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Vertagter Kampf

Polens Verfassungsgericht verschiebt Entscheidung darüber, ob EU-Recht über nationalem Recht steht

  • Birger Schütz
  • Lesedauer: 5 Min.

Sie skandierten »Dies ist kein Gericht« und drangen mit Protestplakaten in den Sitz des polnischen Verfassungsgerichts ein: Anfang der Woche protestierten in der polnischen Hauptstadt Warschau Aktivisten lautstark gegen eine für Dienstag erwartete Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichtes. Fotos von der Veranstaltung zeigen vermummte Polizisten, die Demonstranten aus dem Gebäude tragen.

Eigentlich hatte Polens Oberstes Gericht entscheiden sollen, ob polnisches Recht Vorrang vor dem der EU hat. Doch die mit großer Spannung erwartete Entscheidung wurde vertagt. Das Verfassungsgericht wolle sich erst Ende September mit der Frage befassen, hieß es aus Warschau. Die für Dienstag geplante Sitzung sei verschoben worden, damit sich das Gericht mit einem Antrag des Menschenrechtsbeauftragten Marcin Wiacek auf Ausschluss eines Richters befassen könne.

Hintergrund ist ein seit Jahren schwelender Streit zwischen Polen und der EU-Kommission, welcher mit der nun vertagten Entscheidung seinem Höhepunkt entgegensteuerte. Im Kern der mit harten Bandagen ausgetragenen Auseinandersetzung steht dabei die umstrittene Justizreform, welche Polens rechtsnationale Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) seit dem Herbst 2015 energisch vorantreibt. Mit dem international kritisierten Umbau der Justiz versuche die PiS, Medien und Justiz unter ihre Kontrolle zu bringen, befürchten Kritiker. Die Reformen verstießen zudem gegen die Rechtsstaatsprinzipien der EU. Dies wird auch in Brüssel so gesehen: Ende 2017 leitete die EU erstmals in ihrer Geschichte ein Sanktionsverfahren gegen einen Mitgliedsstaat wegen der Gefährdung von Grundwerten ein. Drei weitere Verfahren gegen Polen folgten.

Die aktuelle Debatte entzündete sich vor allem an zwei Punkten: So kritisiert Brüssel zum einen den umstrittenen Landesjustizrat (KRS), der nach einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2018 dem polnischen Präsidenten Vorschläge zur Ernennung von Richtern für das Oberste Gericht unterbreiten kann. Kritiker der nationalkonservativen PiS-Regierung argumentieren, der Rat sei seit 2018 kein unabhängiges Gremium mehr. In diesem Jahr habe die PiS-Regierung mit Hilfe ihrer Parlamentsmehrheit das Gremium mit parteiloyalen Juristen besetzt. Zweiter Kritikpunkt ist die sogenannte Disziplinarkammer, die im Jahr 2018 auf Initiative der PiS am polnischen Verfassungsgerichtshof eingerichtet wurde. Das viel kritisierte Gremium ist für Disziplinarverfahren gegen Spitzenkräfte der polnischen Justiz zuständig und kann Richter und Staatsanwälte gegebenenfalls auch suspendieren. Nach Darstellung der PiS soll das mit weitreichenden Vollmachten ausgestattete Organ gegen kommunistische Hinterlassenschaften in der Justiz vorgehen und die Korruption bekämpfen. Kritiker haben an dieser Darstellung allerdings große Zweifel: Die Kammer solle missliebige Richter kaltstellen und sei ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz, befürchten sie. Die Einrichtung des Organs verschiebe die Machtbalance in Richtung der Regierung.

Dieser Sichtweise entsprachen zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von diesem Jahr. Das Fazit der Richtsprüche aus März und Juli: Der Landesjustizrat und die Disziplinarkammer verstoßen gegen das Unionsrecht. Zudem stellten die EU-Richter fest, dass EU-Recht Mitgliedsstaaten auch zwingen kann, nationale Rechtsvorschriften hintenanzustellen. Selbst vor nationalem Verfassungsrecht habe das EU-Recht Vorrang. Der EuGH könnte Polen somit zwingen, einzelne Bereiche der umstrittenen Justizreform zu kassieren.

Dies sorgte bei der rechtsnationalen Regierung in Warschau erwartungsgemäß für Empörung - jedoch für kein Einlenken. Die EU überschreite ihre Kompetenzen, hieß es aus Warschau. Sie dürfe nicht wegen innerstaatlicher Reformen zu Rechtsmitteln greifen. Regierungschef Mateusz Morawiecki beauftragte die polnischen Verfassungsrichter daraufhin im März, das EuGH-Urteil zu überprüfen. Es müsse geklärt werden, ob wesentliche Bestimmungen der EU-Verträge mit der Verfassung Polens vereinbar seien. Die Erwartungshaltung des Premiers dabei war deutlich: Die Verfassungsrichter sollten letztlich den Vorrang des polnischen Rechts vor dem der EU feststellen. Journalisten und politische Beobachter hielten eine Entscheidung im Sinne der PiS für wahrscheinlich: Polens Oberstes Gericht wird von der PiS-Partei nahestehenden Richtern dominiert. Vorsitzende ist beispielsweise Julia Przylebska, die als enge Vertraute von PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski gilt. Die erwartete Entscheidung im Sinne der PiS-Regierung gäbe polnischen Gerichten faktisch freie Hand, um künftige Entscheidungen des EuGH zu ignorieren.

Vor allem die EuGH-Entscheidung zur umstrittenen Disziplinarkammer hatte für eine Verhärtung der Fronten gesorgt. Deren Unabhängigkeit sei nicht garantiert, begründeten die EU-Richter ihr Urteil vom Juli. Ziel der regierungstreuen Kammermitglieder sei es, regierungskritischen Richtern die Immunität zu entziehen sowie Disziplinar- und Strafverfahren gegen sie einzuleiten. Die Arbeit des juristischen Organs müsse eingestellt werden. Andererseits drohten weitreichende Folgen für die polnische Gewaltenteilung. Polen müsse bis Mitte August erklären, wie die EU-Entscheidung zur Disziplinarkammer umgesetzt werden solle. Geschehe dies nicht, drohte die Kommission mit Geldstrafen.

Doch Warschau blieb bei seinem Kurs und ließ keinerlei Anzeichen für eine Kehrtwende erkennen. Das polnische Verfassungsgericht urteilte, ebenfalls am 14. Juli, dass die polnische Verfassung über EU-Recht stehe. Eine Verschärfung des Konflikts mit der EU scheint damit vorprogrammiert. Brüssel fürchtet, Polen könne sich künftig über die Urteile des EuGH hinwegsetzen. Die Kommission stellte ein Vertragsverletzungsverfahren in Aussicht und kündigte mögliche Strafgelder an. Doch Anfang August - eine Woche vor dem Auslaufen der Frist - ruderte die PiS-Regierung überraschend zurück. Vize-Regierungschef Regierungschef Jaroslaw Kaczynski kündigte grundsätzliche Änderungen an. »Wir werden die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs in ihrer jetzigen Form abschaffen«, erklärte Kaczynski, der als Chef der rechtsnationalistischen PiS der eigentliche Machthaber in der Regierung ist, »und damit wird auch der Gegenstand des Streits mit der EU verschwinden«.

Mit einer entsprechenden Entscheidung sei noch im September zu rechnen. Anderthalb Wochen später revidierte Warschau seine Position bereits wieder. Die Kammer solle zunächst nicht abgeschafft werden, schrieb die Regierung Mitte August in einem Brief an die EU. Die polnische Regierung habe nicht die Macht, das Gremium abzuschaffen, »ohne die Grundsätze der Unabhängigkeit der Justiz zu verletzen«. Stattdessen habe man die Aufhebung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beantragt, welcher das Gremium als unrechtmäßig eingestuft hatte. Allerdings solle die Disziplinarkammer keine neuen Fälle mehr annehmen.

Für Experten kam die Verschiebung der Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht unerwartet. Ursprünglich war sogar eine Verschiebung des Termins um mehrere Monate erwartet worden. Eine Kehrtwende sei von Warschau in der Frage des Vorrangs des nationalen Rechts allerdings nicht zu erwarten. Auch ein von manchen Kritikern ins Spiel gebrachter »Polexit«, also ein Austritt Polens aus der EU infolge einer Gerichtsentscheidung gegen den Vorrang von EU-Recht, sei nicht völlig auszuschließen - aber relativ unwahrscheinlich. Die PiS-Regierung sei auf die Finanzen der Union angewiesen und versuche gegenwärtig so weit wie möglich Reformversprechen aus dem Parteiprogramm umzusetzen, um beim Scheitern einzelner Vorhaben die EU beschuldigen zu können.

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