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Welche unterschiedlichen Verkehrsregeln sind zu beachten?
Mit dem Auto auf Urlaubsfahrt in Europa unterwegs
Urlaub in Europa mit dem eigenen Auto erlebt gerade in Corona-Zeiten einen regelrechten Boom. Kein Wunder, denn um Abstands- und Hygieneregeln muss man sich keine Sorgen machen, wenn man mit der eigenen Familie im Pkw in Europa unterwegs ist.
Aber Vorsicht! Andere Länder, andere Sitten. Das gilt nicht nur für Umgangsformen oder Trinkgeld. Auch für die Regeln im Straßenverkehr gibt es Unterschiede. Nachfolgend wichtige und kuriose Verkehrsregeln sowie Neuerungen, die in den beliebtesten europäischen Urlaubsländern gelten.
Frankreich: Ein Alkohol- Testgerät ist Pflicht
Niemand wünscht sich Regen in den Ferien. Falls es doch nass wird, heißt es in Frankreich doppelt aufgepasst: Denn dann sind auf Autobahnen nur noch 110 statt 130 Kilometer pro Stunde erlaubt. Parksünder können sich relativ einfach freikaufen: Sie begleichen den Strafzettel im nächsten Tabakladen und erhalten eine entsprechende Quittung. Dort kann man sich auch gleich ein Alkohol-Testgerät kaufen, das nämlich Pflicht in Frankreich ist und bei Kontrollen vorgezeigt werden muss.
Italien: Die Alkoholfahrt kann im Gefängnis enden
Prickelnder Prosecco oder süffiger Sangiovese? Beim Alkoholkonsum sollten Autofahrer in Italien besonders aufpassen. Ab 1,5 Promille drohen Geldstrafen von mehreren Tausend Euro und sogar ein Haftstrafe im Gefängnis. Im Extremfall - wenn Fahrer und Eigentümer identisch sind - beschlagnahmt die Polizei das Auto und versteigert es zugunsten der Staatskasse. Motorradfahrer sollten sich nicht ohne Helm erwischen lassen, denn die Strafe ist auch nicht ohne: Das Zweirad wandert für 60 Tage auf einen polizeilichen Zwangsparkplatz. Wichtig ist auch: Es muss ein genormter Helm (ECE R 22) sein, sonst droht ebenfalls ein Entzug des Motorrads für einige Wochen.
Österreich: Polizei darf bei Temposündern schätzen
Die österreichische Polizei hält sich nicht gerne mit Kleinkram auf. Wer die Beamten anfordert, nur um einen Blech- oder Sachschaden aufzunehmen, zahlt eine Gebühr von 36 Euro, die hier »Blaulichtsteuer« genannt wird. Dabei haben die Polizisten in Österreich echte Adleraugen. Für Temposünder brauchen sie keinen Blitzer, weil sie Geschwindigkeitsübertretungen von bis zu 30 km/h einfach abschätzen und entsprechend ahnden dürfen. Eindeutig ist die Sache beim »Pickerl«: Wer auf der Autobahn ohne Vignette erwischt wird, muss sofort eine »Ersatzmaut« von 120 Euro zahlen oder riskiert ein Bußgeldbescheid an die Heimatadresse, der bis auf 3000 Euro anwachsen kann. Die Vignette wird für Autobahnen und Schnellstraßen benötigt. Des Weiteren werden für verschiedene Strecken zusätzlich Mautgebühren erhoben. Die Kosten einer Pkw-Vignette: 10-Tage-Vignette 14,50 Euro, 2-Monate-Vignette 33,15 Euro und Jahres-Vignette 96,95 Euro.
Spanien: Ab Jahresmitte innerorts nur 30 km/h
Der Sommer in Spanien verspricht heiß zu werden. Viele Autofahrer sind verärgert, weil ab Mitte des Jahres das wohl heftigste Tempolimit Europas eingeführt wird. Innerorts soll auf den meisten Straßen, die nur über eine Fahrbahn je Richtung verfügen, nur noch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erlaubt sein. In Einbahnstraßen und dort, wo es sonst eng zugeht, ist sogar ein Tempolimit von 20 km/h angesagt. Spanische Medien haben berechnet, dass in Barcelona Dreiviertel aller Straßen unter die neue Regelung fallen. Immerhin räumen spanische Behörden einen 50-Prozent-Rabatt auf Strafzettel ein, wenn man innerhalb von 20 Tagen bezahlt.
Kroatien: Lampen-Ersatzset und zwei Warndreiecke
Mit Warnweste und Warndreieck und Verbandszeug geben sich die kroatischen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle nicht zufrieden. So kurios es klingt: Die Beamten wollen zudem ein Lampen-Ersatzset sehen. Wer Xenon-, Neon- oder LED-Lichter hat, muss nur für Blinker und Bremsleuchten ein Lampen-Ersatzset vorzeigen. Auch bei Autofahrern, die einen Anhänger oder Wohnwagen hinter sich herziehen, sind die Kroatien pingelig: Man braucht dann nämlich zwei Warndreiecke. Selbst bei kleinen Unfällen geben sich die kroatischen Beamten sehr genau: Alles muss der Polizei gemeldet werden. Das bedeutet auch: Nur nach einer offiziellen »Schadensfeststellung« dürfen beschädigte Fahrzeuge das Land wieder verlassen.
Dänemark: Nettolohn mit Promillewert multipliziert
Die Dänen haben eine einfache Formel, um autofahrende Alkoholsünder zu bestrafen: Sie nehmen den Nettolohn und multiplizieren ihn mit dem festgestellten Promillewert, wenn dieser über der erlaubten Grenze von 0,5 Promille liegt. Kurzen Prozess machen die Dänen ab einem Promillewert von 2,0. Dann sind auch Ausländer ihr Auto, wenn es denn das eigene ist, sofort los. Die Staatskasse freut sich über die Einnahmen bei der Versteigerung. Parkverstöße sieht man in Dänemark nicht gern. Bereits 80 Euro für nur kleinere Parkvergehen sind keine Seltenheit. Eine Parkscheibe ist fast überall Pflicht. Wer sein Auto abstellt, sollte unbedingt einen Mindestabstand von zehn Metern zur nächsten Kreuzung oder Einmündung einhalten.
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