Koalition bremst Landes-Mieten stark

Rot-Rot-Grün einigt sich auf Konzept für Wohnungsbaugesellschaften

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 3 Min.

Bis Jahresende wird es in Berlin keine Mieterhöhungen bei den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften geben. Danach werden die Bestandsmieten in den rund 330 000 städtischen Wohnungen bis 2025 um maximal ein Prozent jährlich steigen dürfen, anschließend soll die Inflationsrate die Grenze sein. Darauf einigte sich nach nd-Informationen der Koalitionsausschuss aus SPD, Linke und Grünen am Donnerstagabend.

Dieses Detail des Mietenkonzepts erinnert stark an das Angebot von Vonovia und Deutsche Wohnen, das die Konzerne im Rahmen ihrer Fusion gemacht haben.
In der ursprünglichen Fassung des Mietenkonzepts, das von Finanz- und Stadtentwicklungsverwaltung in der Senatssitzung am 18. Mai vorgelegt worden ist, hätten die Mieten um zwei Prozent jährlich steigen sollen – und zwar bereits ab 1. Oktober dieses Jahres, wenige Tage nach der Abgeordnetenhauswahl. Die Einigung sei »enttäuschend und lässt an der Glaubwürdigkeit, mit der der Senat den Mietendeckel verteidigte, zweifeln«, erklärte Reiner Wild, der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, zuvor.


Linke und Grüne lehnten Ursprungskonzept ab

Linke und Grüne verweigerten jedoch die Zustimmung. In der Sitzung stellte sich also die Linksfraktion gegen ihren eigenen Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel. Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) hatte in der Pressekonferenz nach der Sitzung nicht von »großen Kontroversen zwischen den Senatsverwaltungen« sprechen wollen. Er hatte erklärt, man sei nach dem Scheitern des Mietendeckels wegen des wieder maßgeblichen Mietspiegels »gut beraten, das Gewicht der landeseigenen Wohnungsunternehmen einzubringen«.


Mietspiegel berücksichtigt nur sich ändernde Mieten

In den Mietspiegel fließen nur Mieten ein, die sich in den vergangenen Jahren verändert haben. Eingefrorene Mieten finden keine Berücksichtigung, auch durch Gesetz bestimmte Mieten, wie für Sozialwohnungen, sind außen vor. Der Neuköllner Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne) hebt diesen Effekt bei Twitter hervor: »Werden die Mieten der Landeseigenen tatsächlich um ein Prozent pro Jahr erhöht, hat das für den Mietspiegel eine deutlichere Entlastungswirkung als wenn gar nicht erhöht würde.« Solange sich an der Systematik des Mietespiegels nicht ändere, seien kleine Erhöhungen unterdurchschnittlicher Mieten aus Biedermanns Sicht daher »sinnvoll«.


Abgesenkte Mieten steigen nur langsam

Noch deutlicher sind die Verbesserungen für Mieter beim Umgang mit Mieten, die aufgrund des Mietendeckels abgesenkt worden waren. Im Ursprungskonzept hätten diese ab 1. Oktober auf einen Schlag auf die alte Höhe steigen sollen. Nun sollen für die betroffenen rund 28 000 Wohnungen jährliche Mietsteigerungen von zwei bis drei Prozent möglich sein – der genaue Satz wird noch festgelegt. Maximal sollen sie auf das Niveau der aus dem Mietspiegel hervorgehenden ortsüblichen Vergleichsmiete steigen dürfen. Der Mietendeckel führte in den betreffenden Wohnungen zu einer durchschnittlichen Senkung der Monatsmiete um 30 Euro.

Für Neuverträge sollen vom Mietspiegelwert in der Regel sogar zehn Prozent abgezogen werden, es sei denn, die Vormiete lag bereits über diesem Wert. Dann ist diese maßgeblich. Für gewisse Einzelfälle sollen auch höhere Mieten möglich sein, hier soll jedoch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zustimmen müssen. In der Koalitionsrunde am Donnerstag sei auch diskutiert worden, ob den Wohnungsunternehmen eine Gesellschafteranweisung gegeben werden müsse.

»Es gibt deutliche Verbesserungen zum ersten Entwurf«, sagt Rouzbeh Taheri, Sprecher der Initiative Mietenvolksentscheid auf nd-Anfrage. »Die Änderungen gehen in die richtige Richtung«, so Taheri.

Finanzsenator Kollatz ist am Donnerstagabend beauftragt worden, die Senatsvorlage entsprechend des Koalitionsbeschlusses zu überarbeiten. Sie soll am kommenden Dienstag beschlossen werden.

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