Streit zwischen GDL und DB spitzt sich zu

Lokführergewerkschaft erleidet gegen Bahn Schlappe vor Gericht

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 2 Min.

Der Streit zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn (DB) spitzt sich weiter zu. »Die DB will uns schaden, wo sie nur kann und dabei ist ihr jedes Mittel recht«, erklärte GDL-Chef Claus Weselsky. und warf der Bahn sowie dem Arbeitgeberverband AGV MOVE einen »Vernichtungsfeldzug gegen eine kritische Gewerkschaft« vor. Dabei griff Weselsky auch Medien an, die seiner Meinung nach einseitig über den Konflikt berichteten: »Wo sie nicht selbst die Unwahrheit sagt, lässt sie diese über ihr genehme Medien verbreiten.« So mache die Bahn manche Journalisten zu willfährigen Bütteln. Bereits vergangene Woche hatte die Gewerkschaft die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt und Arbeitskampfmaßnahmen angekündigt.

Die GDL ging mit der Forderung nach Lohnsteigerungen in Höhe von 4,8 Prozent sowie einer Coronaprämie von 1300 Euro für die rund 20 000 in der Spartengewerkschaft organisierten Lokführer in die Verhandlungen. »Wir werden nicht zulassen, dass unsere Kollegen mit einem Sanierungstarifvertrag mit Reallohnverlust abgespeist werden«, erklärte damals Weselsky. Denn die Bahn hatte bereits im vergangenen Herbst mit der Konkurrenzgewerkschaft EVG einen Sanierungstarifvertrag abgeschlossen, der ab Anfang 2022 1,5 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten vorsieht sowie einen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen bis Ende 2023. Mehr will die Konzernspitze eigentlich auch der GDL nicht geben.

Letztlich geht es bei dem Konflikt aber nicht um Lohnsteigerungen oder Beschäftigungssicherung, sondern um nichts Geringeres als die Zukunft der GDL im Konzern. Denn die Bahn pocht auf die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes. Dieses 2015 eingeführte Gesetz besagt, dass in Unternehmen, in denen mehrere Gewerkschaften vertreten sind, der Tarifvertrag mit jener Gewerkschaft gilt, die die meisten Mitglieder im Betrieb hat. Ein Vertrag zwischen GDL, EVG und der Bahn schloss zunächst die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes aus, doch lief dieses Abkommen Ende letzten Jahres aus.

Um die GDL auszustechen, lies die Konzernspitze notariell feststellen, in welchem der rund 300 Betriebe der Bahn die GDL noch eine Mehrheit hat, also ihr Tarifvertrag auch künftig noch Anwendung finden würde. Das Ergebnis: Nach Angaben der Bahn hat die Spartengewerkschaft dies nur noch in 16 Betrieben.

Gegen diese Feststellung versucht sich die GDL auch juristisch zu wehren und zog in mehreren Fällen deswegen vor Gericht. In Frankfurt am Main erlitt die Gewerkschaft am Montag diesbezüglich eine erste Niederlage. Das Arbeitsgericht der Stadt wies die Klage der Gewerkschaft in drei Fällen ab. Auch am Arbeitsgericht Berlin gab es wegen dieser Frage am Dienstag eine Verhandlung. Ein Urteil lag vor Redaktionsschluss allerdings noch nicht vor.

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