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Britische Politiker kritisieren PKK-Verbot
Eine parteiübergreifende Kommission übt in einem Bericht scharfe Kritik an der türkischen Regierung
Eine parteiübergreifende Kommission hat im britischen Parlament vor wenigen Tagen einen Bericht vorgestellt, der sich mit Repräsentanz und Rechten von Kurden in der Türkei und Syrien beschäftigt. Darin wird der britischen Regierung empfohlen, die Einstufung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) als »terroristisch« zu überprüfen. Letztere ist Grundlage des PKK-Verbots im Land. Zuerst hatte in deutschen Medien das kurdische Portal ANF-News über das Thema berichtet.
Der Bericht äußert deutliche Kritik an der Rolle der Türkei. In dem Land herrsche eine »Krise der Menschenrechte und der Meinungsfreiheit«, die Demokratie sei »zusammengebrochen« und nicht mehr funktionstüchtig. Politischer Widerspruch sei mit Repression, Frauen und Mädchen seien mit Gewalt konfrontiert, die Medienfreiheit werde unterdrückt, mehrheitlich kurdische Regionen seien militärischen Angriffen ausgesetzt. In der Regierungszeit unter dem AKP-Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan sei es nach Phasen von Entspannung und erweiterten Rechten zu einer »Rückkehr von Repression und Gewalt« gekommen.
Der Umgang mit der kurdischen Bevölkerung und ihren gewählten Repräsentanten sei eine der größten Gefahren für die demokratische Entwicklung in der Türkei und auch in der weiteren Region, heißt es in dem Bericht. Dabei habe das Linksbündnis HDP besonders unter den Repressionsmaßnahmen gelitten. Gewählte Vertreter seien aus ihren Ämtern entfernt worden, sie seien mit Terrorismusvorwürfen unter Druck gesetzt, eingesperrt und gefoltert worden. Die Repression werde nun auch schrittweise auf die kemalistische und laut Selbstverständnis sozialdemokratische CHP ausgedehnt. Im selben Maße, wie die staatlichen Maßnahmen gegen gewählte Politiker zugenommen hätten, habe sich laut dem Papier auch die Gewalt gegen die Zivilgesellschaft verschärft.
Die parteiübergreifende Kommission ruft die britische Regierung auf, die Repression in der Türkei umfassender zu betrachten und die Auswirkungen auf demokratische Bestrebungen in der Region zu berücksichtigen. »Die Handlungen des türkischen Staates gegenüber der kurdischen Gemeinde haben einen großen Einfluss auf die Möglichkeiten einer friedlichen Zukunft in der Region«, heißt es. Die Abgeordneten empfehlen daher, dass sich London für inhaftierte und verurteilte Politiker, für Meinungsfreiheit sowie ein Ende der Gewalt gegen Frauen und Mädchen einsetzt.
Dazu müsste aber in Großbritannien auch die automatische Einstufung der PKK als terroristische Organisation - auf Verlangen der Türkei - hinterfragt werden. Das System der Einstufung sei »archaisch«, denn diese werde als »Vorwand« missbraucht, um die legitime politische Interessenvertretung der Kurden in der Türkei und auch darüber hinaus zu verhindern.
Um etwas daran zu ändern, müsse die britische Regierung politische und kulturelle kurdische Organisationen unterstützen sowie Druck auf die türkische Regierung für einen nachhaltigen Frieden ausüben. Die PKK hatte nach Ansicht der Abgeordneten die Friedensverhandlungen mit der Regierung in Ankara im »ernsthaften Bemühen« geführt und versuche, von der Ebene der Gewalt hin zu einer politischen Konfliktlösungsstrategie zu finden.
Vorsitzender der Parlamentariergruppe ist der Labour-Abgeordnete Lloyd Russell-Moyle, sein Stellvertreter ist Crispin Blunt von der konservativen Tory-Partei. Die Kommission verfolgt nach eigenen Angaben das Ziel, das britische Parlament mit Informationen und Einschätzungen zu den jüngsten Entwicklungen in den kurdischen Gebieten in der Türkei und Syrien zu versorgen. Die Abgeordnetengruppe hatte 2018 und 2019 bereits Berichte über die Lage in Nordsyrien veröffentlicht. Auch hierin wurde die britische Regierung aufgefordert, der türkischen Einstufung der syrisch-kurdischen Partei PYD sowie der dazugehörigen Miliz YPG als »terroristisch« nicht zu folgen. Grundsätzlich verweisen die Abgeordneten der Kommission auf die Erfahrungen des Nordirlandkonfliktes. Wenn sich die britische Regierung daran orientiere, könne sie eine konstruktive Rolle im Friedensprozess zwischen der türkischen Regierung und der PKK spielen.
Auch in der EU gibt es immer wieder Initiativen oder Gerichtsentscheidungen, die die Einordnung der PKK als terroristisch infrage stellen. Im Januar 2020 hatte der Kassationshof in Brüssel, das oberste Gericht Belgiens, endgültig eine Entscheidung des Revisionsgerichts vom März 2019 bestätigt, wonach die PKK keine terroristische Organisation, sondern eine Partei in einem bewaffneten Konflikt sei. Folglich müsse das Kriegsrecht und nicht das Anti-Terror-Gesetz angewendet werden. Andere EU-Staaten waren dieser Einschätzung jedoch nicht gefolgt.
In Deutschland ist die PKK seit 1993 verboten. Im November findet eine bundesweite Aktionswoche sowie eine Großdemon-stration für die Entkriminalisierung der kurdischen Arbeiterpartei statt.
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