- Wirtschaft und Umwelt
- Industrielle Nahrungsproduktion
Kükenschreddern in Deutschland ab 2022 verboten
Bundestag beschließt Änderung des Tierschutzgesetzes
Berlin. Männliche Küken dürfen ab dem nächsten Jahr in der Legehennenproduktion nicht mehr getötet werden. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend eine entsprechende Änderung des Tierschutzgesetzes, wonach das sogenannte Kükenschreddern in Deutschland zum 1. Januar 2022 verboten wird. Bislang werden jährlich Millionen männliche Tiere direkt nach dem Schlüpfen getötet, weil sich ihre Aufzucht in den Augen der Produzenten nicht lohnt.
In einem zweiten Schritt sollen ab dem 1. Januar 2024 auch bestimmte Eingriffe an Hühnereiern zur Geschlechterbestimmung ab dem siebten Bebrütungstag verboten werden. Die Embryonen gelten dann als empfindungsfähig. Dass der Abbruch des Brutvorgangs in diesem Stadium noch weitere zwei Jahre erlaubt bleibt, stößt bei Tierschutzorganisationen auf Kritik. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) argumentiert wiederum, dass der Branche damit Zeit gegeben werde, sich an die neue Rechtslage anzupassen.
Für das Gesetz stimmten neben den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD die Grünen und die AfD. Die Linke stimmte dagegen, weil ihr die Änderung nicht weit genug geht. Die FDP lehnte das Gesetz ab, weil sie eine europäische Lösung für notwendig erachtet und befürchtet, dass Tierhalter ins Ausland abwandern. Entsprechende Anträge der beiden Fraktionen wurden vom Parlament abgelehnt. epd/nd
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