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Sitzenbleiber
Die CDU will über AfD-Misstrauensantrag nicht mit abstimmen
Wenige Tage bevor sich Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) am Freitag im Landtag in Erfurt einem Misstrauensvotum stellen muss, hat sich die dortige CDU-Fraktion darauf verständigt, wie sie mit dieser Situation umgehen will. An der von der AfD beantragten Abstimmung würden die CDU-Abgeordneten »nicht aktiv teilzunehmen«, teilte die Fraktion am Mittwoch mit. »Die Thüringerinnen und Thüringer haben die Nase voll davon, dass unser Freistaat durch endlose Spielereien zum Gespött und die parlamentarische Demokratie weiter beschädigt wird«, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Mario Voigt nach einem Treffen der Abgeordneten, auf dem sie festlegen wollten, wie sie mit dem Misstrauensvotum umgehen würden. Indem die AfD ihren Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke im Zuge des Misstrauensvotums gegen Ramelow antreten lasse, versuchten die Rechtspopulisten einmal mehr, »dieses Parlament verächtlich zu machen«. Auf dieses Spiel werde sich die CDU nicht einlassen.
Um ihre Nicht-Teilnahme deutlich zu machen, würden die CDU-Abgeordneten auf ihren Sitzplätzen im Plenarsaal bleiben, statt in die Wahlkabinen zu gehen und dort geheim abzustimmen, teilte die Fraktion mit. In der Mitteilung wird Voigt auch mit diesen Worten zitiert: »Ein Abgeordneter der AfD ist als Thüringer Ministerpräsident für uns grundsätzlich nicht wählbar. Björn Höcke ist ein Rechtsextremer und wird von uns keine Stimme erhalten.«
Die AfD hatte am Montag ein Misstrauensvotum gegen Ramelow gestellt - nachdem die geplanten, vorgezogenen Landtagswahlen in Thüringen abgesagt worden waren, weil es erkennbar keine Mehrheit im Landtag gegeben hatte, um das Parlament aufzulösen. Das war aber die Voraussetzung dafür, um auf parlamentarischem Wege zu vorgezogenen Landtagswahlen zu kommen. Gescheitert waren die Neuwahlpläne an einer ganzen Serie von Umständen, die von der CDU ausgelöst worden war. Entgegen der Beteuerung Voigts aus der Vergangenheit standen nicht alle 21 CDU-Landtagsabgeordneten zu den getroffenen Absprachen mit Rot-Rot-Grün, die Neuwahlen vorsahen. Vier CDU-Abgeordnete hatten bereits vor Wochen erklärt, sie würden die Neuwahl nicht mittragen.
Dass das Misstrauensvotum Erfolg hat, gilt als ausgeschlossen. Nach Artikel 73 der Thüringer Landesverfassung kann ein Ministerpräsident des Freistaats - jenseits von regulären Wahlen - nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum gestürzt werden. Er gilt also dann als abgewählt, wenn die Abgeordneten des Landtages mit einfacher Mehrheit einen anderen Ministerpräsidenten wählen. Für Höcke müssten also 46 der 90 Abgeordneten des Landtages stimmen. Die AfD verfügt im Landtag über 22 Mandate. Spannend an dieser Abstimmung ist deshalb nicht, ob Höcke am Ende Ministerpräsident sein wird oder nicht, sondern, ob er mehr Stimmen erhalten wird, als die AfD im Parlament Sitze hat. Vertreter von Rot-Rot-Grün haben der CDU in der Vergangenheit immer wieder vorgeworfen, einzelne ihrer Abgeordnete würden im Schutze von geheimen Wahlen für AfD-Parlamentarier stimmen, wenn es um die Besetzung von bestimmten Gremien des Landtages geht.
Unterdessen hat die umstrittene, ehemalige FDP-Abgeordnete Ute Bergner erklärt, sie wolle nun doch auch aus der liberalen Fraktion im Landtag austreten. Ihr Parteibuch hat sie bereits abgegeben. Bislang hatte sie aber stets betont, die derzeit fünfköpfige Fraktion nicht verlassen zu wollen, angeblich aus Fürsorgepflicht gegenüber Fraktionsmitarbeitern. Denn in dem Moment, in dem Bergner die Fraktion verlässt, würden die Liberalen sehr wahrscheinlich auch ihren Status als Fraktion verlieren, an dem wiederum auch Geld hängt. Im Landtag müssen Fraktionen aus mindestens fünf Abgeordneten bestehen.
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