Wenn angebliche Microsoft Service-Mitarbeiter anrufen ...
Was Verbraucherschützer raten
Bei solchen Anrufern erscheint auf dem Display des Telefons eine inländische Telefonnummer. Der Anrufer, meist mit Akzent sprechend, gibt an, dass er Microsoft-Mitarbeiter sei. Er teilt mit, dass auf dem vom Angerufenen genutzten Rechner ein Problem aufgetaucht sei und er dieses beheben wolle. Das klingt zunächst verlockend.
Um die behaupteten Störungen zu belegen, werden die Verbraucher gebeten, die Tastenkombination »Windows-Taste + R« einzugeben und anschließend den Befehl »eventvwr« einzutippen. Jetzt öffnet sich in einem neuen Fenster eine »Zusammenfassung der administrativen Ereignisse«. Hier wird eine Vielzahl von Fehlermeldungen angezeigt. Was mehr oder weniger auf jedem Rechner nach längerer Benutzung völlig normal ist.
Nachdem so anscheinend der Beweis für die Störungen erbracht und das Vertrauen der oft älteren Verbraucher erschlichen wurde, beginnt der eigentliche Betrug. Nun sollen die Angerufenen eine spezielle Software herunterladen. Dabei handelt es sich um ein Programm, das einen Fernzugriff auf den Rechner zu ermöglicht. Nach aktuellen Berichten handelt es sich um die Softwarefirma LogMeIn.
Wie soll man sich verhalten, wenn man einen derartigen Anruf bekommt? Am besten sollten die Verbraucher gleich wieder auflegen. All jenen, die einen derartigen Fernzugriff zugelassen haben, ist zu empfehlen, ihren PC umgehend von einem IT-Experten überprüfen zu lassen. Wird tatsächlich eine Schadsoftware gefunden oder ist ein finanzieller Schaden entstanden, sollten die Verbraucher eine Strafanzeige stellen. Das kann sinnvoll sein, denn im Jahr 2016 konnten so mehrere dubiose Callcenter in Indien geschlossen werden, die an Straftaten beteiligt waren. vzsa/nd
Bei Fragen rund um das Thema Datenschutz bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) Beratungen in den Beratungsstellen oder telefonisch über einen Rückrufservice an. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Infos unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.
Was bei Reisen nach Polen unbedingt mitzunehmen ist
Nach den aktuellen Beschlüssen ist die Einreise nach Polen mindestens bis Ende August 2021 mit einem aktuellen Testergebnis oder mit Genesenen- bzw. Impfnachweis möglich. Was vollständig Geimpfte am Grenzübergang vorzeigen sollten, erklärt nachfolgend Katarzyna Guzenda, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).
Seit dem 1. Juli 2021 gilt ein EU-Impfzertifikat europaweit als Nachweis für den vollständigen Impfschutz. Das Zertifikat mit dem QR-Code bekommen die Interessierten kostenfrei von der Stelle, die die Impfung durchgeführt hat, oder bei Apotheken. Auf diesem Blatt sind die Informationen zum aktuellen Impfstatus enthalten. Wer ein Smartphone hat, kann den QR-Code mit einer App scannen und den Nachweis als einen digitalen Impfpass in der Tasche mitführen.
Viele Verbraucher fragen sich, welche Form des Impfnachweises für die Reise am besten ist. »Das EU-Impfzertifikat eignet sich gut für den Urlaub in Polen, denn dort sind die Angaben auch auf Englisch erfasst«, sagt Katarzyna Guzenda. Wer kein Smartphone hat, kann das Impfzertifikat auf Papier mitnehmen und bei der Kontrolle den dort abgedruckten QR-Code vorzeigen. Diejenigen, die die digitale Variante bevorzugen, sollten das ausgedruckte Zertifikat trotzdem aufbewahren. Wer kein EU-Zertifikat besitzt, kann sein gelbes Impfheft mit den eingetragenen Corona-Impfungen mitnehmen. Wichtig ist, dass es sich dabei um eine internationale mehrsprachige Fassung handelt.
Noch ein Hinweis: Bei vollständig geimpften oder negativ getesteten Erwachsenen dürfen Kinder bis 12 Jahre ohne Weiteres mitfahren. Ältere, nicht geimpfte Kinder brauchen selbst einen aktuellen Negativtest. VZB/nd
Fragen zum grenzüberschreitenden Verkehr beantwortet das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum telefonisch nach Terminbuchung unter (0331) 98 22 99 95 (Mo bis Fr 9 bis 18 Uhr), per E-Mail an konsument@vzb.de vereinbaren.
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