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Mehr Rechte, mehr Mitsprache und besserer Schutz

neues gesetz für homeoffice und mobiles arbeiten

  • Basil Wegener
  • Lesedauer: 4 Min.

Die Frage nach einem Rechtsanspruch für Arbeitnehmer auf Homeoffice für einen Teil der jährlichen Arbeitszeit ist auf die politische Agenda gekommen. «Grundsätzlich sollen Beschäftigte bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens 24 Tage im Jahr mobil oder im Homeoffice arbeiten können, wenn es die Tätigkeit erlaubt», ließ beispielsweise die Vorsitzende der SPD, Saskia Esken, verlauten. «Während einige kaum erwarten können, endlich wieder ins Büro zu kommen, haben andere für sich erkannt, dass sie im Homeoffice effektiver und besser arbeiten können.»

Homeoffice habe während der Corona-Pandemie enorm an Bedeutung gewonnen und die Arbeitswelt vieler Menschen verändert. Dafür sei eine gesetzliche Regelung notwendig. Auch im Homeoffice müssten Arbeits- und Ruhezeiten gelten und ein Recht auf Nichterreichbarkeitszeiten.

Mitspracherechte

Doch wie stark können die Beschäftigten bei der Ausgestaltung mitreden? Ein neues Gesetz soll helfen. Beschäftigte im Homeoffice sollen in Deutschland künftig mehr Rechte und Mitsprache haben. So sollen Betriebsräte künftig bei Geräten und Geld fürs Homeoffice stärker mitreden dürfen. Dort werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Unfällen auf dem Weg zur Kita des Kindes auch von der Unfallversicherung geschützt - anders als heute.

Das beschloss der Bundestag am 21. Mai 2021 mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Generell soll das Gesetz die Bildung von Betriebsräten erleichtern. Heute sind die Arbeitnehmervertretungen in vielen kleineren Firmen Mangelware. Der Bundesrat muss sich noch mit diesem Gesetz befassen.

Mitbestimmung der Betriebsräte

Betriebsräte sollen beim Homeoffice mitbestimmen können - etwa wenn es um die Erfassung der Arbeitszeit, um die Ausrüstung mit Geräten oder das Entgelt des Arbeitgebers für die Nutzung privaten Wohnraums geht. Das könnte für Millionen Beschäftigte wichtig werden, wenn in den Betrieben nach dem pandemiebedingten Homeoffice Regeln für die Zukunft aufgestellt werden.

Laut einer Umfrage des Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens EY, die Mitte Mai vorgelegt wurde, wollen die meisten Beschäftigten dann weiter teils im Homeoffice arbeiten. 38 Prozent der Befragten bevorzugen demnach wöchentlich drei bis vier Arbeitstage, 36 Prozent nur noch ein bis zwei Büroarbeitstage.

7 Prozent gaben an, ausschließlich von zu Hause arbeiten zu wollen. Umgekehrt wollen 19 Prozent der Befragten künftig nicht (mehr) aus dem Homeoffice arbeiten, wenn es nach ihnen geht.

Mit dem Gesetz soll Betriebsräten auch erleichtert werden, ihre Sitzungen per Video oder Telefonkonferenz abzuhalten. Grüne und Gewerkschaften monierten, wichtig wäre in der digitalen Arbeitswelt auch ein digitales Zugangsrecht für die Gewerkschaften zu den Beschäftigten.

Versicherungsschutz bei Unfällen

Mit dem Gesetz wurde eine bessere Absicherung von Beschäftigten im Homeoffice bei Unfällen beschlossen. Ausgeweitet wird der Versicherungsschutz auf dem Weg im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang. Auch soll es Versicherungsschutz für Unfälle auf Wegen geben, die die Beschäftigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen, zum Beispiel zur Kita.

Arbeitsminister Heil hatte Homeoffice über die Pandemie hinaus ursprünglich auf weitergehende gesetzliche Grundlagen stellen wollen, war aber in der Koalitionsregierung an der Union gescheitert.

Gründung von Betriebsräten

IG-Metall-Vizechefin Christiane Benner betonte, heute werde jede sechste Betriebsratsgründung verhindert - «mit teilweise rabiaten Methoden und persönlichen Folgen». Verdi-Chef Frank Werneke sagte: «Es besteht seit vielen Jahren Handlungsbedarf für einen verbesserten Schutz bei der Gründung von Betriebsräten.» Während in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten mehr als 80 Prozent Betriebsräte haben, sind es etwa bei Betrieben mit 50 bis 100 Beschäftigten rund ein Drittel.

Laut einer Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung arbeiteten im vergangenen Jahr zudem nur 43 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifvertrag.

Kündigungsschutz verbessern

Um die Mitbestimmung zu stärken, wird Kündigungsschutz bei der Anbahnung von Betriebsräten verbessert: Wer die Errichtung eines solche Gremiums vorbereitet, darf nicht gekündigt werden - außer betriebsbedingt. Die Grünen-Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke bemängelte deshalb, der Kündigungsschutz sei zu schwach. In kleinen Betrieben mit bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollen für einen Betriebsrat keine Stützunterschriften mehr erforderlich sein.

Künftig sollen Beschäftigte schon ab 16 Jahren ihren Betriebsrat wählen können.

Noch viel zu tun in digitaler Welt

«Dank des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes wird es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in vielen Betrieben leichter fallen, Betriebsräte zu bilden», sagt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Das Gesetz werde «den mitbestimmungspolitischen Stillstand» der vergangenen Jahrzehnte aber nicht überwinden. Verdi-Chef Werneke meinte, es gebe noch viel zu tun, damit die betriebliche Mitbestimmung in der digitalen Welt wirksam funktioniere. «Erheblichen Handlungsbedarf gibt es auch in der Unternehmensmitbestimmung, immer mehr große Konzerne - insbesondere in der Dienstleistungswirtschaft - verhindern die Wahl von Aufsichtsräten, in denen Beschäftigte und ihre Gewerkschaften vertreten sind. dpa/nd

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