Steuerschaden
steuertipp
Wie der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 924/20) entschied, kann dies bei Verheirateten auch der Schaden sein, der sich bei einer steuerlichen Zusammenveranlagung ergibt.
Die Klägerin wurde 2002 beim Verkehrsunfall verletzt und konnte längere Zeit nicht arbeiten. Die gegnerische Unfallversicherung zahlte erst 2017 für den Verdienstausfall 20 000 Euro. Durch die späte Zahlung geriet die Frau in eine höhere Steuerprogression. Für diesen Steuerschaden zahlte die Versicherung 2000 Euro auf der Grundlage einer alleinigen Einkommensteuerveranlagung. Weil der Ehemann aber mehr verdiente, hatte das Paar die günstigere Zusammenveranlagung gewählt. Wegen des höheren Einkommens des Mannes wirkte sich die Verdienstausfallerstattung auf die Steuerprogression stärker aus. Der tatsächliche Steuerschaden betrug 5267 Euro. Die Frau klagte die Differenz von 3267 Euro ein und bekam Recht. Die Versicherung musste den tatsächlichen Steuerschaden aus der Zusammenveranlagung des Ehepaares erstatten. AFP/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.