Zur Finanzierung lassen sich staatliche Mittel einbinden
Modernisierung von häusern aus den 60er jahren
Allein sechs Millionen Eigenheim- oder Wohnungsbesitzer sind bundesweit zwischen 60 und 69 Jahre alt. Eigentlich ein Alter, in dem sich eine Modernisierung noch gut stemmen lässt.
Statistisch gesehen, ließen sich noch etwa 20 Jahre die Vorteile von Barrierefreiheit und energetischer Sanierung genießen: ein Bad, in dem sich auch mit einem Rollstuhl zurechtkommen lässt, eine Fassade, die gut gedämmt ist, Fenster, durch die es nicht zieht, eine Heizung, die energiesparend arbeitet.
Neben dem baulichen Aufwand sind oft auch die Kosten der Grund, weshalb Eigentümer unschlüssig sind. Bekäme ich überhaupt noch einen Kredit? Könnte ich ihn auch zurückzahlen?
Die Aussicht, an Baugeld zu kommen, ist möglicherweise größer, als man im ersten Moment glaubt. Gerade für energetische Maßnahmen hat die Bundesregierung ihre Fördergelder aufgestockt. So beträgt die maximale Kreditsumme der staatlichen Förderbank KfW für eine energetische Sanierung 120 000 Euro. Zuschüsse sind bis zu 48 000 Euro möglich. Diese Gelder aus dem KfW-Programm »Energieeffizient bauen und sanieren« können unabhängig vom Alter beantragt werden.
Alternativ gibt es die Möglichkeit, 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 40 000 Euro, über drei Jahre beim Finanzamt geltend zu machen. Was günstiger ist, kann ein Fachmann, beispielsweise ein Energieberater, ausrechnen. Auch dessen Honorar zählt zu den förderfähigen Kosten. Und er weiß, welche Quellen sich für eine sichere Finanzierung im Alter außerdem anzapfen lassen.
Bei einem Bauspardarlehen beispielsweise sind jederzeit kostenlose Sonderzahlungen möglich. Für Summen bis zu 30 000 Euro bieten Bausparkassen sogenannte Blankodarlehen an, für die sie auf eine Eintragung im Grundbuch verzichten.
Wer also barrierefrei umbauen möchte, findet im KfW-Förderprogramm »Altersgerecht umbauen« altersunabhängige staatliche Förderungen. Möglich sind bis zu 50 000 Euro Kredit und bis zu 6250 Euro an Zuschüssen.
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