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Asbest bleibt in der Luft
Sanierungsziel 2030 für Berliner Wohnungsbestand abgesagt
»Es hat sich viel zu wenig getan«, beklagt Marcel Eupen, erster Vorsitzender des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV). Gemeint ist die Umsetzung der 2018 vom Abgeordnetenhaus in einem Beschluss geforderten Strategie »Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin«. Eupens Prognose: Das im Koalitionsvertrag von 2016 von SPD, Linke und Grünen vereinbarte Ziel »Asbestfreie Hauptstadt 2030« wird scheitern.
Anlass ist der im August von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgelegte vierte Jahresbericht, der wenig Fortschritt erkennen lässt. Für das Projekt einer zentralen telefonischen Asbestberatung seien Dienstleistungsbeschreibungen »durch die fachlich zuständigen Behörden« erarbeitet worden, die »zeitnah« in die Dienstleistungsdatenbank eingepflegt werden sollen, damit an der zentralen Behördenrufnummer 115 Auskünfte dazu gegeben werden können. In der ersten Phase, deren »Zeitraum noch festzulegen ist«, sollen »Erkenntnisse über das Anrufaufkommen gesammelt und ausgewertet« werden, heißt es. Schließlich werde »abschließend zu bewerten sein, welche weiteren Schlüsse daraus gezogen werden, wie weiter vorgegangen wird«.
Für die »Prüfung der Umsetzbarkeit« eines öffentlich verfügbaren Asbestregisters sei Ende März 2021 eine Machbarkeitsstudie an ein externes Ingenieurbüro vergeben worden. Der Bericht soll im Oktober vorliegen.
Dürftig sieht es auch im Bereich der Sanierungsstrategien zur Beseitigung von Asbestbauteilen und Asbestbelastungen aus. Im Bericht ist die Rede davon, dass offene Grundsatzfragen − wie zum Beispiel die technische Definition einer »Asbestfreiheit« sowie Fragestellungen zu Kosten, zum zeitlichen Aufwand und zur Anwendung von diversen Untersuchungsmethoden − geprüft und bewertet würden.
»Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass insbesondere im privaten Wohngebäudebereich nicht bekannt ist, welche Art von Asbest wo legal verbaut wurde, wird ein Sanierungsziel ›asbestfrei‹ - auch unter Anwendung einer adaptierten Definition und abgesehen von Kosten - mit Zeithorizonten 2030 als nicht realisierbar bewertet«, so das betrübliche Fazit.
»Es gibt bisher nach wie vor nur ein gemeinsames ressortübergreifendes Arbeitsgremium, aber noch keine umsetzbaren Ergebnisse«, beklagt AMV-Chef Marcel Eupen. Das sei seit dem Beschluss von 2018 mehr als unzureichend. »Hier hat die Koalition in dieser Legislaturperiode versagt und gefährdet das Ziel einer asbestfreien Hauptstadt im Jahr 2030«, kritisiert Eupen.
»Bedenkt man, dass die Gesundheit das höchste Gut des Menschen und eine Gesundheitsgefährdung beim Austritt von Asbestfasern sehr hoch ist, da bereits eine einzelne Faser die Gesundheit schädigen und zu einer tödlichen Erkrankung führen kann, so ist der momentane Umgang des Senats mit dem Asbestproblem unakzeptabel«, sagt Marcel Eupen.
Die Stadtentwicklungsverwaltung sah sich auch nach Tagen außerstande, auf nd-Anfrage auf die Vorwürfe einzugehen.
Nach wie vor fehlt wegen des mangelnden Fortschritts allein schon eine Übersicht, wie viele Wohnungen in der Hauptstadt tatsächlich mit Asbest belastet sind. Schätzungen gehen von 100.000 aus. Ende 2020 ging es bei den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sowie der Berlinovo alleine um fast 50.000 Wohnungen. Wegen fehlender Angaben im Vorjahr ist kein Vergleich möglich. Durch Zukäufe kann der Bestand weiter zunehmen.
Mit am häufigsten findet sich Asbest in sogenannten Floorflex-Platten, einem oft in der Erbauungszeit genutzten Bodenbelag. Auch Rohre, Müllschacht- oder Fassadenverkleidungen, Fliesenkleber und weitere Materialien können den krebserregenden Baustoff enthalten, der wegen seiner isolierenden und brandhemmenden Eigenschaften sehr geschätzt wurde. Solange die entsprechenden Bauteile unbeschädigt sind und deswegen keine Fasern freisetzen können, geht keine unmittelbare Gefahr von Asbest aus. Allerdings sind durch Reparaturen oder auch heimwerkende Mieterinnen und Mieter oft unerkannte Beschädigungen bekannt.
Andreas Otto, baupolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, treibt das Thema Asbest seit Jahren um. Zahlreiche Schriftliche Anfragen zeugen davon. »Die Kritik des AMV ist berechtigt«, sagt er zu »nd«. »Mich schmerzt, dass wir als Koalition beim wichtigen Asbestthema kaum vorangekommen sind«, so Otto weiter. Die beschlossene Beratungsstelle sei nicht eingerichtet, die Rechtsgrundlagen für das Asbestregister seien nicht geschaffen worden. Außerdem sei die durch das Abgeordnetenhaus mit dem Haushalt 2020/21 beschlossene finanzielle Förderung des Ausbaus von Asbestbauteilen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beerdigt worden.
»Einziger Lichtblick ist, dass die landeseigenen Unternehmen gezielt asbestbelastete Wohnungen ankaufen. Diese müssen nun schnellstmöglich saniert und von dem giftigen Baustoff befreit werden«, sagt Andreas Otto. Die nächste Bausenatorin oder der Bausenator müsse das Thema Asbest in Wohngebäuden persönlich voranbringen. »Wir Bündnisgrüne stehen dafür bereit«, so Otto.
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