Lockerungen für alle

Senat beschließt Erleichterungen bei Kontaktbeschränkungen - die Maskenpflicht bleibt

  • Aina Kaufmann
  • Lesedauer: 3 Min.

Am Dienstag hat der Senat angesichts anhaltend niedriger Inzidenzen in der Hauptstadt neue Lockerungen beschlossen, die allerdings erst ab dem 3. Juli gelten. Die bisherigen Kontaktbeschränkungen, nach denen sich maximal zehn Personen aus fünf Haushalten plus Kinder bis 14 Jahre treffen dürfen, werden im Freien komplett aufgehoben und gelten nur noch in geschlossenen Räumen. Bei privaten Veranstaltungen im Freien sind künftig bis zu 100 Personen erlaubt. Das teilte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) nach der Sitzung mit. Nicht-private Veranstaltungen sind draußen mit bis zu 2000 Menschen gleichzeitig erlaubt. Die Grenze für drinnen liegt bei 500 Personen. Bisher waren es maximal 1000 draußen und 250 drinnen. Ab 500 Menschen ist der Nachweis eines negativen Corona-Tests Pflicht.

Im Einzelhandel bleibt es bei der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, ebenso im öffentlichen Nahverkehr. Allerdings wird die Anwesenheitsdokumentation komplett aufgehoben. Damit müssen die Kontaktdaten wie die Adresse von Kund*innen nicht mehr per App oder schriftlich auf Papier erfasst werden. Dies gilt auch für Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten und Archive.

»In gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen muss außer während der Sportausübung nur noch eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden«, so Kollatz. Gleiches gelte für Bildungseinrichtungen wie Musik- oder Hochschulen. Letztere dürfen ab dem 3. Juli wieder für den Publikumsverkehr öffnen.

Derzeit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner*innen in Berlin bei 7,1. Rund ein Drittel der Berliner*innen sind mittlerweile vollständig geimpft. Rund die Hälfte hat zumindest ihre erste Impfung erhalten. Allerdings ist die neue Delta-Virus-Variante zunehmend auf dem Vormarsch.

Im Senat wurde auch der Bericht von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) zur »Schulorganisation in und nach den Sommerferien und zur Ausstattung der Schulen« besprochen. Laut Senatsverwaltung sollen Schüler*innen aller Jahrgangsstufen nach den Sommerferien wieder komplett in den Schulen unterrichtet werden. Das heißt: Zum 9. August fällt die Anfang des Jahres eingeführte Ausnahmeregelung, nach der Eltern ihre Kinder nicht in die Schule schicken mussten. Es gilt wieder Präsenzpflicht vor Ort. Dies alles freilich vorbehaltlich des Infektionsgeschehens.

In den ersten zwei Schulwochen gibt es zugleich aber noch besondere Auflagen. So sollen sich Schüler*innen und Lehrer*innen zwei mal die Woche testen lassen, Schüler*innen in der ersten Woche dreimal. Auch die Maskenpflicht soll die ersten zwei Wochen in geschlossenen Räumen bestehen bleiben. Mehr als eine Million FFP2-Masken und zehn Millionen medizinische Masken sind dafür laut Senatsbildungsverwaltung bereits an die Schulen verteilt worden. Geplant ist zudem, 560 000 weitere FFP2-Masken für das Personal an Schulen und 1,4 Millionen medizinische Masken unter anderem für Schülerinnen und Schüler und das Personal der Schulen sowie an Kinderbetreuungseinrichtungen zu beschaffen. Für Grundschüler der ersten und zweite Klasse sollen 315 000 altersgemäße Kinder-OP-Masken hinzukommen.

Die Bildungsverwaltung setzt weiterhin auf ausreichendes Lüften. Luftreinigungsgeräte sollen ausschließlich als »flankierende Maßnahme in Räumlichkeiten, die nicht gut belüftet werden können«, eingesetzt werden. Für die Beschaffung habe der Senat insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In zwei Auslieferungsschritten seien mehr als 4000 Geräte an die Schulen gegangen. Im dritten Schritt sind den Angaben zufolge rund 3500 Geräte angeschafft worden, von denen rund 2700 an die Berliner Schulen angekommen sind. Derzeit laufe die Auslieferung weiterer Geräte.

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