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Markus Drescher über die Pflicht zur Einbeziehung des Bundestages
Die Bundesregierung muss den Bundestag in wichtigen Fragen ihrer Politik, die die Europäische Union betreffen, umfassend und frühstmöglich informieren. Diese eigentliche Selbstverständlichkeit musste das Bundesverfassungsgericht klarstellen. Als Bürger*in muss man diese Feststellung allerdings sogar noch ausweiten und darauf pochen, dass es die Pflicht einer Regierung ist, den Bundestag als höchstes Verfassungsorgan in alles einzubeziehen, was die Bevölkerung direkt oder indirekt betreffen könnte. Dass dies hierzulande leider nicht zu den eingeübten Gepflogenheiten des Regierens zählt, hat die Coronakrise schmerzlich gezeigt.
Der nächsten Bundesregierung ist es deshalb dringendst zu empfehlen, dieses Urteil wie auch die Diskussionen um die Beteiligung der Parlamente an den Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie und deren Folgen zu beherzigen und umgehend einen Kulturwandel in Sachen Transparenz und Achtung der Repräsentanten des Souveräns einzuleiten. Denn Politikverdrossenheit und die zunehmende Abkehr von der parlamentarischen Demokratie ständig nur zu beklagen, ohne den Bürger*innen selbst ein verbessertes Demokratieangebot zu unterbreiten, wäre in höchstem Maße fahrlässig.
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