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Scholz und die Klassenjustiz
Simon Poelchau über das BGH-Urteil zu Cum-Ex-Deals
Gerne wird in der Linken mal von Klassenjustiz gesprochen. Bei manch einem höchstrichterlichen Urteil fragt man sich auch berechtigt, wem es denn nun nützt. Der Entscheid des Bundesverfassungsgerichts, der den Berliner Mietendeckel kippte, ist so ein Fall. Dann aber gibt es wieder Urteile, die gegen die These der Klassenjustiz sprechen. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Cum-Ex-Deals ist solch ein anderer Fall.
Überraschend ist die Schlussfolgerung des BGH nicht. Zu offensichtlich war die Grenzüberschreitung, zu hoch der Schaden, dass es eine Chance hätte geben können, dass die Cum-Ex-Geschäfte irgendwie legal hätten sein können. Auch wenn die Täter Nadelstreifenanzüge trugen. Es kann nämlich nicht mit rechten Dingen zugehen, wenn man sich eine Kapitalertragssteuer zurückerstatten lässt, die man gar nicht gezahlt hat. Um das zu kapieren, braucht man wahrlich kein Jura-Studium.
Letztlich wirft das Urteil auch auf SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz gar kein gutes Licht. Denn der BGH bekräftigte im Speziellen ein Urteil gegen die Privatbank Warburg, mit der Scholz in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister äußerst eng kuschelte. Man kann sich also durchaus fragen, ob der BGH einen Klassenstandpunkt links der SPD hat.
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