Fahrlässig oder schon vorsätzliche Körperverletzung?
verstoss gegen das Arbeitsschutzgesetz: auf der Baustelle fehlt der staubschutz
Der Arbeitgeber verstößt dann sogar gegen das Arbeitsschutzgesetz. Darauf machen die Experten für staubfreies Arbeiten von Team Direkt (www.team-direkt.de) aufmerksam.
«Die Gefahren von Baustaub für die Gesundheit, insbesondere für die Atemwege, sind hinlänglich bekannt. Arbeitgeber, die trotzdem nichts unternehmen, um die Staubexposition auf ihren Baustellen so gering wie möglich zu halten, handeln grob fahrlässig», betont mit Nachdruck Jan Binder, Geschäftsführer von Team Direkt. Das gilt insbesondere für Auszubildende im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Ihnen steht der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz genauso zu wie den angestellten Gesellen.
Die Persönliche Schutzausrüstung, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten kostenlos zur Verfügung stellt, muss er auch seinen Azubis entgeltlos aushändigen. «Arbeitgeber haben die Pflicht, minderjährige Auszubildende zudem halbjährlich zu unterweisen, um sie über eventuelle Gefährdungen am Arbeitsplatz aufzuklären und zu sicherheitsgerechtem Verhalten anzuhalten», so Jan Binder. Auszubildende in den Berufsschulen müssten zuerst im Gesundheits- und Arbeitsschutz unterwiesen werden, bevor sie in die Praxis gehen.
Nicht grundlos verweist der Experte darauf, dass die Staublunge seit Jahren zu den häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland gehört. «Deswegen hat auch der Arbeitgeber die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, die Entstehung von Staub zu verhindern oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Baustellen ohne staubmindernde Maßnahmen dürfen geschlossen werden. Zudem darf die Berufsgenossenschaft Bau entsprechende Maßnahmen einfordern und bis zu deren Umsetzung die Baustelle geschlossen halten. Unternehmer, die sich nicht an das Arbeitsschutzgesetz halten, können zudem mit einem Bußgeld von bis zu 25 000 Euro belangt werden. Die Einhaltung des Gesetztes wird vom Bundesamt für Arbeitsschutz, dem jeweiligen Landesamt für Arbeitsschutz sowie von den Gewerbeaufsichtsämtern überwacht.
Die Gefährdungsbeurteilung für staubbelastende Tätigkeiten und Verfahren hilft, potenzielle Gefahren zu erkennen und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu ergreifen. Der Ersatz von stark staubenden Stoffen durch staubärmere Materialien ist genauso obligatorisch wie das Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung - und hier insbesondere von Atemschutzmasken. Doch es müssen auch technische Lösungen und Verfahren eingesetzt werden.
»Ein echtes Staubschutz-System ist die Kombination aus Bau-Entstauber, Luftreiniger und Abschottungsmaßnahmen«, erläutert Jan Binder. Die Kosten einer geschlossenen Baustelle, mögliche Vertragsstrafen bei nicht fristgerechter Fertigstellung sowie Bußgeld aufgrund Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetzes stehen in keinem Verhältnis zu den Investitionskosten von 3000 bis 5000 Euro. In zwei Jahren dürften sich die Investition problemlos amortisiert haben. teamdirekt/nd
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