Der Anspruch gilt für 24 Stunden täglich
Bundesarbeitsgericht zum Mindestlohn für betreuungskräfte
Der Mindestlohnanspruch gilt hier auch für Bereitschaftszeiten und auch für ausländische Arbeitgeber, so das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 505/20) am 24. Juni 2021 in Erfurt.
Die klagende Sozialassistentin aus Bulgarien hatte einen Arbeitsvertrag über 30 Wochenstunden und erhielt monatlich rund 1560 Euro. Arbeitgeber war ein bulgarisches Unternehmen, das mit einer deutschen Vermittlungsagentur kooperierte. Diese warb mit einer »24-Stunden-Pflege zu Hause«. Im ihrem Vertrag mit der Pflegebedürftigen hatte sich die Agentur zu einer umfassenden Betreuung einschließlich des kompletten Haushalts verpflichtet.
Mit ihrer Klage machte die Sozialassistentin geltend, sie habe 2015 bei der Betreuung einer über 90-Jährigen in Berlin faktisch rund um die Uhr gearbeitet oder nachts Bereitschaft geleistet. Daher verlangte sie den Mindestlohn für 24 Stunden täglich, insgesamt 42 636 Euro für sieben Monate. Von ihrem Arbeitgeber hatte sie 6680 Euro bekommen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sprach ihr 38 377,50 Euro für täglich 21 Arbeitsstunden zu.
Das BAG bestätigte nun, dass der gesetzliche Anspruch auf Mindestlohn auch ausländische Arbeitgeber und auch Bereitschaftszeiten umfasst. Betreuerinnen, die rund um die Uhr arbeiten oder sich nachts zumindest auf Zuruf bereithalten müssen, könne daher der Mindestlohn für volle 24 Stunden pro Tag zustehen.
Das Landesarbeitsgericht habe allerdings die Arbeitszeit auf unzureichender Grundlage geschätzt. Es soll daher erneut prüfen, »in welchem Umfang die Klägerin Vollarbeit oder Bereitschaftsdienst leisten musste und wie viele Stunden Freizeit sie hatte«.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), dessen Rechtsschutz die Klägerin vertreten hatte, sprach von einem »Paukenschlag«. »Dickfellige Arbeitgeber und Vermittlungsagenturen setzen sich mit dem Angebot der Rund-um-die-Uhr-Betreuung seit Jahren über geltendes Recht hinweg.«, erklärte DGB-Bundesvorstand Anja Piel.
Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, sprach von einer »Bankrotterklärung für das ambulante Pflegesystem«. Eine Rund-um-die-Uhr-Pflege Zuhause sei nach dem Urteil »für die allermeisten unbezahlbar«.
Die Zahl der meist osteuropäischen Frauen, die zur Betreuung in deutschen Haushalten arbeiten, wird auf mehrere Hunderttausend geschätzt. Sie werden meist von deutschen Agenturen vermitteln, haben ihren Arbeitsvertrag aber oft mit einem Unternehmen im Herkunftsland. AFP/nd
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