Die Besteuerung der Renten soll geändert werden - aber wie und wann sind völlig unklar
fragen & antworten zum urteil des bfh
Nach der Urteilsverkündung kündigte das Bundesfinanzministerium niedrigere Steuern für Rentner an. Auslöser sind zwei wegweisende Urteile des Bundesfinanzhofs in München, der auf die Rentner*innen in der Zukunft überhöhte Steuerlast zukommen sieht, weil der Fiskus nach Berechnungen des BFH im Endeffekt sowohl Rentenbeiträge während des Arbeitslebens als auch die ausgezahlten Renten besteuert.
Was soll sich nach Maßgabe des BFH bei der Rentenbesteuerung ändern?
Der BFH hat dem Bundesfinanzministerium eine für die Staatskasse teure, für viele Rentner aber erfreuliche Aufgabe gestellt. Seit 2005 läuft die Umstellung der Rentenbesteuerung. Das bedeutet, dass bis 2005 »vorgelagert« - also vor dem Ruhestand - die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer besteuert wurden. Ab 2025 werden Rentenbeiträge voll steuerbefreit sein, ab 2040 werden dann »nachgelagert« nur noch die ausgezahlten Renten voll besteuert.
In der 35 Jahre langen Übergangsphase sinkt schrittweise die Steuerbelastung der Rentenbeiträge, ab 2025 werden diese steuerfrei sein. Gleichzeitig muss ein stetig wachsender Anteil der Rente versteuert werden, derzeit liegt dieser bei 81 Prozent.Nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts darf es keine doppelte Besteuerung der Renten geben. Das bedeutet, dass jeder Rentner mindestens so viel Rente steuerfrei erhalten muss wie er zuvor an Beiträgen aus versteuertem Einkommen eingezahlt hat. Das gilt auch für diese lange Übergangsphase. Bei der Vergleichsrechnung, wie viel Rente ein Ruheständler steuerfrei bekommt, rechnen die Finanzämter aber den Steuerfreibetrag mit ein. Das ist nach Einschätzung des BFH nicht zulässig. Damit müsste in der Summe ein höherer Betrag steuerfrei sein.
Und ab wann soll das gelten?
Das ist unklar, darum muss sich nach der Bundestagswahl die nächste Bundesregierung kümmern. Die Rentenbeiträge sollen nach bisherigem Plan ab 2025 gänzlich steuerbefreit sein. Eine Lösung wäre, dieses Datum vorzuziehen. Das sagte Staatssekretär Rolf Bösinger nach den Verkündungen der beiden Urteile. Für Arbeitnehmer würde das bedeuten, dass sie ihre Rentenbeiträge bereits vor 2025 gar nicht mehr versteuern müssen. Die Steuerbelastung wäre also niedriger.
Was wird aus den Verfahren der rund 142 000 Rentner, die gegen ihre Steuerbescheide geklagt haben?
Der BFH hat deutlich gemacht, dass er das Problem überhöhter Steuerlast für Rentner erst in der Zukunft sieht, nicht jedoch bei heutigen Rentnern. Von daher sind die Erfolgschancen vieler Klagen eher gesunken als gestiegen.Warum wird die Rentenbesteuerung überhaupt umgestellt?
Das geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2002 zurück, das damals der Bundesregierung die steuerliche Gleichbehandlung von Rentnern und pensionierten Beamten vorgeschrieben hatte. Beamte zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung, sie müssen deswegen seit jeher ihre Pensionen versteuern. Deswegen wird auch bei den Renten auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Die Umstellung erfolgt schrittweise, um die finanziellen Folgen für die Rentenkasse abzufedern. Ansonsten hätten sämtliche Arbeitnehmer von einem Tag auf den anderen ihre Rentenbeiträge nicht mehr versteuern müssen.
Ist die Umstellung nicht ungerecht?
Die meisten Fachleute und der BFH verneinen das. Renten sind niedriger als Arbeitseinkommen, allein deswegen ist die Steuerlast niedriger. Nach dem alten System der vorgelagerten Besteuerung zahlten auch die Arbeitnehmer Steuern auf ihre Rentenbeiträge, die schon vor der Verrentung oder kurz nach dem Ruhestand starben. Sie hatten jahrelang Steuern für eine staatliche Leistung gezahlt, die sie nie oder nur kurz in Anspruch nahmen.Wer profitiert von einer Änderung?
Da der Grundfreibetrag für alle gilt, würde eine Änderung auch für sämtliche Rentner in Deutschland gelten - derzeit sind es mehr als 21 Millionen. Doch der Teufel steckt wie immer im Detail. Für wie viele Rentner dabei eine nennenswerte Steuersenkung - und damit Mehreinkommen - herausspringen könnte, müssen detaillierte Rechnungen erst noch zeigen. dpa/ndMehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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