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Was ist bei der Urlaubsplanung zu beachten?

Sommerurlaub in Europa

  • Lesedauer: 8 Min.

Baltische Staaten: Estland, Lettland und Litauen haben die strengen Corona-Regeln stark gelockert, doch es gibt Corona-Auflagen teils mit Vorrechten für nachweislich Geimpfte und Genesene. Einreisende aus Ländern mit höheren Infektionszahlen müssen unter Umständen in Quarantäne. In Estland sind Einreisende aus Deutschland davon befreit. In Lettland müssen Nicht-Geimpfte und in Litauen sämtliche Einreisenden einen negativen Corona-Test vorweisen.

Belgien: Reisende nach Belgien müssen ein Einreiseformular ausfüllen, außer bei Einreise mit dem Auto und weniger als 48 Stunden Aufenthalt. Wer aus einem Gebiet mit hohen Infektionszahlen kommt, muss unter Umständen in Quarantäne.

Testpflicht bei Einreise ab 1. August 2021

Die Bundesregierung hat eine allgemeine Testpflicht für Reiserückkehrer nach Deutschland beschlossen. Die Verordnung ist am 1. August 2021 in Kraft getreten. Sie gilt für alle Länder und für die Einreise per Auto, Bahn oder Schiff. Für Flugreisende bestehen diese Regelungen bereits.

Alle ab 12 Jahren müssen bei der Einreise nach Deutschland den Nachweis einer Impfung, einen Nachweis als Genesener oder ein negatives Testergebnis vorlegen. Anerkannt wird ein im Ausland auf eigene Kosten vorgenommener Schnelltest oder PCR-Tests. Der Schnelltest darf höchstens 48 Stunden, der PCR-Test höchsten 72 Stunden alt sein. Für Schnelltests bei der Einreise aus Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist auf 24 Stunden.

Rückkehrer aus Hochrisikogebieten müssen 10 Tage in Quarantäne, die frühestens nach dem 5. Tag mit einem negativen Test beendet werden kann. Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne generell fünf Tage nach Einreise. Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne.

Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten ist ein Testnachweis für alle, also auch für Geimpfte und Genesene Pflicht. Hier gilt ein Quarantäne von 14 Tagen, die in der Regel nicht verkürt werden kann.

Den jeweiligen Nachweise müssen bei der Einreise bei stichprobenhaften Überprüfungen vorgelegt werden. Die Kontrollen in grenzüberschreitenden Zügen erfolgen nach Möglichkeit während der Fahrt oder auch auf Bahnhöfen. Die Grenzkon- trollen der Autos erfolgen stichpunktartig.

Urlauber aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten müssen sich weiterhin beim amtlichen digitalen Einreiseportal anmelden. Auch Test-, Impf- oder Genesenennachweise müssen dort hochgeladen werden.

Bei Verstößen gegen Anmeldepflicht, Nichtvorlage der Nachweise oder Quarantäne-Weigerung drohen Bußgelder.dpa/nd

Bulgarien: Reisende aus Deutschland dürfen mit dem Nachweis als Geimpfte, Getestete und Genesene ohne weitere Auflagen einreisen. Die Gastronomie und Hotellerie sowie Kultur- und Sporteinrichtungen sind für alle geöffnet. Es wird nicht kontrolliert, ob ein Besucher geimpft, genesen oder getestet ist. Beim Einkaufen, in Apotheken und Banken sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Dänemark: Deutsche können selbst dann in Dänemark Urlaub machen, wenn sie noch nicht geimpft sind. An der Grenze müssen sie aber einen negativen Corona-Test vorzeigen, wobei auch ein Schnelltest reicht. In Restaurants, Museen und vielen anderen Orten muss man einen negative Test, Impfungen oder überstandene Infektionen vorweisen können. Mund-Nasen-Schutz muss man nur in Bussen und Bahnen tragen.

Frankreich: Für Reisende aus Deutschland reicht zur Einreise ein aktueller Schnelltest oder ein Impfnachweis. In Museen und Kinos muss ein negativer Test oder Impf- oder Genesungsnachweis gezeigt werden. Vom 9. August an soll ein solcher Nachweis auch für Bars, Restaurants und Fernzüge zur Pflicht werden. Minderjährige sind davon ausgenommen. In einzelnen Gebieten gelten wieder eine Maskenpflicht im Freien oder frühe Schließzeiten der Restaurants.

Griechenland: Vor der Einreise müssen Besucher auf der Website https://travel.gov.gr// ihre Daten angeben und erhalten einen QR-Code zur Nachverfolgung. Zudem müssen sie bei der Einreise einen negativen Schnelltest vorlegen oder voll geimpft sein. Das gilt auch für Kinder ab 12 Jahren. Strengere Regeln gelten auf Kreta, den Kykladeninseln und Pathos. So gibt es dort in Bars und Clubs ein Tanzverbot. In geschlossenen Räumen wie Kinos und Theater dürfen sich grundsätzlich nur Geimpfte aufhalten.

Großbritannien: Vom 2. August an müssen vollständig geimpfte Einreisende im Vereinigten Königreich nicht mehr in Quarantäne. Vor der Einreise sowie am zweiten Tag danach sind aber Tests notwendig. Die Maskenpflicht bleibt nur für London sowie in Bahnen und Bussen bestehen.

Irland: Für Einreisende mit Nachweis eines EU-Impfzertifikats gilt keine Quarantänepflicht mehr. Für Reisende aus Ländern mit besonders hohen Corona-Fallzahlen oder gefährlichen Varianten gilt eine verpflichtende Isolation im Hotel.

Italien: Zur Einreise wird ein digitales Einreiseformular sowie der Nachweis über eine Impfung, Genesung oder ein negativer Test verlangt. Ab 6. August ist in Restaurants, bei Sport- und Kulturveranstaltungen oder im Museum der Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test erforderlich. Masken im Freien sind nur dann nötig, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, also in Bussen, Bahnen und Innenräumen.

Kroatien: Reisende benötigen das EU-weit gültig Corona-Zertifikat oder die von einzelnen Ländern ausgestellten Impfbescheinigungen. Eine Hotelbuchung ist ohne Einschränkung möglich. Gaststätten dürfen Besucher in den Innenbereichen bewirten, ausgenommen sind Cafés ohne Speisenangebot, die nur draußen bedienen dürfen. Die Teilnehmerzahl öffentlicher Veranstaltungen wurde eingeschränkt, daher kann es sein, dass auch einzelne Restaurants die Gästezahl reduzieren.

Luxemburg: Für die Einreise gelten keine größeren Einschränkungen. Maskenpflicht besteht in vielen öffentlichen Bereichen, darunter in Bussen und Bahnen. Hotels, Restaurant, Bars, Cafés und Kulturstätten sind geöffnet. Sie dürfen aber nur nachweislich Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete empfangen.

Malta: Einreisende müssen 14 Tage in Quarantäne, wenn sie nicht vollständig geimpft sind. Für die Einreise ist eine digitale Einreiseanmeldung erforderlich. Masken sind in Innenräumen Pflicht, draußen dann, wenn Gruppen aus mehr als zwei Personen bestehen.

Niederlande: Deutschland erklärte die Niederlande zum Hochrisikogebiet und warnt vor touristischen Reisen. Discos und Nachtclubs sind wieder geschlossen und auch Festivals untersagt. Museen, Theater, Zoos und Kinos sind aber geöffnet, ebenso Restaurants und Geschäfte. Gaststätten müssen um Mitternacht schließen. Maskenpflicht gilt nur für Busse, Bahnen und Flughäfen. Bei Veranstaltungen, wo kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann, wird von Besuchern ein negatives Testergebnis oder ein Impfnachweis verlangt.

Norwegen: Das Land wurde als »grün« eingestuft, so dass man einreisen darf, ohne in Quarantäne zu müssen. Jeder Einreisende mit Ausnahme von Geimpften und Genesenen muss eine Einreiseanmeldung ausfüllen und an der Grenze einen Corona-Schnelltest machen. Geschäfte und Lokale sind uneingeschränkt geöffnet. In Bussen und Bahnen ist Mund-Nasen-Schutz Pflicht.

Österreich: Ab 15. August sollen die Regeln wieder verschärft werden, wonach nur nachweislich Durchgeimpfte, Getestete und Genesene einreisen dürfen und Zugang zu Hotels, Lokalen und Veranstaltungen bekommen. Nur eine erste Impfung reicht nicht aus. Die Maskenpflicht wurde weitgehend aufgehoben. In Wien müssen Masken weiterhin in allen Geschäften getragen werden. Außerdem müssen sich Kinder in Wien ab sechs Jahren testen lassen, in übrigen Landesteilen ab 12 Jahren. Das Bundesland Tirol wurde von Deutschland zum Virusvariantengebiet erklärt.

Polen: Bei der Einreise aus Deutschland gilt eine Quarantänezeit von 10 Tagen, ausgenommen sind davon Reisende, die einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Auch vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Quarantäne befreit. Einkaufszentren, Hotels, Museen und Kunstgalerien sind unter Auflagen geöffnet. Restaurants dürfen im Innen- und Außenbereich Gäste bedienen, wobei drinnen eine 75-prozentige Besuchergrenze gilt. Geimpfte können in Hotels übernachten. Auch Fitnessstudios und Hallenbäder sind in Betrieb. In Innenräumen sowie in Bussen und Bahnen gilt Maskenpflicht.

Portugal: Das Land wird als Hochrisikogebiet eingestuft. Bei der Einreise muss jeder, der nicht geimpft oder von Corona genesen ist, ab dem Alter von 12 Jahren einen negativen PCR-Test (maximal 72 Stunden vorher) oder Antigentest (48 Stunden) vorlegen. Für die Ein- und Ausreise ist eine digitale Reiseanmeldung auszufüllen. Stark betroffen von Einschränkungen sind der Großraum Lissabon, Porto im Norden und die Urlaubsregion Algarve im Süden. Dort wurde wieder eine nächtliche Ausgehsperre von 23 bis 5 Uhr eingeführt. In Hotels und in Innenräumen von Gaststätten ist in Regionen mit besonders hohen Corona-Zahlen ein digitales Covid-Zertifikat oder ein negativer Test vorzulegen.

Rumänien: Deutsche Touristen brauchen nicht in Quarantäne. Restaurants, Diskotheken und Bars sind nur für vollständig Geimpfte geöffnet. Im Freien und an Stränden gelten Abstandspflichten. Mund-Nasen-Schutz muss nur in geschlossenen öffentlichen Räumen getragen werden.

Schweden: Die Corona-Maßnahmen sind weitgehend gelockert. Die Beschränkungen sind vergleichsweise freizügig. Für Reisende aus Deutschland gibt es bei der Einreise keine Einschränkungen. Es muss aber ein maximal 72 Stunden alter negativer Test, eine Impfung oder eine überstandene Infektion vorgewiesen werden. Eine Maskenpflicht gibt es nicht.

Schweiz: Restaurants, Hotels und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet. In Innenräumen besteht Maskenpflicht. Im Restaurant müssen Kontaktdaten hinterlassen werden. Bei größeren Veranstaltungen kann der Besucherkreis auf Menschen mit dem Covid-Zertifikat beschränkt sein. Dabei wird das europäische Covid-Zertifikat anerkannt.

Slowakei: Die Slowakei ist Virusvariantengebiet. Somit bestehen besondere Regelungen für deutsche Urlauber bei der Rückreise nach Deutschland Seit 19. Juli gilt für Nicht-Geimpfte fast ausnahmslos die Quarantänepflicht, von der man sich frühestens nach fünf Tagen freitesten kann. Auch Geimpfte müssen sich vor der Einreise online registrieren, unabhängig davon, wie sicher das Land ist, aus dem sie kommen. In Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Veranstaltungen auch im Freien gilt Maskenpflicht.

Slowenien: Die Regeln wurden inzwischen geändert. Einreisende müssen nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Ausgenommen davon sind Kinder unter 15 Jahren. Die Außengastronomie ist für alle offen, die Innenbereiche von Gaststätten, Kasinos, Discos und Nachtclubs dürfen nur von Geimpften, Genesenen oder Getesteten besucht werden.

Spanien: Das ganze Land wurde zum Hochrisikogebiet erklärt. Einheitliche landesweite Corona-Regelungen fehlen. Daher entscheidet jede Region selbst über Beschränkungen. In Barcelona, Valencia, Katalonien, Cantabria und Navarra gilt wieder eine nächtliche Ausgangssperre. Auf den Kanaren und auf Mallorca wurde darauf verzichtet. Auf Mallorca sind allerdings Strände und Parks von 22 Uhr bis 6 Uhr geschlossen, um illegale Partys zu verhindern. Für die Einreise ist eine digitale Reiseanmeldung vorgeschrieben.

Tschechien: Das Land gilt als Virusvariantengebjet. Wer aus Deutschland kommt, muss getestet oder seit mindesten 14 Tagen vollständig geimpft sein. Vorab ist ein Online-Meldeformular auszufüllen. Wer getestet, genesen oder geimpft ist, darf Gaststätten, Kinos oder Konzerte besuchen. In Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt Maskenpflicht.

Türkei: Wer aus Deutschland einreist, braucht einen negativen Corona-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden). Nachweislich Geimpfte und Genesene können einreisen. Restaurants, Cafés und andere Einrichtungen sind geöffnet. Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit.

Ungarn: Urlauber aus den Nachbarländern dürfen einreisen, ausgenommen aus der Ukraine. Hotelübernachtungen sind uneingeschränkt möglich, ebenso Besuche der Innenräume von Gaststätten. Für Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern gelten gesonderte Beschränkungen. Für den Zutritt ist ein Immunitätsnachweis erforderlich. Maskenpflicht wurde aufgehoben.

Zypern: Wer von Deutschland auf die Insel, die als Hochrisikogebiet eingestuft wurde, einreist, muss spätestens 48 Stunden zuvor auf der Website https://cyprusflightpass.gov.cy/ den »Cyprus Flight Pass« beantragen und den Pass stets mitführen. dpa/nd

Alle Angaben nach Stand 1. August 2021

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