Chemieriese wegen US-Klagen unter Druck

In Deutschland darf Glyphosat nur noch eingeschränkt verwendet werden - mit Ausnahmen

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 4 Min.

Es scheint, die Tage des Totalherbizids Glyphosat sind gezählt. Seit Mittwoch gilt in Deutschland die Pflanzenschutzanwendungsverordnung, laut der das Ackergift nur noch eingeschränkt verwendet werden darf. Verboten ist demnach die Verwendung von Glyphosat direkt vor der Ernte, in Wasserschutzgebieten und Biosphärenreservaten, in Naturschutzgebieten, Nationalparks sowie Grünland und Wald in speziellen Schutzgebieten. Mit Ausnahmen: So darf Glyphosat weiterhin auf »erosionsgefährdeten Flächen« verwendet werden, oder wenn »Problemunkräuter« bekämpft werden sollen. Auch für Häuser, Kleingärten, Parks sowie Spiel- und Sportplätze gilt ab jetzt zwar ein »Anwendungsverbot«, aber glyphosathaltige Mittel, die noch für diese Bereiche zugelassen sind, dürfen weiter eingesetzt werden. Die Verordnung hatte nach wochenlangem Streit in der Koalition Ende Juni den Bundesrat passiert.

Koalitionskrach hatte es auch 2017 bei der Entscheidung für eine Verlängerung der Zulassung auf EU-Ebene gegeben. Obwohl Union und SPD eine Enthaltung im EU-Rat vereinbart hatten, ließ der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) für eine weitere Zulassung stimmen.

"Chemieriese wegen US-Klagen unter Druck"

Die Bayer AG ist weiter unter Druck, weil zahlreiche Klagen wegen Krebserkrankungen durch die Anwendung von Glyphosat nicht in ihrem Sinne entschieden werden. Bayer hat den Supreme Court deswegen in einem Fall angerufen. In Deutschland ist der Gebrauch seit Anfang September nur noch eingeschränkt erlaubt.

Heute argumentiert das Agrarministerium weiterhin: Ein Totalverbot sei europarechtlich nicht möglich, da der Wirkstoff EU-weit noch bis Ende 2022 genehmigt ist. Eine weitere Zulassung scheint indes unwahrscheinlich, auch wenn mehrere EU-Prüfbehörden dem Wirkstoff im Juni dieses Jahres erneut bescheinigten, weder krebserregend noch anderweitig schädlich zu sein.

Doch der europäische Markt ist für die Bayer AG längst nicht so interessant wie der amerikanische. In den USA sieht sich Bayer seit einigen Jahren mit zahlreichen Klagen konfrontiert. Aktuell hat der Konzern den obersten US-Gerichtshof in Washington angerufen. Der Supreme Court soll die Berufung des Hardeman-Falls prüfen, in dem ein Bundesberufungsgericht in San Francisco Bayer zu rund 20 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt hatte. Der Kläger Edwin Hardeman ist an Krebs erkrankt; er hatte jahrelang das glyphosathaltige Mittel Roundup verwendet.

Die Revision stützt sich laut Bayer auf zwei Gründe: So habe die Zulassung von Expert*innen als Zeug*innen der Klägerseite nicht den bundesrechtlichen Standards entsprochen. Das habe zu »unbegründeten Aussagen« geführt. Zudem sei »die angeblich erforderliche Krebswarnung durch vorrangiges Bundesrecht ausgeschlossen«. Für den Fall, dass der Konzern auch am Supreme Court unterliegt, habe Bayer weitere 3,8 Milliarden Euro zurückgelegt.

Eine der Kernfragen ist: Hätte Bayer schärfere Warnungen auf die Produkte drucken müssen? Hier beruft sich der Konzern auf Bundesrecht, da die US-Umweltbehörde EPA Glyphosat für unbedenklich erklärt habe, sei ein solcher Aufdruck nicht mit geltendem Recht vereinbar gewesen.

Genau diese Bundesbehörde ist in einem weiteren Verfahren vor dem Bundesberufungsgericht in San Francisco nun aber zurückgerudert. Die US-Umweltbehörde EPA hat im Zusammenhang mit einer Klage von Bauern- und Umweltorganisationen erklärt, ihre Glyphosat-Entscheidungen überprüfen zu wollen. Detaillierter wolle sie die Gefahren analysieren, die bei der Ausbringung des Herbizids durch Verwehungen auf teilweise weit entfernte Ackerflächen drohen. Gleichzeitig verwies die Behörde auf eine Anordnung des amtierenden US-Präsidenten Joe Biden, der sämtliche Umweltbehörden aufgefordert hat, ihre Entscheidungen während der Trump-Ära auf wissenschaftlicher Basis zu überprüfen.

In der Öffentlichkeit ist die Behörde zudem in der Kritik, da immer mehr Inhalte der »Monsanto Papers« analysiert werden - Monsanto war zuvor auf Herausgabe interner Papiere verklagt worden. Bei Glyphosat, das seit mindestens 1983 von der EPA auf sein krebserregendes Potenzial hin untersucht wird, habe das Ziel nicht nur darin bestanden, alle wissenschaftlichen Beweise für die Schädlichkeit der Chemikalie zu diskreditieren, sondern auch »die Leute dazu zu bringen, aufzustehen und zu schreien, dass Glyphosat ungiftig ist«, zitiert »The Intercept« eine firmeninterne E-Mail aus dem Jahr 1999. Zudem berichtet das Magazin von einem 2016 verfassten EPA-Bericht, der einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und Glyphosat herstellt, aber als »vertraulich« eingestuft nicht veröffentlicht wurde. Zudem berichten ehemalige Mitarbeiter*innen, dass sie unter Druck gesetzt worden seien.

Auch deshalb fordern Bauern- und Umweltorganisationen die EPA auf, sich bei ihrer Überprüfung nicht auf Umweltgefahren zu beschränken, sondern auch die Gefährdungen für die menschliche Gesundheit nochmals genau zu überprüfen. Sie haben zudem in einem offenen Brief den Gartenhandel aufgefordert, den Verkauf von Roundup sofort einzustellen. Bayer hatte zuvor angekündigt, ab 2023 keine glyphosathaltigen Roundup-Unkrautvernichter mehr an Privatkunden in den USA zu verkaufen. Künftig sollen alternative Wirkstoffe eingesetzt werden.

Für Andrew Kimbrell vom Center for Food Safety ein »historischer Sieg« mit Einschränkungen: »Da dieses giftige Pestizid in der Landwirtschaft weiterhin in großem Maßstab eingesetzt wird, sind unsere Landarbeiter und Verbraucher weiterhin gefährdet. Es ist an der Zeit, dass die EPA handelt und Glyphosat für alle Anwendungen verbietet.«

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