Bewährungsstrafe für antisemitische Gewalt

Rechter musste sich für Überfall auf jüdisches Restaurant vor Gericht verantworten

  • Felix Sassmannshausen, Chemnitz
  • Lesedauer: 4 Min.

Uwe Dziuballa, Betreiber des jüdischen Restaurants »Schalom« in Chemnitz, wirkt gefasst, als er vor Gericht seine Erlebnisse vom 27. August 2018 schildert. Er sei nach einer Veranstaltung vor sein Lokal getreten, um aufzuräumen. Da habe er eine etwa zehnköpfige Gruppe dunkel gekleideter Personen gesehen, die antisemitische Parolen gerufen und Gegenstände auf ihn und sein Restaurant geworfen hätten. Ein faustgroßer Stein traf ihn an der Schulter. Die Gruppe entkam unerkannt.

Für seine Beteiligung an dem Angriff musste sich am Mittwoch ein für Gewaltdelikte einschlägig vorbestrafter Mann aus dem Landkreis Stade vor dem Chemnitzer Amtsgericht verantworten. Kevin A. wollte sich in der Verhandlung nicht zur Tat äußern. Am Nachmittag wurde der 30-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch in besonders schwerem Fall zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, die der Richter für drei Jahre zur Bewährung aussetzte.

Spaß und Verantwortung

Olga Hohmann versteht nicht, was Arbeit ist und versucht, es täglich herauszufinden. In ihrem ortlosen Office sitzend, erkundet sie ihre Biografie und amüsiert sich über die eigenen Neurosen. dasnd.de/hohmann

Der Angriff auf das Restaurant stand im Kontext rassistischer Ausschreitungen in der Stadt. Nach dem Tod eines Mannes durch Messerstiche hatten Rechte bundesweit zu Protesten in Chemnitz aufgerufen, weil der mutmaßliche Täter ein Syrer war. Bis zu 8000 Personen kamen zu den rechten Aktionen. Neonazis veranstalteten rassistische Hetzjagden. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte die Vorkommnisse zunächst heruntergespielt: »Es gab keinen Mob, es gab keine Hetzjagd in Chemnitz«, sagte er im Landtag. Zugleich kündigte die Landesregierung intensive Ermittlungen an. Doch jüngsten Recherchen des MDR zufolge sind von 282 eingeleiteten Strafverfahren 171 eingestellt worden.

Im Fall von Kevin A. stützte sich das Gericht maßgeblich auf DNA-Spuren, die auf zwei Pflastersteinen am Restaurant gefunden worden waren. Als weiteres Indiz diente ein Chat, in dem sich A. mit einem Bekannten aus der rechten Szene zur Reise nach Chemnitz verabredet hatte.

In der Verhandlung wurden die zahlreichen Hinweise auf ein extrem rechtes Weltbild des Angeklagten indes nur am Rande behandelt. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung waren zwei Sturmhauben gefunden worden, eine davon in den szenetypischen Farben Schwarz, Weiß und Rot. Zudem wurden auf seinem Handy NS-Bezüge nachgewiesen sowie Kontakte in die organisierte gewaltbereite Rechte.

Gastwirt Dziuballa, der sich gegen eine Nebenklage entschieden hatte, nahm als Zeuge an dem Verfahren teil. »Ich lasse mich durch so etwas nicht bestimmen«, sagt er im Gespräch mit »nd«. Und er fügt ein wenig resigniert hinzu: »Wenn bei antisemitischen Straftaten von 2000 bis 2012 die Ermittlungserfolge null sind, dann bin ich nicht unzufrieden, wenn jetzt wirklich was ermittelt wurde.« Wegen der niedrigen Erfolgsquote und des Gefühls zu stören habe er zwischen 2012 und 2018 keine Anzeigen mehr erstattet. In jüngster Zeit sei die Polizei in Chemnitz allerdings sensibler im Umgang mit angezeigten antisemitischen Vorfällen geworden, meint Dziuballa. Zudem habe es in seinem Viertel nach den Ereignissen 2018 Unterstützung gegeben: »Jedem negativen Erlebnis stehen 25 positive gegenüber«, berichtet er.

Trotzdem gibt es in Chemnitz tiefgreifende Probleme. »Die extreme Rechte ist gut vernetzt«, heißt es in einem Forschungsbericht des Else-Frenkel-Brunswik-Instituts über die Szene in der Stadt. Die Übergänge zwischen Parteien und Kameradschaftsszene »bis hin zu terroristischen Gruppierungen« seien fließend. Bei den Stadtratswahlen 2019 wurde die AfD mit 17,9 Prozent zweitstärkste Kraft. Gemeinsam mit der extrem rechten Gruppe Pro Chemnitz kommt der völkische Block auf gut ein Viertel der Stimmen.

Zugleich ärgert es den Restaurantbetreiber, dass Chemnitz nach 2018 so einseitig dargestellt worden sei. Kevin A. sei aus dem Landkreis Stade, das zeige, dass Antisemitismus kein Chemnitzer Phänomen sei. Dennoch sprechen die Zahl der Angreifer vom August 2018 sowie die Häufigkeit der Attacken auf das »Schalom« dafür, dass etliche Einheimische beteiligt waren. Der Prozess hat über rechte Strukturen in der Stadt keinerlei Erkenntnisgewinn gebracht. Und dass A. nur eine Bewährungsstrafe erhalten hat und keine weiteren Täter ermittelt wurden, dürfte von manchen Rechten als Einladung zu weiteren Übergriffen verstanden werden.

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