Alleinerziehende ohne Kinderfreizeitbonus

Unterstützung für soziale und kulturelle Teilhabe erreicht zu wenige bedürftige Familien

»Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche«, heißt ein Aktionsprogramm der Bundesregierung, das unter anderem einen Kinderfreizeitbonus enthält. Mit diesem Bonus in Höhe von 100 Euro je Kind werden laut Bundesregierung »Familien unterstützt, die wenig finanziellen Spielraum haben und die auf eine lange Zeit mit teils harten Einschränkungen während der Corona-Pandemie zurückblicken«.

Der Kinderfreizeitbonus soll diese Folgen abfedern und Familien dabei unterstützen, Angebote zur Freizeitgestaltung wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen. Den Kinderfreizeitbonus erhalten Minderjährige im Grundsicherungsbezug sowie diejenigen, die in Haushalten wohnen, die den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Doch viele in Armut lebende Kinder erreicht der Freizeitbonus überhaupt nicht. Laut einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion, die »nd« vorliegt, haben rund 190 000 Kinder und Jugendliche keinen Anspruch auf die staatliche Einmalzahlung, obwohl sie in einem Hartz-IV-Haushalt leben. Das liegt vor allem daran, dass der Bonus nicht für diejenigen Kinder und Jugendlichen gezahlt wird, die zwar in einem Hartz-IV-Haushalt leben, jedoch selbst kein Hartz IV beziehen. Dies betrifft insbesondere Minderjährige in Haushalten von Alleinerziehenden, die mit der Kombination aus Unterhaltsvorschuss und Kindergeld ihren eigenen Bedarf decken können.

Betroffene gehen bei dem Kinderfreizeitbonus also leer aus, weil sie keine Leistung vom Jobcenter bekommen. Obwohl auch sie auf Hartz-IV-Niveau leben. Eine »planwidrige Regelungslücke« sieht die Bundesregierung jedoch nicht. Bei der Umsetzung habe die damalige Familienministerin Franziska Giffey einen Großteil der ärmsten Alleinerziehenden und Patchworkfamilien ausgeschlossen, kommentiert die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katja Kipping, den Kinderfreizeitbonus. »Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es sich um eine unbeabsichtigte Gesetzeslücke handelt. Die Bundesregierung hat nun in ihrer Antwort bestätigt, dass dies so beabsichtigt und vereinbart war«, so Kipping am Donnerstag. Vergangene Woche hatte auch der Paritätische Gesamtverband die Regelung kritisiert und die Regierung aufgefordert zu verhindern, dass der Kinderfreizeitbonus bei einem Teil der »unbestreitbar bedürftigen Familien« nicht ankommt.

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