktionsflächen in Siemensstadt im Bezirk Spandau gearbeitet. Unter dem Namen Siemensstadt2 will der Elektrokonzern ein ganzes Stadtviertel mit rund 3000 Wohnungen, Büros, Forschungseinrichtungen und auch Produktionsstandorten der sogenannten Industrie 4.0, also mit modernen, digitalisierten Verfahren, aus dem Boden stampfen.

Eine starke Triebfeder für Siemens dürfte allerdings auch die Inwertsetzung des 70 Hektar großen Geländes sein. Derzeit sind die Flächen mit der Nutzungsmischung aus Industrie und produktionsorientiertem Gewerbe laut Bodenrichtwertatlas 200 bis 300 Euro pro Quadratmeter wert. Bauland für Geschosswohnungen kosten locker das Vier- bis Fünffache, bei attraktiven Bürostandorten kann sich der Wert auch verzwanzigfachen. Je nach Flächenanteil der jeweiligen Nutzungen könnten für Siemens trotz der angekündigten Investitionen von 600 Millionen Euro Gewinne weit über eine Milliarde Euro herausspringen. Die Stadtentwicklungsverwaltung hält sich in dieser Frage äußerst bedeckt. »Zum derzeitigen Zeitpunkt hat die städtebauliche Planung noch keine hinreichende Konkretisierung erreicht. Eine Bodenwertsteigerung lässt sich somit derzeit noch nicht zuverlässig abschätzen«, heißt in einer Antwort auf eine Schriftliche Anfrage der Linke-Stadtentwicklungspolitikerin Katalin Gennburg, die »nd« exklusiv vorliegt.

»Die Entwicklung des Siemens-Campus wirft für Siemens Hunderte Millionen Euro Gewinne ab, und deshalb müssen Bodenwertsteigerungen und planungsbedingte Gewinne über vertragliche Absicherungen adäquat abgeschöpft werden«, sagt die Abgeordnete dem »nd«.

Welche Kosten für die Entwicklung des Areals das Land und welche Siemens bezahlen werden, kann die Stadtentwicklungsverwaltung derzeit noch nicht beantworten. »Die Verhandlungen für den Rahmenvertrag sind noch nicht abgeschlossen«, heißt es schlicht in der Antwort der Verwaltung. Allerdings ist eine sogenannte Kosten- und Finanzierungsschätzung bei der Ausweisung als förmlich festgelegtes Entwicklungsgebiet eine zwingende Voraussetzung für die Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus.

In der 2018 mit Siemens geschlossenen Absichtserklärung hat sich der Senat jedoch zu einer Hunderte Millionen Euro teuren Maßnahme verpflichtet: Auf der 4,5 Kilometer langen Siemensbahn, der S-Bahn von Jungfernheide nach Gartenfeld, auf der der Betrieb 1980 eingestellt worden ist, soll dieser 2029 wieder aufgenommen werden.

»Um Planungswertsteigerungen zu vermeiden und preiswerte Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen«, hatte die Anwohnerinitiative »Planungswerkstatt Neue Siemensstadt« in ihrer Stellungnahme zum Entwicklungsprozess des Areals die Ausweisung der Fläche als »Sondergebiet mit hohem Grünanteil« vorgeschlagen. »Damit kann dem Ziel, den Strukturwandel zu begegnen, ebenfalls Rechnung getragen werden und die Flächen werden für die künftigen Nutzer nicht unbezahlbar.«

Immerhin soll eine sogenannte Vorkaufsrechtsverordnung für das Gebiet dafür sorgen, dass die Entwicklung im Sinne des Senats läuft. Der Senat strebe diese an, heißt es in der Antwort auf Gennburgs Anfrage. »Für uns Linke ist die Verankerung von Vorkaufsrechtsgebieten für eine mögliche Kommunalisierung der Flächen, wenn Siemens diese veräußern möchte, wichtig«, so Gennburg. »Die Festlegung von Vorkaufsrechtsgebieten ist Teil sozialer Bodenpolitik und muss zukünftig Standard werden, auch bei anderen Berliner Projektentwicklungen«, fordert die Politikerin.

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