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NSU-Urteile sind rechtskräftig
Karlsruhe verwarf Revision von NSU-Terroristin Beate Zschäpe und Unterstützern
Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe bleibt als Mörderin hinter Gittern. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision der NSU-Mittäterin nach Angaben vom Donnerstag weitestgehend und strich nur eine Einzelstrafe heraus. »Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben«, teilte das oberste Gericht mit. Auch die Urteile gegen die NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben und Holger G. seien demnach rechtskräftig. Gegen den Mitangeklagten André E. hingegen wird im Dezember verhandelt.
Die wesentliche Frage war, ob die obersten Strafrichter Deutschlands der Argumentation des Oberlandesgerichts München folgen, das Zschäpe als Mörderin verurteilt hatte. Es gibt keine Beweise, dass sie selbst an einem der Tatorte anwesend war. Die Antwort von Karlsruhe war dennoch eindeutig: Die Münchener Feststellung, Zschäpe habe an der Planung jeder einzelnen Tat mitgewirkt, sei »rational nachvollziehbar«, teilte der 3. Strafsenat des BGH mit. Ohne ihre Versprechen, etwa nach dem Tod ihrer Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ein Bekennervideo zu veröffentlichen, hätten die verfolgten Ziele nicht erreicht werden können.
Die Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung alleine führe zwar nicht dazu, dass dem einzelnen Mitglied eine Tat zugerechnet werden kann. »Jedoch kann etwa ein weltanschaulichideologisches, religiöses oder politisches Ziel der Tatbegehung sowohl den Charakter eines hierauf gerichteten Personenzusammenschlusses bestimmen als auch erhebliche Bedeutung für die Qualifizierung der Tatbeteiligung als Täterschaft anstelle Teilnahme haben«, so der BGH.
Das Verfahren um die Morde und Anschläge der Neonazi-Terrorzelle NSU war am 11. Juli 2018 nach mehr als fünf Jahren und über 400 Verhandlungstagen zu Ende gegangen. Ralf Wohlleben wurde damals als Waffenbeschaffer wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Haft verurteilt, Holger G. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft. Weil ihre Anwälte keine weiteren Erklärungen zu ihren Revisionen abgegeben hätten, erläuterte der BGH die Gründe für seine Entscheidung hier nicht.
Anders ist der Fall des Mitangeklagten André E. gelagert. Nur bei ihm hatte auch die Bundesanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Daher soll nun am 2. Dezember verhandelt werden. »Als Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist der 15. Dezember 2021 in Aussicht genommen.« Das OLG hatte E. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Mit dem Urteil blieb das OLG weit unter der Forderung der Anklage, die auf Beihilfe zum versuchten Mord plädiert hatte. E. soll unter anderem ein Wohnmobil angemietet haben, mit dem die Täter für einen Bombenanschlag nach Köln fuhren.
Der fünfte Angeklagte, Carsten S., hatte seine Revision zurückgezogen. Er ist seit Mitte 2020 frei, nachdem der Rest seiner dreijährigen Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er hatte gestanden, dem NSU die »Ceska«-Pistole übergeben zu haben, mit der später neun Morde begangen wurden, und war wegen Beihilfe verurteilt worden.
»Dass die Revisionen von Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben und Holger G. vom Bundesgerichtshof verworfen wurden, ist zumindest ein Teilerfolg«, kommentierte die Linke-Bundestagsabgeordnete Martina Renner. Abzuwarten bleibe laut der Politikerin, welche Entscheidung die Richter im Dezember hinsichtlich des Terrorhelfers E. treffen würden. »Außerdem müssen die neun weiteren beschuldigten Unterstützerinnen und Unterstützer des NSU angeklagt werden«, forderte Renner. Das Versprechen der »vollständigen Aufklärung«, das den Angehörigen gegeben wurde, müsse das ganze NSU-Netzwerk umfassen. »Dieses Versprechen ist bislang nicht eingelöst worden.«
Auch die Tochter des vom NSU ermordeten Mehmet Kubasik, Gamze Kubasik, fordert nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs weitere Ermittlungen. Die Entscheidungen seien kein Schlussstrich unter das Thema NSU und dürften es auch nicht sein, erklärte Kubasik am Donnerstag in Berlin. Mit Agenturen
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