Verfassungstreue darf gecheckt werde
Plan des Innenministers aber nur mit Einschränkungen zulässig
Wenn jemand bei Naziaufmärschen mitläuft, als Musiker bei Rechtsrockkonzerten spielt oder Mitglied einer verfassungsfeindlichen rechten Partei ist, dann dürfte er als Lehrer oder Polizist ungeeignet sein. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) möchte einen Verfassungstreuecheck für Beamte einführen, um solche Personen aus dem öffentlichen Dienst fernzuhalten. Dazu ist eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vorgesehen. Dem Check unterzogen werden sollen all diejenigen, die eine Beamtenlaufbahn in Brandenburg anstreben oder hier bereits Beamte sind und auf eine Leitungsfunktion befördert werden sollen.
Der Landtagsabgeordnete Andreas Büttner (Linke) versteht zwar das Anliegen des Innenministers. Immerhin gab es in der Vergangenheit Berichte über Polizeischüler, die antisemitische Witze rissen, oder einen Lehrer, der Tätowierungen trug, wie man sie so nur aus der Naziszene kennt. Mit einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz würde das Land sein Ziel jedoch nicht erreichen, ist Büttner überzeugt. Schließlich würden sich Erkenntnisse des Geheimdienstes nicht gerichtlich überprüfen lassen, weil der Verfassungsschutz seine Quellen nicht offenlege.
Die Linksfraktion hatte beim Parlamentarischen Beratungsdienst des Landtags ein Gutachten zum Verfassungstreuecheck in Auftrag gegeben. Es ist jetzt fertig geworden und liegt »nd« vor. Die 57 Seiten lange Analyse beschränkt sich auf die rechtliche Einschätzung des Vorhabens, wobei auch Varianten durchgespielt werden, wie die Regelanfrage gestellt werden könnte - zum Beispiel, indem Bewerbern die Pflicht auferlegt wird, selbst beim Geheimdienst anzufragen, ob etwas gegen sie vorliegt.
Das Gutachten gelangt zu der Schlussfolgerung, dass der Verfassungstreuecheck rechtlich zulässig sein dürfte - allerdings mit Einschränkungen. Denn für Lehrer und Juristen dürfte die Regelanfrage nicht bereits vor ihrem Referendariat erfolgen, sondern erst vor ihrer dauerhaften Übernahme in den Staatsdienst. Denn das Referendariat gehört ja zu ihrer Berufsausbildung, die ihnen nicht verwehrt werden könne. Auch bei einem Aufstieg in Führungspositionen dürfte ein Check nicht zulässig sein, da durch den bisherigen Dienst bereits hinreichend erkennbar sein sollte, ob die Personen verfassungstreu seien.
»Die Linksfraktion lehnt den Verfassungstreuecheck weiterhin als ein ungeeignetes und intransparentes Verfahren ab, zumal ein entsprechender Gesetzentwurf, der konkrete Regelungen enthält, noch nicht vorliegt«, betont der Landtagsabgeordnete Büttner. »Auch einer Aufgaben- und Befugniserweiterung des Verfassungsschutzes stehen wir grundsätzlich ablehnend gegenüber.« Das Problem der Beamten, die schon im Dienst sind und dann erst durch Äußerungen oder Verhaltensweisen aufgefallen sind, löse der geplante Check nicht, sagt Büttner. Hier müssten die bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. »Tätowierungen könnten und sollten bereits bei der amtsärztlichen Untersuchung auffallen«, so der Abgeordnete.
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