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Ein neonazistisches Manifest
Audiodateien geben vor Gericht Einblick in die Gedankenwelt von Franco A.
Es dauert eine Weile, bis die Verteidiger des unter Terrorverdacht stehenden und wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz beschuldigten Bundeswehroffiziers Franco A. reagieren. Staatsanwalt Hendrik Buskohl verliest an diesem Donnerstag in Frankfurt am Main die rechtliche Erläuterung, wie mit den Beweismitteln umgegangen werden müsse. »Juden und Deutsche sind nicht dasselbe Volk, sie stoßen sich gegenseitig ab«, wird Franco A. zitiert. »Hitler ist kein Maßstab, der steht über allem«, liest Buskohl vor. Franco A. hat die Bühne an diesem Tag nicht. Noch vor fünf Wochen wirkte er bei Prozessbeginn und im Gerichtssaal geradezu ausgelassen. Nun sitzt er zwischen seinen Verteidigern, schaut in den Raum und ist lange Zeit an diesem Vormittag nicht gefragt, kann sich nicht äußern, nicht rechtfertigen, nicht verteidigen.
Insgesamt 129 Audiodateien wurden bei dem 32-jährigen Oberleutnant gefunden. Er nutzte die Diktierfunktion eines Mobiltelefons. Manches mutet an wie ein Tagebucheintrag, manches wie ein heimlicher Gesprächsmitschnitt. Wieder anderes gleicht einem Manifest oder einer vorbereiteten Rede. Staatsanwalt Buskohl kennt die Inhalte, räumt ein, dass nicht alles verwendbar sei, weil es den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffe, der zur besonders geschützten Intimsphäre gehört.
Geht es nach Buskohl, dann müssen zahlreiche der Aufnahmen als Beweisstücke – er zählt mehr als 20 Audiodateien auf – zugelassen werden. So äußerte der Angeklagte am 7. März 2015 offen demokratiefeindliche Positionen, die unmittelbar an seine antisemitische und rassistische Masterarbeit anknüpfen. »Alles Lüge«, so der Blick des Offiziers A. auf die westliche Welt, der nur noch wenige Länder eigenständig entgegentreten würden. Russland, China, Venezuela, Iran, Nordkorea. »Die haben Eier!«, zitiert Buskohl aus den Aufzeichnungen. Die Verteidiger unterbrechen und wollen nur noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutieren.
Richter Christoph Koller findet einen Kompromiss, damit die Rechtsauffassung doch noch erörtert werden kann. Er lässt weiter vorlesen, jedoch ohne die Vollzitate, die tiefe Einblicke in das Weltbild von Franco A. geben, bevor sein Doppelleben aufflog.
Franco A. hatte sich als syrischer Geflüchteter ausgegeben und Asyl beantragt. Ihm wird zur Last gelegt, Anschlagsvorbereitungen getroffen zu haben, für die er mehrere aus seiner Sicht für die Zuwanderung nach Deutschland verantwortliche Personen ausspähte. Im Keller des Offiziers wurde eine größere Menge an Munition gefunden. Mindestens eine Kriegswaffe, ein Gewehr G3, weist eine Verbindung zur Bundeswehr auf. Doch zu dieser schweigt Franco A. Es wirkt, als habe er eine Aktion unter falscher Flagge durchführen wollen, um Stimmung gegen Geflüchtete zu machen.
»Politischer Wandel und Subversionsstrategie« – der Titel seiner Masterarbeit, die Franco A. 2013 bei der Bundeswehr einreichen konnte, passt in das Bild eines Menschen, der offenbar zur Tat schreiten wollte. Wie die Registrierung als geflüchteter Syrer David Benjamin gelingen konnte, wird im Prozess ebenfalls untersucht. Er erhielt seit Dezember 2015 zunächst Leistungen als Geflüchteter. Im Februar 2017 übernahm dann das Jobcenter seine Versorgung.
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Zeugin Diana A., die damals beim Jobcenter in Erding, nahe München tätig war, hegte Zweifel an der Erzählung. Ihr sei sofort aufgefallen, dass er mit arabischen Dolmetschern nichts habe anfangen können, so die 51-Jährige in ihrer Aussage. Das gebrochene Deutsch und Französisch sei indes zu gut gewesen und die Ausrede vom angeblichen Marktverkäufer, der aber kein Arabisch beherrschte, weckte ebenfalls Zweifel. Franco A. sei am Tag des Zusammentreffens sehr charmant aufgetreten, habe »stehenden Fußes eine Praktikantin des Jobcenters heiraten« wollen. Zu diesem Zeitpunkt sorgte das Bundeskriminalamt noch dafür, dass Franco A. sein Doppelleben weiterführen konnte. Bis zu seiner Festnahme sollten noch weitere acht Wochen vergehen.
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