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Prozess um misshandelte Flüchtlinge in Notunterkunft vor Abschluss

In der Notaufnahme-Einrichtung in Burbach sollen Geflüchtete eingesperrt, geschlagen und gequält worden sein

  • Lesedauer: 2 Min.

Siegen. Zweieinhalb Jahre nach Prozessbeginn um misshandelte Flüchtlinge in einer Notunterkunft im Siegerland geht das Hauptverfahren in die Zielgerade. In den verbliebenen vier noch offenen Fällen wird am kommenden Mittwoch (7. Juli) das Urteil des Landgerichts Siegen erwartet. In der Notaufnahme-Einrichtung des Landes in Burbach sollen Heimleitung, Sozialbetreuer und Wachpersonal über neun Monate hinweg bis September 2014 Geflüchtete eingesperrt, geschlagen und gequält haben.

Zu Beginn des Verfahrens um Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Nötigung und Diebstahl hatte die Anklage ein erschreckendes Bild gezeichnet. Schon banale Verstöße gegen die Hausordnung wie Rauchen auf den Zimmern seien in dem Heim - betrieben von einem privaten Unternehmen - eigenmächtig bestraft worden. Schikane und Gewalt hätten sich vor allem in sogenannten Problemzimmern ereignet, in die manche Bewohner tagelang eingeschlossen wurden. Fotos hatten die Vorfälle 2014 ans Licht gebracht und weltweit schockiert.

In dem Mammutverfahren waren ursprünglich 38 Personen angeklagt worden. Einige wurden freigesprochen, andere verurteilt. Der frühere Heimleiter erhielt eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Zwei Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg wurden vom Vorwurf der Freiheitsberaubung durch Unterlassen freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Juni für die noch vier verbliebenen Angeklagten im Hauptverfahren Geldstrafen gefordert. Die Verteidiger plädierten in drei Fällen auf Freispruch, in einem Fall auf eine Geldstrafe in einem verringerten Maß.

Der Prozess hatte im November 2018 begonnen. Im Frühjahr 2020 zeichnete sich die Schlussphase ab, dann sorgte die Corona-Pandemie für eine längere Unterbrechung. Der Komplex wird aber auch am kommenden Mittwoch noch nicht ganz abgeschlossen sein. Die Fälle einiger Angeklagter müssen noch in abgetrennten Verfahren behandelt werden.

Der Skandal hatte auch eine politische Diskussion um Qualität und Standards in der Flüchtlingsunterbringung in Gang gebracht. Die damalige rot-grüne Landesregierung unter Hannelore Kraft (SPD) geriet unter Druck. Der private Heimbetreiber wurde sofort abgelöst. Zudem veranlasste das Land mehr Kontrollen in den Unterkünften. dpa/nd

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