- Brandenburg
- Hauptstadtzulage
Acht Monate Ungerechtigkeit
Zehntausende fordern eine Hauptstadtzulage für alle Beschäftigten, nicht nur für die des Landes
Verschmitzt lächeln muss Jessica Kenseng dann doch. »Die Erzieher*innen in den landeseigenen Kitas wechseln doch die Windeln auch nicht mit goldenen Fingern, oder?«, meint die 38-Jährige. Zusammen mit einem Dutzend ihrer knapp 40 Kolleg*innen aus der Kindertagesstätte »Friedenauer Strolche« steht die langjährige Erzieherin am Donnerstagvormittag auf dem Bolzplatz neben dem Kitagebäude in der Sponholzstraße und zeigt mit einem selbst gemalten Schild, um welche einfache Forderung es ihr heute geht: »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit«.
- Die Hauptstadtzulage hatte die rot-rot-grüne Koalition vor allem auf Drängen der SPD beschlossen. Die Bonuszahlung von 150 Euro zusätzlich zum Tariflohn soll dabei helfen, Mitarbeiter*innen für den öffentlichen Dienst in Berlin zu finden, beziehungsweise die bereits dort Mitarbeitenden zu halten – vor allem wegen des »besonderen Konkurrenzverhältnisses zur Ministerialebene des Bundes, aber auch zu anderen öffentlichen Arbeitgebern«.
- Außerdem soll der Bonus den ...
Gemeinsam haben die Erzieher*innen gerade anlässlich des stadtweiten Aktionstages für eine »Hauptstadtzulage für alle« ein Banner entrollt und erklären, warum ihnen diese Zulage, die nur an Beschäftigte im Landesdienst gezahlt wird, so ungerecht erscheint.
Gute Arbeit, aber nicht geschätzt
»Wir sind nicht unsichtbar, unsere Arbeit ist nicht unsichtbar, wir leisten genauso viel bei der Betreuung der Kinder wie die Erzieher*innen in den landeseigenen Kitas«, empört sich Ali Peker. Er weiß, wovon er spricht. Die Frau des 28-jährigen Erziehers, der seit anderthalb Jahren in der Friedenauer Einrichtung arbeitet, bekommt nämlich die Hauptstadtlage - für denselben Job. »Ich mag es nicht, schlechter behandelt zu werden«, sagt Peker zu »nd«. »Wir leisten gute Arbeit und unser Träger weiß das auch zu schätzen, aber die Politik offensichtlich nicht.«
Seit acht Monaten zahlt der Senat den Beschäftigten des Landes Berlin und der landeseigenen Betriebe die sogenannte Hauptstadtzulage, konkret monatlich 150 Euro mehr Gehalt. 124 000 Landesbeschäftigte erhalten die Zulage seit dem 1. November vergangenen Jahres - es gibt sie bis zu einem Monatsverdienst von 5000 Euro. Das Geld wird zusätzlich zum Tarifgehalt gezahlt, welches über die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) festgelegt wurde. Aus diesem Grund wurde die Entscheidung auch heftig von der TdL gerügt und Berlin der Ausschluss aus dem Tarifverbund angedroht. Inkrafttreten würde der Ausschluss im Jahr 2025, bis dahin ruht das Stimmrecht für das Land in der TdL. Es gibt auch Stimmen in der Koalition, die davon ausgehen, dass die Hauptstadtzulage ohnehin nur bis 2025 gezahlt wird, dann wäre der Ausschluss obsolet.
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Auch Britta Licht, Abteilungsleiterin für die 26 Kindertagesstätten, die der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg in der Hauptstadtregion betreibt, sowie für die eigene Fachschule für Sozialpädagogik, unterstützt den Protest der Mitarbeiter*innen der Friedenauer Kita. »Diese Bevorteilung ist nicht nachzuvollziehen«, sagt Licht zu »nd« über die Hauptstadtzulage.
Gerade vor dem Hintergrund, dass das Land sich nicht ausreichend um Fachkräftenachwuchs gekümmert habe, während die Freien Träger bereits seit Jahren viel finanziellen und zeitlichen Aufwand betrieben hätten, um die Ausbildungssituation zu verbessern, ärgere man sich über die als ungerecht empfundene Bonuszahlung, so Licht. »Jetzt wo das Problem der Überalterung in den Landesbetrieben offensichtlicher wird, versucht man die Leute zu halten oder Nachwuchs anzuziehen.« Es entstehe so allerdings der Eindruck, dass »bewusst Konkurrenz geschaffen wird«. Damit könne man sicher dem Fachkräftemangel entgegenwirken, aber »es ist nicht fair«, so die 52-Jährige HVD-Mitarbeiterin. Licht sagt, sie wisse von vielen Beschäftigten in den Kitas des Verbandes in Berlin und Brandenburg, dass sie sich bewusst für die Arbeit nach deren pädagogischen Konzepten entschieden hätten und nicht unbedingt wegen der Entlohnung.
Die ist allerdings bei allen Erzieher*innen in Kindertagesstätten oder im Hortbereich auf einem Niveau, bei dem 150 Euro mehr oder weniger durchaus eine Rolle spielen. Vor diesem Hintergrund gibt es auch seit Längerem Arbeitskämpfe von gewerkschaftlich Engagierten HVD-Beschäftigten (»nd« berichtete). Gerade bei Erzieher*innen sind es allerdings wenige, meint Britta Licht. Auch bei der ersten großen Protestaktion im November beschrieben dort Protestierende, wie schwierig es sei, Beschäftigte mit einem hohen Maß an sozialer Verantwortung zum Arbeitskampf zu bewegen.
»Am Ende trifft es die Eltern«, sagt Corinna Fabry, eine der Tandem-Leiterinnen der »Friedenauer Strolche«. Sie ist auch enttäuscht, weil dieses »Signal der mangelnden Wertschätzung« mitten in der Corona-Pandemie gekommen sei. »Monatelang kommen die Beschäftigten trotz der hohen Infektionsgefahr, halten den Notbetrieb aufrecht und dann diese Ungleichbehandlung - das hat uns schwer getroffen.«
Spaltung der sozialen Stadt
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin und seine Mitgliedsorganisationen laden für diesen Freitag von 10 bis 12 Uhr zum Protest vor das Rote Rathaus. Kita-Erzieher*innen, aber auch Eltern und Mitarbeitende anderer Freier Träger stellen dort ihre Forderung nach einer »Hauptstadtzulage für alle« in metergroßen Buchstaben auf. Der 24 Meter lange Slogan »soll nicht nur der Regierungskoalition, sondern auch der Öffentlichkeit die Ungleichbehandlung unübersehbar deutlich machen«, heißt es im Aufruf. Eine gute und gerechte Bezahlung sei Voraussetzung zur Überwindung des Fachkräftemangels, der die soziale Zukunft Berlins akut bedroht - in allen Bereichen der sozialen Arbeit neben den Kitas auch der Jugendhilfe, der Betreuung von Menschen mit Behinderungen oder der Hilfe für obdachlose Menschen.
»Die Hauptstadtzulage spaltet das soziale Berlin, anstatt zu einen«, erklärt auch Gabriele Schlimper, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin, anlässlich der Aktionen am Donnerstag und am Freitag. »Von Anfang an haben wir diese Entscheidung von R2G kritisiert, denn sie ist ungerecht. Sie benachteiligt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sozialen Organisationen, die eine genauso hervorragende Arbeit leisten wie die Beschäftigten des Landes.«
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