- Politik
- Ballstädt-Überfall 2014
Nebenklage spricht von »Farce«: Bewährungsstrafen im Ballstädt-Prozess
Bei dem Überfall 2014 waren 20 Menschen zum Teil schwer verletzt worden
Erfurt. Mehr als sieben Jahre nach einem mutmaßlich rechtsextremistischen Überfall auf eine Kirmesgesellschaft im thüringischen Ballstädt (Kreis Gotha) hat das Landgericht Erfurt am Montag Bewährungsstrafen gegen die Täter verhängt. Sieben Angeklagte erhielten Gefängnisstrafen in Höhe von einem Jahr, zwei weitere Angeklagte in Höhe von einem Jahr und zehn Monaten - alle ausgesetzt zur Bewährung. Dem Urteil waren auf Anregung der Staatsanwaltschaft Absprachen mit den Angeklagten vorausgegangen, denen im Gegenzug für ihre Geständnisse vom Gericht Bewährungsstrafen in Aussicht gestellt worden waren.
Eine Gruppe von 16 Vermummten hatte am frühen Morgen des 9. Februar 2014 die Kirmesgesellschaft in Ballstädt überfallen und dabei 20 Menschen verletzt, einige von ihnen schwer. Dem Angriff war das Einwerfen einer Scheibe im sogenannten Gelben Haus, einer bekannten Neonazi-Immobilie im Ort, vorausgegangen. Obwohl alle neun Verurteilten zumindest zur Tatzeit der rechtsextremen Szene angehörten, schloss das Gericht einen politischen Hintergrund aus und wertete den Überfall als Racheakt.
Das Gericht musste bereits zum zweiten Mal über die Tat entscheiden. Erste Urteile vom Mai 2017 hatte der Bundesgerichtshof im Januar 2020 kassiert und eine Wiederaufnahme des Prozesses angeordnet. Gegen die Hauptangeklagten waren im ersten Verfahren Gefängnisstrafen von drei Jahren und sechs Monaten verhängt worden.
Der zweite Prozess wurde durch Streitigkeiten mit der Nebenklage bestimmt. Die Opferanwälte stellten Befangenheitsanträge und verzichteten auf Abschlussplädoyers. In einer Erklärung nannten sie das Verfahren eine Farce.
Bei dem Überfall waren 20 Menschen zum Teil schwer verletzt worden. Dem war der Einwurf einer Scheibe im sogenannten »Gelben Haus«, einer einschlägig bekannten Neonazi-Immobilie im Ort, vorausgegangen. Das Gericht muss zum zweiten Mal über die Tat entscheiden. Erste Urteile vom Mai 2017 hatte der Bundesgerichtshof kassiert. epd/nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.