Etwa fünf Prozent bekommen den Aufschlag

Fragen & Antworten rund um die Grundrente

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Mehr als ein halbes Jahr nach dem offiziellen Start erhalten die ersten Rentnerinnen und Rentner die Grundrente. Die Rentenversicherung begann inzwischen mit dem Versand der ersten Bescheide.

Zunächst die Frage: Wie vollzieht sich der Auftakt?

Zum Start werden erst einmal einige hundert Bescheide mit Aussagen zum Grundrentenzuschlag verschickt. »Der Versand der anderen Bescheide folgt danach«, sagte ein Sprecher der Rentenversicherung. Verschickt werden die neuen Infos zunächst mit den Rentenbescheiden an Neurentner. Sie erfahren also, ob und wenn ja in welcher Höhe sie Grundrente bekommen. Ausgezahlt wird die Grundrente dann zusammen mit der regulären Rente: Wer als Neurentnerin oder Neurentner jetzt seinen Rentenbescheid erhält, bei dem beginnt die laufende Auszahlung der Renten - gegebenenfalls mit Grundrentenzuschlag - Ende August. Bis dahin aufgelaufene Renten werden als Nachzahlung in der Regel noch im Juli ausgezahlt, beispielsweise wenn die Rente zum 1. Juli bewilligt wurde.

Welche Bezieher von Grundrente folgen wann?

Nach dem Start bei den Neurentnerinnen und Neurentnern will die Rentenversicherung im zweiten Halbjahr bei Menschen mit Grundsicherung, Wohngeld oder anderen Fürsorgeleistungen prüfen, ob sie Anspruch auf Grundrente haben. Auch die Bezüge der Hochbetagten, die bereits vor 1992 Rente bezogen haben, kommen bei den Prüfungen an die Reihe. Bis zum vierten Quartal 2022 folgen dann die Millionen weiteren Renten. Da bei insgesamt 26 Millionen Renten geprüft werden muss, ob der Zuschlag gezahlt werden kann, werden die letzten Fälle erst Ende 2022 abgearbeitet sein, kündigte der Sprecher der Rentenversicherung an.

Warum fließt die Grundrente erst jetzt?

Eigentlich gilt der Anspruch seit dem 1. Januar 2021. Doch es war enormer Vorlauf nötig. Vor allem musste eine neue Datenautobahn zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden aufgebaut werden. Denn Grundrente bekommt nur, wessen Einkommen nicht zu hoch ist. Für den vollen Aufschlag darf das Monatseinkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro (Alleinstehende) oder 1950 Euro (Eheleuten oder Lebenspartnern) liegen.

Geprüft werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge. Diese Daten hat die Rentenkasse aber nicht. Die Rentenversicherung siebt aus allen Rentenkonten erst einmal die Leute heraus, die überhaupt lange genug gearbeitet haben. Dann schickt sie die Daten an die Finanzbehörden. Die Finanzämter prüfen das Einkommen der betroffenen Rentnerinnen und Rentner und geben wiederum diese Infos an die Rentenkasse.

Ein immenser Verwaltungsaufwand. Denn 26 Millionen Renten müssen daraufhin geprüft werden, ob überhaupt ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht. Hinzu kommt, dass viele Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung in der Corona-Krise von Homeoffice aus gearbeitet haben. Das sorgte für zusätzliche Verzögerungen.

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sieht einen Grund für die endlose Verschleppung: Wegen des »Starrsinns« der Union wurde das Verfahren unnötig kompliziert und erheblich verzögert. Bundesarbeitsminister Heil erklärte zum langwierigen Prozess: »Die CDU wollte die Grundrente nicht, die CSU in der Form auch nicht. Deshalb gab es so viele Debatten in der Koalition.«

Welche Voraussetzungen prüft die Rentenversicherung?

Grundrente bekommt, wer mindestens 33 Jahre Beiträge gezahlt hat, für Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit, oder dabei auch Zeiten für Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen aufweist oder Kranken-, Übergangs- oder Kurzarbeitergeld bezogen hat. Auch rentenversicherungspflichtige Minijobs sowie Kriegsdienst oder Zeiten politischer Haft in der DDR werden berücksichtigt. Zu beachten ist dabei: Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld gelten nicht. Der Grundsatz lautet: Erst ab 35 Jahre gibt es den vollen Zuschlag. Die Grundrente richtet sich zwar an Geringverdiener, aber die Beitragsleistung muss mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes entsprochen haben.

Gibt es Einkommen-Freibeträge?

Die Grundrente kann auch ausgezahlt werden, wenn die Empfänger sonstige Einkommen beziehen. Bei Alleinstehenden wird Einkommen unter 1250 Euro nicht angerechnet, bei Paaren sind es 1950 Euro. Darüber liegende Einkommen werden zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Erst bei mehr als 1600 Euro beziehungsweise 2300 Euro wird das Einkommen vollständig angerechnet.

Was hat es mit dem Freibetrag in der Grundsicherung auf sich?

Wer nach 33 Beitragsjahren trotz der Grundrente immer noch Bezüge unterhalb der staatlichen Grundsicherung hat, soll von einem Freibetrag profitieren, der nicht mit der Grundsicherung verrechnet wird. Er liegt bei 100 Euro plus 30 Prozent des darüberliegenden Einkommens aus der gesetzlichen Rente. Der Freibetrag ist auf 50 Prozent des seit Januar geltenden Hartz-IV-Satzes von 446 Euro begrenzt - also 223 Euro.

Wie wird die Höhe des Zuschlags berechnet?

Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpunkte, die aufgrund der Beiträge während des gesamten Versicherungslebens erworben wurden. Grundrentenzeiten, in denen weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in Deutschland im jeweiligen Jahr versichert worden sind, bleiben bei der Berechnung des Zuschlags unberücksichtigt. Aus den verbleibenden sogenannten Grundrentenbewertungszeiten wird der Zuschlag errechnet.

Wie hoch könnte der Zuschlag ausfallen?

Die Höhe ist abhängig von den Grundrentenzeiten und der Höhe der versicherungspflichtigen Verdienste. Im Durchschnitt liegt der monatliche Zuschlag nach Schätzungen der Regierung bei 75 Euro, maximal sind es aktuell etwa 418 Euro.

Ein Beispiel: Eine alleinstehende Floristin, die 40 Jahre voll gearbeitet hat, hat im Durchschnitt etwa 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten verdient. Sie kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 547 Euro, mit der Grundrente werden es 966 Euro.

Ob die Prognosen über die Höhe des Zuschlags tatsächlich zutreffen, ist völlig offen. »Genauere Aussagen sind hier erst möglich, wenn eine repräsentative Zahl von Grundrentenzuschlägen tatsächlich berechnet worden ist«, sagt die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach.

Im Übrigen werden jährlich die Einkommen der Grundrentenbezieher überprüft. Schließlich kann sich bei dem einen oder anderen die Datenlage ändern.

Müssen die Rentnerinnen und Rentner von sich aus aktiv werden?

Nein, wer Anspruch auf den Zuschlag hat, wird durch einen automatischen Datenabgleich mit den Finanzämtern ermittelt. Die Rentnerinnen und Rentner müssen also selbst nicht aktiv werden. Es muss also nicht extra ein Antrag gestellt werden. »Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt automatisch, ob die Voraussetzungen für die Zahlung des Zuschlags erfüllt sind«, bestätigte der Sprecher der Rentenversicherung.

Wer jetzt oder künftig neu in Rente geht, sieht auf seinem Rentenbescheid, ob er Grundrente erhält. Wer schon Rente bekommt, erhält nur einen Grundrentenbescheid, wenn der Zuschlag auch fließt.

Nach ersten Schätzungen werden insgesamt 1,3 Millionen die Grundrente erhalten, davon rund 70 Prozent Frauen. Anders ausgedrückt: Voraussichtlich werden etwa fünf Prozent der Rentenbezieher einen Rentenzuschlag erhalten. Die Millionen Rentnerinnen und Rentner, die gar keine Grundrente bekommen, werden darüber nicht gesondert informiert. Agenturen/nd

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