Rentenplus um 0,72 Prozent im Osten
rentenanpassung
Der Grund: Das Plus bei der Rente orientiert sich an der Entwicklung der Löhne der Beschäftigten des vergangenen Jahres. Da es aufgrund der Corona-Pandemie 2020 keinen Anstieg gegeben hat, können die Renten im Westen nicht angehoben werden. Die Rentengarantie schützt die Rentnerinnen und Rentner aber vor einer Minderung der Renten.
Die Rentenerhöhung im Osten ergibt sich aus der sogenannten Angleichungstreppe im Rahmen der Ost-West-Angleichung. Haben ostdeutsche Rentner zeitweise im Westen gearbeitet, erhöht sich die Rente nicht um die vollen 0,72 Prozent. Angepasst wird nur der Teil der Rente, der auf ostdeutschen Versicherungszeiten beruht.
Eine Mitteilung über die Rentenanpassung erhalten - wie gesetzlich vorgesehen - nur diejenigen, bei denen es einen Anstieg der Rente gibt. Daher wird eine Rentenanpassungsmitteilung diesmal nur an die Rentnerinnen und Rentner verschickt, die Beitragsjahre in Ostdeutschland haben. Der Versand der Mitteilungen erfolgt schrittweise bis zum 27. Juli 2021.
Wann die erhöhte Rente gezahlt wird, hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab: Wer vor März 2004 in Rente ging, erhält das Rentenplus bereits Ende Juni. Hat die Rente im April 2004 oder später begonnen, wird das Plus erst Ende Juli auf dem Konto sein. PI/nd
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